…303 BAO Rz 64, mwN) Die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen ist bei der Wiederaufnahme betreffend mehrere Verfahren aufgrund derselben Wiederaufnahmegründe nicht gesondert, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Das bedeutet, dass für die Frage, ob eine absolute oder relative Geringfügigkeit vorliegt, die steuerlichen Auswirkungen mehrerer…
…einmal um 2% höheren Steuer. Es liegt daher eine relative Geringfügigkeit vor. Die Neufestsetzung führt pro Erwerb zu einer um 124,59 € höheren Steuer. Es liegt daher auch eine absolute Geringfügigkeit vor. Das Ermessen war daher dahingehend auszuüben, dass dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit der…
…ob sie sich zu Gunsten des Abgabengläubigers oder zu Gunsten des Abgabenschuldners auswirkt. Sie darf somit (aus Ermessensüberlegungen) nur ausnahmsweise, etwa bei absoluter und relativer Geringfügigkeit der Auswirkungen, unterbleiben (vgl EB RV 2007 BlgNR 24. GP 22). Die Ermessensübung ist entsprechend zu begründen (vgl Ritz…
…in Ruppe/Achatz, UStG5, § 12 Tz 165). Jede über die absolute Geringfügigkeit hinausgehende private Nutzung eines solchen Arbeitszimmers verhinderte damit schon vor dem Beitritt nicht nur die einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit, sondern auch einen Vorsteuerabzug (vgl. zur alten einkommensteuerlichen Rechtslage etwa VwGH 23.5.1996, 94/15…
…verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß absolut und relativ geringfügig sind (vgl dazu VwGH 25. 3. 1992, 90/13/0238; 12. 4. 1994, 90/14/0044; 28. 5. 1997, 94/13/0032). Für die Frage, ob eine absolute oder relative Geringfügigkeit vorliegt, sind die…
…rund EUR 600 keine bloß (relativ) geringfügige Änderung dar (VwGH 28. 11. 2002, 98/13/0143). Für die Frage, ob eine absolute oder relative Geringfügigkeit vorliegt, sind die steuerlichen Auswirkungen mehrerer Jahre aufzusummieren bzw zu saldieren (vgl etwa VwGH 26. 2. 2013, 2009/15/0016…
…Unbeschadet der generellen Ermessenskriterien im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens (im gegebenem Zusammenhang vor allem absolute und relative Geringfügigkeit der Auswirkungen) werde bei der Ermessensentscheidung auch das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen sein. Auf eine amtswegige Maßnahme bestehe jedoch nach ständiger Rechtsprechung des…
… 303 Rz 67 mwN). Eine absolute oder relative Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen durch die Wiederaufnahme ist aufgrund der Korrektur von über 9.000,00 € bei einer mit Erstbescheid festgesetzten Umsatzsteuer von etwas mehr als 4.400,00 € nicht gegeben. Ein behördliches Verschulden an…
…zB Parteiengehör, Begründung des Schätzungsergebnisses) abgewickelt wurde und die Einhebung der Abgabenforderung nicht im Sinn des § 236 BAO unbillig (zB wegen Existenzgefährdung) ist. Gegen die Verfügung einer Wiederaufnahme können ua sprechen: (absolute und relative) Geringfügigkeit der Auswirkungen (vgl. zB VwGH 12.4.1994, 90/14…
…Steuererhöhung von 1.010,15 Euro und einer Gewinnerhöhung von 29.234,90 ATS [2.124,00 Euro] im Jahr 1999 (Änderung der Einkünfte um mehr als 2 % in einem Jahr) hat das Höchstgericht weder eine absolute noch relative Geringfügigkeit gesehen (VwGH 22.04.2009…
…erfolgt ist. Die Rechtsrichtigkeit war somit herzustellen. Gegen die Verfügung einer Wiederaufnahme kann ua eine (absolute und relative) Geringfügigkeit der Auswirkungen sprechen. Die Geringfügigkeit ist dabei objektiv anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe zu beurteilen (VwGH 12.04.1994, 90/14/0044). Eine Nachforderung…
…sei. Zudem sei der Sicherheitszuschlag von 5% augenscheinlich überzogen. ln Anbetracht der erklärten Umsätze von jährlich rund 200.000,00 € einerseits und den festgestellten Erlösdifferenzen von 1.751,00 € und 513,83 € liege eine absolute und relative Geringfügigkeit der Auswirkungen (vgl. VwGH…
…der Besteuerung; dies unabhängig davon, ob sie sich zu Gunsten des Abgabengläubigers oder zu Gunsten des Abgabenschuldners auswirkt. Sie darf somit (aus Ermessensüberlegungen) nur ausnahmsweise - insbesondere bei absoluter und relativer Geringfügigkeit der Auswirkungen, bei Vortäuschung von Aktiva in Gläubigerschädigungsabsicht, wiederholter vorsätzlicher Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten, als…
…den Einkommensteuerverfahren 2009 bis 2012 zu bestätigen und die Beschwerden diesbezüglich als unbegründet zurückzuweisen (zur Umsatzsteuer 2009 siehe unten). 4.1.5 Ermessen, Geringfügigkeit Hier war die Wiederaufnahme der Verfahren schon aus grundsätzlichen Erwägungen geboten, weil der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit einzuräumen ist…
…absolut kontinuierliche und betriebswirtschaftlich typische Entwicklung der Einkäufe: [...] Der Sprung in 2011 und (wohl vor allem) 2012 sei durch den Bau/Bezug einer neuen Wohnsiedlung in unmittelbarer Nähe zum Lokal und der damit verbundenen Vergrößerung des Einzugsbereichs des Lokals ab 2011 begründet. Unter Berücksichtigung der…
…eine Wiederaufnahme in aller Regel dann nicht in Betracht komme, wenn die steuerlichen Auswirkungen absolut bzw. relativ bloß geringfügig wären; im Falle einer Geringfügigkeit der Auswirkungen wäre eine Unterlassung der Wiederaufnahme auch aus verwaltungsökonomischen Gründen zweckmäßig. Die durch Abgabenbehörde dargelegten, auf die Wiederaufnahmen zurückzuführenden Änderungen…
…der Täter während dieser Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf welches § 25 FinStrG (Voraussetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder das Erteilen einer bloßen Verwarnung infolge Geringfügigkeit liegen vor) nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für die neue Tat die…
…nach § 33 FinStrG, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und - hier nicht gegeben - Zeiten eines Höchstgerichtsverfahrens verstrichen sind (absolute Verjährung). Davon abgesehen verjähren Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG binnen fünf Jahren. Diese Verjährungsfristen beginnen gemäß § 31…
…Vorsatz nicht von einem nur geringfügigen Verschulden des Täters im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG gesprochen werden (vgl. z.B. die Ausführungen zur Geringfügigkeit des Verschuldens und zu unbedeutenden Tatfolgen Kalcher in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG I5, Rz. 3 und 7 zu § 25)…
…Daher sei der Antrag auf Berichtigung gem. § 293 BAO auch bei seiner rechtlichen Richtigkeit wegen Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen abzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 18.12.2024 beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht. Zur Sache führte er Folgendes aus…