…bei der empfangenden Stiftung (Vermögensmasse) ein. Dies gilt nur insoweit, als die Zuwendung im Stiftungszweck der zuwendenden Stiftung (Vermögensmasse) Deckung findet. h) Soweit Zuwendungen als Substanzauszahlung gelten, sind sie in die Kapitalertragsteuer-Anmeldung aufzunehmen. 9. Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter…
…weiters um Aufwendungen für die Gründung und die laufende Betriebsführung der Stiftung handelt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (…)" § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 in der am 31.12.2017 gültigen Fassung lautet: "Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter …
…der Stiftung zugewendeten Vermögen stammt. Dies führt dazu, dass in jedem Fall auch die Vermögenssubstanz mit Kapitalertragsteuer belastet wird (sog. "Mausefalleneffekt"). Um nun diesen "Mausefalleneffekt" für den Stifter, der bereits versteuertes Vermögen zugewendet hatte, zu mildern, besteht für diesen im Falle des Widerrufs eine gesetzliche…
…Das Beistatut kann durch den Stiftungsrat jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Der Bf. brachte ergänzend vor, das FA sei auch im Vorlagebericht auf der Vermutungsebene geblieben. Das treffe etwa auf die Aussage zu, die Ungewöhnlichkeit der Stiftungsstatuten ergebe sich bereits aus einem "normalen juristischen Denken…
…andere Vorteile aus der Substanz oder dem Ertrag des Stiftungsvermögens gemacht werden. Die Bestimmungen dieses Beistatuts können durch den Stiftungsrat jederzeit abgeändert oder widerrufen werden, sofern eine derartige Abänderung oder ein derartiger Widerruf nicht in Widerspruch zum Zweck der Stiftung steht. Damit steht unbestritten fest…
…SR3 sowie der langjährige Stiftungsvorsitzende SR4 – vgl. auch die diesbezüglichen Ausführungen des SR4 in seinem Schreiben vom 25. September 2009 ) als Organ der Stiftung erfolge und der Stifter über kein Weisungs- und Änderungsrecht sowie Widerruf verfüge. Einen Mandatsvertrag, an den der Stiftungsrat gebunden gewesen wäre…
…regeln. Eine äquivalente Bestimmung zum § 18 PGR 2008 96 ist den Vorschriften des PGR 1926 nicht zu entnehmen. Lediglich Artikel 559 Abs 4 und Artikel 566 Abs 2 liechtensteinisches Personen- und Gesellschaftsrecht in der Fassung vor 2008 97 nehmen Bezug auf den Widerruf der Stiftung…
…Betriebsprü fung) Zum Vorliegen eines Widerrufs- oder Ä nderungsrechts siehe Punkt 1.3.2. Im Ü brigen ist anzumerken, dass auch bei einem Vorbehalt des Widerrufsrechts oder des Ä nderungsrechts die steuerliche Zurechnung anderen Grunds ä tzen folgt. 2.5. Stiftungsr ä te seien nur…
…Einwand der Bf. einer "leider" verjährten Schenkungssteuer-Hinterziehung durch den Ehegatten als bloße Schutzbehauptung in ihrem Bemühen, die Zurechnung des gesamten Stiftungsvermögens von sich abzuwenden. - Der Vorbehalt umfassender Kontrollrechte durch NameStifter erscheint, obwohl in Abrede gestellt, durch weitere Umstände erhärtet und erwiesen: • Widerruf, Änderung oder…
…Eine Amtsbest ä tigung des liechtensteinischen Grund- und Ö ffentlichkeitsregister amts82 ü ber die Hinterlegung wurde gemeinsam mit der Stiftungsurkunde der Privatstiftung-in-Wien mit Brief vom 19.01.2009 offengelegt. - Trennung des Verm ö gens vom Stifter: Ebenso handelt es sich mangels Widerruf vorbehalts…
…26. 6. 2002 erfolgte eine Zuwidmung von CHF 4,4 Mio durch den Stifter, • Der Gesamtbetrag von CHF 4,5 Mio (EUR 3.069.367,71) wurde vom Stifter Valuta 26.6.2002 auf das Konto der Stiftung bei der ***1*** Bank AG, ***4***, übertragen…
…der Stiftung zugewendeten Vermögen stammt. Dies führt dazu, dass in jedem Fall auch die Vermögenssubstanz mit Kapitalertragsteuer belastet wird (sog. „Mausefalleneffekt“). Um nun diesen „Mausefalleneffekt“ für den Stifter, der bereits versteuertes Vermögen zugewendet hatte, zu mildern, bestand für diesen im Falle des Widerrufs eine gesetzliche…
…Vermögen im Zeitpunkt des Widerrufs: Liquide Mittel € 936.583,20 Restliches Stiftungsvermögen € 18.055,74 Gesamtsumme € 954.638,94 davon 2,5 % =€ 23.865,97 Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Darin wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass um eine Gleichmäßigkeit der Bewertung…
…zum Thema "Praxisfragen bei Auflösung und Widerruf von Stiftungen und Trusts" (23.02.2023, LexisNexis Rechtsnews 33703 in lexis360.at)). Auch in der Literatur werden bei den sonstigen wiederkehrenden Bezügen gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 "Zahlungen eines US-Trusts an die aus dem Trust…
…in der für den Prüfungszeitraum geltenden Fassung) ergebenden Stiftungseingangswerte gemäß § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 in Abzug gebracht werden könnten. § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 ermögliche es, dass bei Zuwendungen einer durch Widerruf untergehenden außerbetrieblichen Privatstiftung vom Stifter (in seiner Eigenschaft…
…in der für den Prüfungszeitraum geltenden Fassung) ergebenden Stiftungseingangswerte gemäß § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 in Abzug gebracht werden könnten. § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 ermögliche es, dass bei Zuwendungen einer durch Widerruf untergehenden außerbetrieblichen Privatstiftung vom Stifter (in seiner Eigenschaft…
…Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen. Im Fall der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung sind Aussetzungszinsen vor der Verfügung des Ablaufes (Abs. 5) oder des Widerrufes der Aussetzung nicht…
…sich der Stifter eine Änderung der Stiftungserklärung nach § 33 PSG oder einen Widerruf der Privatstiftung nach § 34 PSG vorbehalten hat (vgl. Arnold in Arnold, Privatstiftungsgesetz - Kommentar 13, Einleitung Tz 23). Gem. § 951 Abs. ABGB kann der verkürzte Noterbe vom Beschenkten die Herausgabe eines Geschenkes verlangen…
…hinsichtlich Widerruf oder Beiratsregelungen wäre eine einstimmige Entscheidung notwendig gewesen. In der Stiftungsurkunde Punkt XIII. werde ausgeführt, dass die Stifter ausdrücklich berechtigt seien, Änderungen der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde auch nach dem Entstehen der AB PS vorzunehmen. Die Stifter würden sich eine entsprechende Änderungsmöglichkeit in…
…eine Anwartschaft auf einen Pflichtteil hat. Überdies wurde auch vom Bf. im Vorlageantrag ausdrücklich vorgebracht, dass die Stellung der Tochter als Pflichtteilsberechtigte nie strittig war. Diesem Vorbringen ist das Finanzamt nicht entgegen getreten. Nach Artikel XIV der Stiftungsurkunde der PRIVATSTIFTUNG ist ein Widerruf der Privatstiftung…