…aus der Veräußerung von Grundstücken" fällt. Weiterer Streitpunkt ist die Rechtsfrage, wer nach den Kriterien der steuerlichen Zurechnung von Einkünften Zurechnungssubjekt der Entschädigung für künftigen Verdienstentgang im weiterbestehenden landwirtschaftlichen Betrieb des Bf., den er seiner Ehegattin zur unentgeltlichen Nutzung überlassen hat, ist. a) Pauschalersatz der…
…der Zurechnung der 2016 zugeflossenen Entschädigung für Verdienstausfall an den Bf, war die Beschwerde jedoch nicht begründet und ist der Bf. Zurechnungssubjekt dieser Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Seinem Antrag auf Dreijahresverteilung war Folge zu geben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Berechnung der Einkünfte…
…dem Schluss, dass der Beschwerdeführer sowohl auf dem Gebiet der Umsatzsteuer als Leistender anzusehen, als auch auf dem Gebiet der Einkommensteuer Zurechnungssubjekt sei. Sie begründete dies damit, dass allein der Beschwerdeführer die ausschließlich im Inland ansässigen Kunden in den Streitjahren persönlich betreut habe, indem er…
…und sonstige Einkünfte (Funktionsgebühren, Einkünfte aus Beteiligungsveräußerung). Rechtlich ergibt sich daraus Folgendes: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist als Träger der Erwerbstätigkeit bzw. als Zurechnungssubjekt der Einkünfte derjenige anzusehen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, also Leistungen zu erbringen…
…als Anteilsinhaberin zugelassen hat, dass die ihr zustehenden Gewinnanteile ihrer Anteilsinhaberin zukommen. Da somit - ungeachtet eines allenfalls verkürzten Zahlungsflusses - im vorliegenden Beschwerdefall lediglich die Anteilsinhaberin der Bf (die WMB) als Zurechnungssubjekt des gegenständlichen Kapitalertrages in Betracht kommt und in diesem Fall gemäß § 94 Z 2…
…Veranstaltungen“ auf. Die Beurteilung der Frage, wer Zurechnungssubjekt von Einkünften ist, hat nach der Judikatur des VwGH nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen (zB VwGH vom 14.12.2006, 2002/14/0022; 9.11.2004, 99/15/0008; uva.). Zurechnungssubjekt ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt…
…zuzurechnen sind. Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Für die Einkünftezurechnung ist das Bestehen einer Dispositionsbefugnis unabdingbar. Das Zurechnungssubjekt muss die Einkunftserzielung nach…
…zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Für die Zurechnung von Einkünften (aus der Vermietung einer Liegenschaft) ist es entscheidend, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, wer…
…Zurechnung der Einkünfte erfolgt nach den von Lehre und Rechtsprechung dazu entwickelten allgemeinen Grundsätzen. 8) Danach sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Zurechnungssubjekt von Einkünften ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, den Richter R 2 sowie die fachkundige Laienrichterin LR 1 und den fachkundigen Laienrichter LR 2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zH Herrn Mag. Johannes…
…denn § 108c Abs 1 EStG legt eindeutig fest, dass eine Mitunternehmerschaft Zurechnungssubjekt für die prämienbegünstigten Aufwendungen ist. Der Ansicht der Bf ist nicht zu folgen, denn hätte der Gesetzgeber den zivilrechtlichen Entstehungszeitpunkt im Auge gehabt, hätte er nicht auf den originär ertragsteuerlichen Begriff der Mitunternehmerschaft…
10. Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt…
Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist als Träger der Erwerbstätigkeit bzw. als Zurechnungssubjekt der Einkünfte derjenige anzusehen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, also Leistungen zu erbringen oder deren Erbringung zu verweigern (zB. VwGH 24.02.2004, 2000/14/0186…
…entscheidenden Einfluss darauf hat, dass die Leistung erbracht wird und das Unternehmerrisiko trägt. Entscheidend ist dabei, dass das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann (vgl. zB VwGH 26.11.2015, 2012/15/0152…
…es in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte disponieren könne und somit auch das Unternehmerrisiko trage. Zurechnungssubjekt der Einkünfte (Einnahmen) sei derjenige, der die Möglichkeit besitze, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen…
…Entsprechung. § 1 Rz 261: Bei Gesellschaften, die als solche Unternehmereigenschaft besäßen (die C habe Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und besitze sohin Unternehmereigenschaft), sei Zurechnungssubjekt die Gesellschaft, die die Leistung erbringen soll bzw. für die die Leistung bestimmt sei. Würden von natürlichen Personen, die höchstpersönliche Leistungen…
…a. nachstehende Aussagen des Höchstgerichtes als richtungsweisend herausgearbeitet: Entscheidend für die Qualifikation als Zurechnungssubjekt ist, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle verfügen und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Es sind hiebei die maßgeblichen Grundsätze des österreichischen Rechts ausschlaggebend. Sofern der ausländischen Struktur das Stiftungsvermögen…
…Die Einkünfte können einer Person nur dann zugerechnet werden, wenn sie die Einkünfteerzielung nach eigenem Dafürhalten gestaltet und die anfallenden Aufwendungen trägt. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der entsprechenden Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt. Das erfordert die Teilnahme am Wirtschaftsleben sowie eine Nutzungsmöglichkeit nach eigenen Intentionen…
…bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind, in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, wobei ausschlaggebend ist, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann (vgl. VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003…
…Streitzeitraum dergestalt gewesen sei, dass andere Personen für den Einsatz als Geschäftsführer gar nicht zur Verfügung gestanden wären. Die belangte Behörde ist mit der im angefochtenen Bescheid vertretenen Auffassung nicht im Recht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Zurechnungssubjekt von Einkünften derjenige, der die Möglichkeit…