IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden ***SenV***, den Richter ***10*** und die fachkundigen Laienrichter ***11*** und ***SenLR1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Christian Eberl, Rechtsanwalt, , Opernring 7/10, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen…
…solchen Tat bestraft wurde. Mit der gegenständlichen Beschwerde begehrt der Amtsbeauftragte die Qualifikation als gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung für Tatzeiträume ab dem Jahr 2013. Unstrittig liegt eine wiederkehrende Tatbegehung betreffend die Jahre 2013-2015 vor. Der Täter handelt absichtlich, wenn er mit seiner Handlung den Zweck verfolgt…
…eben für 2005 noch keine Verjährung der Strafbarkeit eingetreten wäre), und eine absichtliche Vorgangsweise des Beschuldigten (als Tatbildelement der vom Amtsbeauftragten geforderten Bestrafung des Beschuldigten wegen Gewerbsmäßigkeit) nahe des Nachweises. Dem steht entgegen die Frage, ob nicht eine Passivität der Abgabenbehörde für den Beschuldigten den…
…nicht erfolgte Bekanntgabe und Abfuhr [bzw. Entrichtung] von Lohnabgaben über einen längeren Zeitraum habe sich Täter eine ständige und nicht nur geringfügige Einnahmequelle verschafft, wobei sich seine absichtliche Vorgangsweise durch sein Verhalten selbst erkläre. Zusätzliche liege bei ihm eine gerichtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach §…
…diese Information damals erhalten habe, wisse sie nicht mehr. Sie habe daraufhin den Genannten angerufen und sich mit ihm in einer Videothek in Oberndorf getroffen {ergänze wohl: und die weitere deliktische Vorgangsweise vereinbart}. In der Folge habe sie C angerufen, wenn sie eine Scheinrechnung von…
…nämlich Lohnabgaben, hinterzogen worden seien. Es sei daher auch die Gleichartigkeit des verletzten Rechtsgutes gegeben. Letztlich zeige die planmäßige Vorgangsweise des Beschuldigten (das Abmelden der Arbeitnehmer, obwohl sie weiterhin für seine Firma arbeiteten, das Vorgeben gegenüber der Behörde, dass die Arbeitnehmer nun Arbeitnehmer der Scheinfirmen…
…Umstand geworden sein, dass - wie die Verteidigung insofern zutreffend aufzeigt - seine Steuerberaterin die von ihm erstellten Belege offenbar anstandslos akzeptiert hat. Im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten ist also eine absichtliche oder auch wissentliche Vorgangsweise, zumal in Anbetracht des Zeitablaufes seit der Tatbegehung, nicht mit…
…So sollte die Auszahlung entfallen, wenn die Gründer als Geschäftsführer abberufen oder sie die Funktion niederlegen würden, wobei aber eine Abberufung aus wichtigem Grund erfolgen müsste (wiederholte böswillige, absichtliche oder schwerwiegende Pflichtverletzung). Diese Bedingungen waren darauf gerichtet, die Gründer - somit auch den Bf. - für eine…
…Befassung das Erkenntnis aufgehoben und die Sache (ohne Wiedereinsetzung) zur Vornahme ergänzender Beweisaufnahmen an den Spruchsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zurückverwiesen worden wäre. Eine derartige Vorgangsweise, mit welcher nach dem Einschreiten des Bundesfinanzgerichtes eine weitere Rechtsstufe, nunmehr wieder bei der Verwaltungsbehörde, eingerichtet worden wäre…
…hat" zu rechtfertigen. In der am 8. April 2016 beim Finanzamt Wien eingegangenen Rechtfertigung wies der Beschuldigte die vorsätzliche Umsatzsteuerverkürzung insbesondere die absichtliche Steuerverkürzung von sich: "Hier hatte ich auf Freunde gehört, dass man sich bei einem innergemeinschaftlichen Fahrzeugkauf die Umsatzsteuern spart. Die NOVA wurde…
… 29 BAO (gemeint wohl § 29 FinStrG) die Verantwortlichen der Bf. unrechtmäßig verdächtigt, eine mit Strafe bedrohte Handlung, nämlich eine absichtliche Steuerhinterziehung, gesetzt zu haben, ist hier bereits auf den Wortlaut des § 29 Abs. 1 erster Satz FinStrG und in weiterer Folge auf bereits getätigten die…
…Zuständigkeit der österreichischen Finanzstrafbehörde mit dem Argument eines Firmensitzes des Beschuldigten in Italien ist vorerst anzumerken, dass A mit dem vor das Bundesfinanzgericht gebrachten Verfahrensgegenstand die absichtliche Verkürzung der - so der Vorwurf - in Österreich im Amtsbereich des Finanzamtes Linz zu berechnenden, einzubehaltenden und abzuführenden bzw…
…für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. 12. Hinsichtlich der in Streit gezogenen subjektiven Tatseite der dem Beschwerdegegner vorgeworfenen Verfehlungen erschließt sich für den erkennenden Finanzstrafsenat des Bundesfinanzgerichtes tatsächlich eine wissentliche Vorgangsweise des Beschuldigten in Bezug auf die nicht fristgerechten Entrichtungen der Zahllasten durch ihn…
…2014 wurden überhaupt erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt, obwohl diese für die Durchführung der Kalkulation schon im BP-Verfahren benötigt worden wären. Vom BFG kann diese Vorgangsweise nur als absichtliche Verzögerung der Bf gewertet werden, zumal die Finanzverwaltung zwar im BP-Bericht ausgeführt hat…
…nicht ausreichend, da der Wille des Bf zur korrekten steuerlichen Vorgangsweise durch keinerlei weitere Indizien zum Ausdruck kommt. Unter Würdigung der vorliegenden Sachverhaltselemente kommt das Bundesfinanzgericht zum Ergebnis, dass der Bf die Abgabenverkürzung wenn auch nicht absichtlich und wissentlich, so doch zumindest billigend in Kauf…
…nicht ausreichend, da der Wille des Bf zur korrekten steuerlichen Vorgangsweise durch keinerlei weitere Indizien zum Ausdruck kommt. Unter Würdigung der vorliegenden Sachverhaltselemente kommt das Bundesfinanzgericht zum Ergebnis, dass der Bf die Abgabenverkürzung wenn auch nicht absichtlich und wissentlich, so doch zumindest billigend in Kauf…
…ihm im gegenständlichen Fall auch zum Verhängnis geworden sein, sodass er - das tatsächliche Erscheinungsbild des realisierten Sachverhaltes im Vergleich zur von den Beratern empfohlenen Vorgangsweise ausblendend - offensichtlich keine weiteren Informationen eingeholt hat. Hätte er diese Informationen, sei es bei seinen Beratern oder sei es bei…
…ihm im gegenständlichen Fall auch zum Verhängnis geworden sein, sodass er - das tatsächliche Erscheinungsbild des realisierten Sachverhaltes im Vergleich zur von den Beratern empfohlenen Vorgangsweise ausblendend - offensichtlich keine weiteren Informationen eingeholt hat. Hätte er diese Informationen, sei es bei seinen Beratern oder sei es bei…
…subjektive Einstellung unterstellt werden, da sie aus ihrer Sicht die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht vorsätzlich verletzt habe. Eine absichtliche Verletzung der Offenlegungspflicht sei ihr nicht bewusst gewesen. Zudem sei die unterschiedliche Nachversteuerung der Schweizer Renten (10 Jahre bzw. 5 Jahre) nicht einzelfallbezogen, sondern finanzamtsbezogen.…
…entsprechende Einkommensteuer im Höchstausmaß ersparen würde. Und tatsächlich hat auch die Abgabenbehörde am 4. November 2013 einen um € 35.728,00 zu niedrigen Einkommensteuerbescheid für 2012 erlassen (Kontoabfrage). A hat insoweit eine absichtliche Verkürzung der Abgabe und solcherart auch eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…