…subjektive Tatbestandsmerkmale, wie Vorstellungen oder Verschulden, aber auch das Wissen bzw. Nichtwissen oder Wissenmüssen des Handelnden, im vorliegenden Fall also des Beschwerdeführers (als Zollschuldner) überhaupt unerheblich sind, sondern es ausreichend ist, wenn die Ware (im gegenständlichen Fall also der in Rede stehende PKW) mit Handlungswillen…
…GmbH*** ein in ein Betrugsszenario involviertes Unternehmen ist. Die Abgabenbehörde habe keine Feststellungen getroffen. Nach der Judikatur des EuGH sei das "Wissen oder wissen müssen" von der Behörde nachzuweisen, die Nachprüfungen würden nicht dem Rechnungsempfänger obliegen. Sämtliche gegenständlichen Rechnungen enthielten sowohl Leistungsbeschreibungen als auch den…
…verschleiern und die Waren von Anfang an steuerfrei in den Wirtschaftskreislauf bringen wollten. Gleichfalls ist im Hinblick auf die Personenidentität zwischen Empfänger (Importeur) und Verbringer von einem Wissenmüssen um die Steuerhinterziehung auszugehen. Die Beförderungsnachweise vermögen aus den gleichen Gründen wie oben umschrieben nicht den sicheren…
…überprüft, ob diese die steuerlichen und auch die gewerberechtlichen Vorschriften einhalten. Dies gilt insbesonders auch deshalb, weil die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges vom Wissen oder Wissenmüssen der Steuerehrlichkeit des Geschäftspartner abhängt und auch immer die Möglichkeit der Abgabenbehörde besteht, eine Empfängerbenennung nach § 162 BAO zu verlangen…
…dass ein Sachverhaltsmangel bestünde. Es werde ausdrücklich festgehalten, dass die antragstellende Beschwerdeführerin Anmelderin gewesen sei und es daher auf ihr Wissen oder Wissenmüssen nicht ankomme. Als Spediteurin unterliege sie nämlich dem für ihre Tätigkeit normalen Risiko. Ob es sich um einen Karussellbetrug handle oder eine…
…wenn die tatsächliche Leistungserbringung durch den Rechnungsaussteller feststeht und dem Leistungsempfänger keine Beteiligung an Unregelmäßigkeiten bzw. kein Wissen oder Wissenmüssen vorzuwerfen ist. Dies ist hier nach der Beweiswürdigung nicht der Fall. Die Aberkennung der geltend gemachten Fremdleistungsaufwendungen erfolgte daher dem Grunde nach zu Recht. Soweit…
…die strittigen Getränkelieferungen zu versagen. Die Beschwerdeführerin hält dem entgegen, dass der Vorsteuerabzug (daher auch die Frage nach dem Wissenmüssen um das Finanzvergehen) bezogen auf den Zeitpunkt des Einkaufs zu beurteilen sei. Zu diesem Zeitpunkt wisse sie jedoch noch nicht, an welche Kunden welche Waren…
…erbracht, dass die betroffenen Abnehmer zum Lieferzeitpunkt Missing Trader gewesen seien. Zum Wissen oder Wissenmüssen wird sodann wörtlich ausgeführt: Im Zusammenhang mit den Auskunftsersuchen zu den Beschwerderelevanten Unternehmen konnte die Beschwerdeführerin lediglich die Fragen zum Zustandekommen des Kontaktes mit den Beschwerderelevanten Unternehmen nicht beantworten. Der…
…die objektiven Umstände hinreichend nachzuweisen, die belegen, dass der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrag wusste oder zumindest hätte wissen müssen. Diese Beurteilung hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu beurteilen hat. Diese unterliegen insoweit der verwaltungsbehördlichen…
…bei unrichtigen Rechnungsangaben zu verweigern, wenn der Tatbestand eines betrügerischen oder missbräuchlichen Verhaltens erfüllt ist und aufgrund der von der Abgabenbehörde festgestellten objektiven Umstände feststeht, dass der Leistungsempfänger dies wusste oder hätte wissen müssen. Es verstößt nicht gegen das Unionsrecht, wenn von einem Wirtschaftsteilnehmer gefordert…
…Personen die Umstände aufzuklären, die angeführte Art und Weise der Steuererklärungen sowie der im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Verbringens bestehenden Personenidentität zwischen dem Importeur/Verbringer und Empfänger Waren, woraus allein schon auf ein Wissenmüssen über die Vorgänge zu schließen sei, sei davon auszugehen, dass die im…
…wurde. Die Zollschuldentstehung ist völlig unabhängig vom Vorliegen subjektiver Tatbestandsmerk-male. Es kommt daher weder auf ein Verschulden der Pflichteninhaberin noch auf ein Wissen oder Wissenmüssen um die Pflichtverletzung an. Die Motivation der Bf. für das beschriebene zollunredliche Handeln lässt sich nach der Aktenlage darin…
…hat gleichwohl die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer in mehreren Voranmeldungszeiträumen und in der Jahreserklärung 2013 als Vorsteuer geltend gemacht. Die Literatur stellt klar, dass das Wissen oder Wissenmüssen der zur Vertretung berechtigten oder faktisch handelnden Personen dem Unternehmer zuzurechnen ist (Ruppe/Achatz, UstG 5…
…vermeintliche Auffälligkeit im Hinblick auf das Verhältnis von Warenwert zu Transportkosten lasse sich auf wirtschaftliche Besonderheiten zurückführen, es lasse sich auch in diesem Zusammenhang kein Wissenmüssen künstlich ableiten. Auch könne das nach der Entstehung der Zollschuld vorgenommene Ablösen der Airwaybill-Etiketten nicht von Bedeutung sein…
…Umstände vorgelegen sind und ob der Unternehmer es unterlassen hat, diesbezüglich Maßnahmen zu setzen (Laudacher, Briefkasten und Karussellbetrug. Strenge Trennung zwischen "Wissen" und "Wissenmüssen" SWK 2008, 32). Besonders beim Beginn von Geschäftsbeziehungen wie z.B. jener mit Fa. B1-GmbH ist eine erhöhte Aufmerksamkeit notwendig…
…14 UStG und verwehrt den Vorsteuerabzug, weil unsere Mandantschaft nach der Überzeugung der Finanzbehörde ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätte und damit der Tatbestand des "Wissenmüssens" der Beteiligung an einem Umsatzsteuerbetrug verwirklicht sei. Dabei führt die Finanzverwaltung Sachverhalte an, die bereits bei Beauftragung der ***5*** bestanden haben…
…stehen mit dem Erkenntnis des VwGH (VwGH 26.3.2014, 2009/13/0172) im Einklang, in dem sich der Gerichtshof mit dem Kriterium des Wissenmüssen näher auseinanderzusetzen hatte. Im Ausgangsverfahren wurden zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt. Diese Auffälligkeiten hätte der Steuerpflichtige zum Anlasse für weitere Nachforschungen nehmen…
…geblieben und sei offen, ob er für seinen Vater die betreffenden Zollanmeldungen in dessen Abwesenheit als Gefälligkeit oder in dessen Auftrag abgegeben habe. Neben dem objektiven Erwerb oder Besitz werde als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissenmüssen gefordert. Man müsse entweder vorsätzlich…
…Bf. erforderlichen subjektiven Elements, nämlich der positiven Kenntnis von einem Entziehen oder dem Wissenmüssen. Weder in der Begründung des angefochtenen Bescheides noch in der Beschwerdevorentscheidung finden sich dazu entsprechende Feststellungen der Behörde. Die im Beschwerdeverfahren vorgelegten Beweismittel lassen vielmehr darauf schließen, dass die Bf. zu…
…2005, Rs C-32/03, Fini). Ebenso ist ein Stpfl., der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, für die Zwecke der Sechsten Richtlinie als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen, unabhängig…