… 260 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt setzte mit Vorauszahlungsbescheid ***7*** vom ***8*** die…
…BAO iVm § 278 Abs 1 lit a BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) übermittelte am 26. Juli 2017 seine…
…278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde." § 299 Abs. 1 BAO lautet: " Die Abgabenbehörde kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. …
…BAO iVm § 260 Abs 1 lit b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat - am 12. September 2025…
…eingebrachte Vorlageanträge, wobei gemäß Abs. 5 die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht obliegt. § 278 Abs. 1 BAO lautet auszugsweise: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes a) weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) noch b) als…
…ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Eine Beschwerde ist etwa bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091)…
…ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Eine Beschwerde ist etwa bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (vgl. VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091)…
…betreffend die Zurückweisung eines nicht fristgerecht erhobenen Einspruches gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG, folgendes Erkenntnis gefällt: I.1. Dem angefochtenen Bescheid wird nach dem Wort "wird" und vor dem Wort "zurückgewiesen" die Wortfolge "gemäß § 145 Abs. 4 FinStrG als nicht fristgerecht eingebracht" hinzugefügt. I.2…
…260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Begründung Das Finanzamt erließ am 17.6.2025 den Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs. 2 COFAG…
…Juli 2012 nicht innerhalb der in § 150 Abs. 2 FinStrG bestimmten Monatsfrist eingebracht wurde, ist die Zurückweisung als nicht fristgerecht durch die Finanzstrafbehörde zu Recht erfolgt, weshalb die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Zur Zulässigkeit einer Revision: Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen…
…ist als auch nicht fristgerecht eingebracht wurde, so geht die - in § 260 Abs. 1 BAO zuerst genannte - Zurückweisung als nicht zulässig vor. Die Prüfung der Zulässigkeit erfolgt in logischer Abfolge vor der Prüfung der Rechtzeitigkeit. Der Vorlageantrag vom 28.01.2021 wird daher als nicht…
…Kontonummer 1234*** den Beschluss: Der Vorlageantrag wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit dem angefochtenen Gebührenbescheid vom 16.9.2016 setzte der Magistrat Wasserbezugs,- Wasserzähler und Abwassergebühr für…
… 264 Abs. 5 BAO die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge (nur) dem Verwaltungsgericht (hier Bundesfinanzgericht als Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen gemäß Art. 129 B-VG) obliegt. Der Vorlageantrag von Rechtsmittelwerber2 wird daher beschlussmäßig als unzulässig (vgl. Punkt N/e) zurückgewiesen (Spruchpunkt…
…Damit ist der eingebrachte Vorlageantrag nicht zulässig. Bezüglich des in der Beschwerde gestellten Antrages auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist auf die Bestimmung des § 274 Abs. 3 Z 1 iVm Abs. 5 BAO zu verweisen, nachdem bei einer Zurückweisung als unzulässig ungeachtet eines Antrages von…
…iVm § 278 Abs. 1 lit. a BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Hätte sich die als Beschwerde beurteilte Eingabe allenfalls auf eine Buchungsmitteilung mit Datum 15.11.2020 bezogen, so wäre ihr ebenfalls ein Erfolg zu versagen gewesen. Sie wäre in diesem Fall gemäß § 260…
…zweiwöchigen Einspruchsfrist - bei der Behörde mit E-Mail einlangte, ist der Zurückweisungsbescheid an die Bf. zu Recht ergangen. Wird die Zurückweisung - wie im vorliegenden Fall - vom Gericht nicht als rechtswidrig erachtet, ist es dem Gericht verwehrt, über diesen Rahmen hinaus in einer Entscheidung über die …
…Monat als verspätet anzusehen. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung oder mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach § 264 Abs. 4 lit. e BAO ist diese Bestimmung sinngemäß auch für Vorlageanträge anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger…
…erst am 23.6.2022 datierte und per Post eingebrachte Vorlageantrag war somit nicht rechtzeitig. Der Vorlageantrag vom 23.6.2022 ist daher gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO iVm § 264 Abs. 4 und 5 BAO als nicht fristgerecht zurückzuweisen. Die (teilweise stattgebende) Beschwerdevorentscheidung…
…aufgrund des Abspruches über dieselbe Sache als rechtswidrig (VwGH 27.2.2003, 99/15/0126). Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat (§ 245 Abs 1 BAO). Gemäß § 260 Abs 1 lit b BAO ist eine Beschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Erwägungen Trotz…
…Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 253 BAO tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt auch dann…