…der Bank nicht vollständig hätten entrichtet werden können. Wie sich aus den Unterlagen ergebe, sei die Inanspruchnahme aus der Haftung für den insolvenzbedingten Forderungsverzicht beim laufenden Girokonto (Endnummer ***ccc***) und nicht für das Konto, wo der Kauf der Liegenschaft erfolgt bzw. finanziert worden sei (Endnummer *…
…Einkommensteuergesetzes 1988, die nicht schon unter § 8 Abs. 2 fallen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind, nicht abgezogen werden: Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: a) Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst…
…Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein (Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 § 16, Rz 220). Eine allgemeine Sanierungsmaßnahme ist jedoch bei keiner der Gesellschaften erfolgt, dafür wäre ein Forderungsverzicht durch alle oder den Großteil der Gläubiger zum Zweck der…
…Betrachtungsweise nur im Ausnahmefall - etwa im Rahmen von allgemeinen Sanierungsmaßnahmen - als beruflich veranlasst angesehen werden. Der Bf. habe die Haftung für einen Kredit seiner Dienstgeberin nicht im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen übernommen. Unter "allgemeinen Sanierungsmaßnahmen" sei ein Forderungsverzicht durch alle oder den Großteil der Gläubiger (zB…
…über 250.000 Euro im Jahr 2008 keine verdeckte Ausschüttung vor. Lediglich aus einer Teilwertabschreibung der Forderung kann nicht auf einen Forderungsverzicht geschlossen werden. Der Beschwerde ist daher in diesem Punkt Folge zu geben, zumal sich die belangte Behörde in der Stellungnahme vom 25.4…
…eingegangen, weil es zum Verkaufszeitpunkt nicht vorlag und somit weder einen Einfluss auf die Preisbildung haben kann noch Rückschlüsse auf einen eventuell vorhandenen Willen zur Vorteilszuwendung geben kann. Es belegt nur die allgemein bekannte Tatsache, dass gerichtlich zertifizierte Sachverständige bei Anwendung jeweils vertretbarer bzw. dikutierbarer…
…als Kurzgutachten" von Ing. ***10*** ***11***, Baumeister, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger vom 10. Februar 2013 über die Wohnung in der ***8*** ***9*** in ***7***. Auszüge: Widmung: BW Grund: Verkauf der Wohnung Zustand: "B" - normal nach Ross-Brachmann Größe der Liegenschaft: Gst. Nr. ***12…
…Eine Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen sei nach dem ABGB kein Verzicht auf Forderungen. Ein Forderungsverzicht sei nach den Grundsätzen des ABGB etwas vollkommen anderes, nämlich die Aufgabe einer Forderung ohne Gegenleistung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 01.10.2010 gab die Abgabenbehörde der Berufung keine Folge. Diese…
…angeschlossen. Am 27. Oktober 2010 übermittelte die Kanzlei des Ausgleichsverwalters mit E-Mail das Anmeldungsverzeichnis im Ausgleichsverfahren über das Vermögen der T-GmbH. Daraus ist ersichtlich, dass die Bf bei der allgemeinen Ausgleichstagsatzung am 14. Mai 2009 keine Forderung angemeldet hat. Von den angemeldeten Forderungen…
…2004 für einen Kredit seiner Dienstgeberin, der F GmbH, nicht im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen übernommen. Unter "allgemeinen Sanierungsmaßnahmen" ist ein Forderungsverzicht durch alle oder den Großteil der Gläubiger zB in einem Ausgleichsverfahren zu verstehen. Solches hat zum damaligen Zeitpunkt nicht stattgefunden; vielmehr war der Kredit…
…geschaffen werden kann. Entsprechende private Mittel standen (stehen) auf Grund der nichtselbständigen Tätigkeit zur Verfügung. c) Sanierungsabsicht Sie besteht darin, die wirtschaftliche Gesundung herbeizuführen und ist im Rahmen eines allgemeinen Forderungsverzichtes oder Ausgleichsverfahrens zu vermuten. In einem außer gerichtlichen Vergleich im Sinne des § 1380…
…§ 8 Abs. 1 letzter Satz KStG beziehe sich auf einen Forderungsverzicht im Allgemeinen und stelle nicht auf die Art der Forderung ab (Darlehen, Forderung aus L+L) (Seite 11 zweiter Absatz). Jeder fremde Dritte hätte angesichts der betriebs- und vermögenslosen Beschwerdeführerin auf das nicht einbringliche…
…2003/15/0078, entspreche es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass zwischen einander fremd gegenüberstehenden Geschäftspartnern bereits deshalb auf eine Forderung verzichtet werde, weil die Einbringung der Forderung aussichtslos erscheine, und es sei im Falle eines gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisses bei einem Forderungsverzicht eines Gesellschafters, welcher die Beschwerdeführerin…
…vorgelegen sei, da nach Rechtsprechung des VwGH es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass zwischen einander fremd gegenüberstehenden Geschäftspartnern bereits deshalb auf eine Forderung verzichtet werde, weil die Einbringung aussichtlos erscheine und es im Falle eines gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisses bei einem Forderungsverzicht des Gesellschafters, welcher der…
…KStG § 8 Tz 125). Das Bundesfinanzgericht stimmt mit der Beschwerdeführerin überein, dass der Forderungsverzicht gesellschaftsrechtlich (sozietär) veranlasst wäre, weil es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass zwischen einander fremd gegenüberstehenden Geschäftspartnern bereits deshalb auf eine Forderung verzichtet wird, weil die Einbringung der Forderung aussichtslos erscheint…
…über das Zustandekommen des Vergleichs zwischen der Beschwerdeführerin und der ***7*** ***8*** GmbH beschrieben worden. Eine Abhängigkeit zwischen den beiden Verträgen sei in den Verträgen (Auftrag versus "Forderungsverzicht") nicht beschrieben, jedoch am selben Tag unterschrieben worden. Auszug aus dem Vergleich: "2B) Vergleich mit der ***7**…
…Im vorliegenden Fall habe die Abgabenbehörde den Forderungsverzicht als Einlage qualifiziert, die gesellschaftsrechtlich veranlasst sei. In der gesamten Zeit von 01.10.2007 bis 31.12.2015 sei von der Pächterin kein einziges Mal der Pachtzins entrichtet worden. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei es fremdunüblich…
…erster Absatz). Schon aus diesem Umstand heraus ist der Forderungsverzicht gegenüber HH nicht betrieblich veranlasst, sondern in der verwandtschaftlichen Nahebeziehung zu den Gesellschaftern. Nach der Rechtsprechung des VwGH vom 23.09.2005, 2003/15/0078 entspricht es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass zwischen einander fremd…
…nicht erkennen könne (Seite 5-6). Außerdem sei anzumerken, dass es sich um ein allgemeines und kurzes Telefonat handle. Es seien vom Steuerberater in diesem kurzen Telefonat keine fachliche Expertise für den konkreten Fall erstellt und geäußert worden, was für die Betriebsprüfung in Anbetracht der…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Allgemeines: Bf. (idF.: Bf.) war bis 2005 Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der im Jahr 1998 gegründeten A-GmbH, welche diverse Cafes und Nachtlokale in Wien betrieb. Diese Lokale befanden sich…