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UFSW RV/0865-W/05Widerruf einer Stiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…zuständige Finanzamt Wien 23 hatte mit Ersuchen um Ergänzung (aus Anlass einer vom Bw. begehrten Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Löschung der Firma im Firmenbuch) vom 6. Mai 2004 festgestellt, dass überwiegende Teile des Stiftungsvermögens vor Widerruf der Privatstiftung an den Stifter zugewendet worden seien (Forderung der Bw…

UFSW RV/0217-W/06Widerruf einer Stiftung durch einen von mehreren Stiftern/Verjährung des Erstattungsanspruches iSd § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…erstatten, als sie gegenüber einer nunmehrigen Neuberechnung nach dem verbleibenden Erwerb zu hoch festgesetzt worden ist (vgl. Fellner, ErbStG, § 33 Anm 12). Der Gesetzgeber habe in der Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht, dass bei Widerruf der Stiftung durch den Stifter die Schenkungssteuer zu erstatten ist. Auch…

UFSW RV/1651-W/06Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

…Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer vorliegen. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2006 als unbegründet abgewiesen. Diese Abweisung wurde wie folgt begründet: "Unbestritten ist, dass der Stifter sich in der Stiftungsurkunde den Widerruf der Privatstiftung…

UFSW RV/2011-W/06Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2006

…die Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert geprüft werden müssen. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufungswerberin am 24. Mai 2000 errichtet, ihr Vermögen gewidmet und in der Stiftungsurkunde der Widerruf der Stiftung für zulässig erklärt…

UFSW RV/0660-W/07Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit.a ErbStG auch für die Nachstiftung zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…juristische Person ist, kann ein Widerruf nicht vorbehalten werden. (§ 34 PSG) Als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; (§ 3 Abs.1 Z 1 ErbStG) Als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes. (…

UFSW RV/0387-W/08Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…die Stiftung geschenkt und übertragen habe, findet sich keine ausdrückliche Bestimmung zur Widerrufbarkeit dieser Nachstiftungen. Ein solche Bestimmung ist aber - anders als im belangten Bescheid behauptet - für die Erstattung der anlässlich der Nachstiftungen entrichteten Schenkungssteuer nach § 33 lit a ErbStG nicht erforderlich: Der Widerruf einer…

UFSW RV/1718-W/08Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG 1955 auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 2 Z 1 PSG). Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen; wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs…

UFSW RV/1190-W/10Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer vorliegen. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2006 als unbegründet abgewiesen. Diese Abweisung wurde wie folgt begründet: "Unbestritten ist, dass der Stifter sich in der Stiftungsurkunde den Widerruf der Privatstiftung…

UFSW RV/1191-W/10Ist bei einem Widerruf einer Stiftung die Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG auch für die Nachstiftungen zu erstatten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 2 Z 1 PSG). Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen; wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs…

UFSW RV/3346-W/07Führt auch der Widerruf einer Stiftung innerhalb der Zehnjahresfrist zur Nacherhebung der Schenkungssteuer gem. § 8 Abs. 3 lit b ErbStG? Welche Steuerklasse kommt zur Anwendung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…wobei das Finanzamt einen Erwerbsvorgang in der Steuerklasse V unterstellte. Gegen die Nacherhebung der Steuer wurde Berufung erhoben und ausgeführt, dass hier nicht das Verhältnis des Stifters zur Stiftung sondern - komme es wie im gegenständlichen Fall zu Wertverschiebungen im Zuge der Abwicklung eines Widerrufs - das…

UFSW RV/1720-W/08Bei einem Widerruf der Stiftung ist die Schenkungssteuer für die Stiftungsurkunde gesondert von den Nachstiftungen zu erstatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2008

…Auf Grund des Widerrufs der Stiftung und des eingebrachten Antrages gemäß § 33 ErbStG kann nur über diesen der Schenkungssteuer unterzogenen Rechtsvorgang abgesprochen werden. Es kann daher kein höherer Betrag erstattet werden als Steuer vorgeschrieben wurde. Jede weitere Widmung/Zuwendung (Nachstiftung) stellt einen eigenen Rechtsvorgang dar…

UFSW RV/1971-W/10Einkünfte aus Kapitalvermögen: Nur Widerruf der Privatstiftung führt zur Kürzung um Stiftungseingangswerte (§ 27 Abs. 1 Z 9 EStG 1988), nicht aber Auflösung wegen Nichterreichens des Stiftungszweckes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2012

…die Stifter rückübertragen werde. Bei einem Widerruf einer Privatstiftung erhalte der Stifter das Stiftungsvermögen zurück und beziehe grundsätzlich ertragsteuerlich hinsichtlich des gesamten Vermögensrückfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988. Bei diesen Einkünften seien die Stiftungseingangswerte als Abzugsposten zu berücksichtigen. Nicht…

UFSW RV/1395-W/08Bei Widerruf der Privatstiftung Erstattung der Schenkungssteuer auch für Nachstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2010

…März 2005 wurde die Stiftung widerrufen. Nach Prüfung des Widerrufs hat der Vorstand am 16. März 2005 die Auflösung beschlossen. Am 5. Juli 2005 fand die Veröffentlichung in der Wiener Zeitung statt. Am 11. August 2006 brachte die Bw. beim Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung…

UFSS RV/0763-S/02Erstattung gemäß § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2004

…nicht mehr möglich ist und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. " In den Erläuterungen zu Art VII PSG (Erbschafts- und Schenkungssteuer; Regierungsvorlage zum PSG, 1132 BlgNR 18.GP) ist festgehalten, dass bei Auflösung der Stiftung infolge Widerrufs durch den Stifter (…

UFSW RV/1493-W/07Wird "die Privatstiftung" widerrufen, zieht dies zwingend die Herausgabe der Nachstiftungen nach sich, weswegen laut VwGH der Erstattungstatbestand des § 33 ErbStG auch hinsichtlich der Nachstiftungen erfüllt ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…irgend)einer Schenkung im Sinne des § 3 Abs. 1 ErbStG übertragenen Geschenkes. Hat sich ein Stifter den Widerruf der - gesamten - Privatstiftung vorbehalten, führt dies zu ihrer Auflösung mit der gesetzlich vorgesehenen Folge, dass das gesamte verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung - somit auch das der Stiftung…

BFG RV/7103845/2017Verluste aus nicht verbrieften Derivaten, Unionsrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2022Teil 1/2

…bei der empfangenden Stiftung (Vermögensmasse) ein. Dies gilt nur insoweit, als die Zuwendung im Stiftungszweck der zuwendenden Stiftung (Vermögensmasse) Deckung findet. h) Soweit Zuwendungen als Substanzauszahlung gelten, sind sie in die Kapitalertragsteuer-Anmeldung aufzunehmen. 9. Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter…

UFSW RV/3105-W/20021.) Geschenkte Aktien sind zum Stichtag (=Tag der Ausführung der Zuwendung) zu bewerten. 2.) § 33 ErbStG bei Widerruf einer Nachstiftungsvereinbarung 3.) Aufhebung einer Wortfolge in § 33 lit. a ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2005

…den Antrag auf Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 ErbStG und legte einen notariellen Widerruf der Bw. vom 17. September 2002 vor. Beweis wurde erhoben durch Einsicht in die Bemessungsakten des Finanzamtes betreffend Gründung der Stiftung, durch Einsicht in die Kopien des Beteiligungs- und Syndikatsvertrages vom…

BFG RV/5100879/2024Kürzung um die Stiftungseingangswerte bei einer Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2025Teil 2/2

…weiters um Aufwendungen für die Gründung und die laufende Betriebsführung der Stiftung handelt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (…)" § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 in der am 31.12.2017 gültigen Fassung lautet: "Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter …

BFG RV/7102181/2017Keine Anrechnung der Stiftungseingangswerte bei unwiderruflicher Errichtung der Stiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.10.2019

…der Stiftung zugewendeten Vermögen stammt. Dies führt dazu, dass in jedem Fall auch die Vermögenssubstanz mit Kapitalertragsteuer belastet wird (sog. "Mausefalleneffekt"). Um nun diesen "Mausefalleneffekt" für den Stifter, der bereits versteuertes Vermögen zugewendet hatte, zu mildern, besteht für diesen im Falle des Widerrufs eine gesetzliche…

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Privatstiftung zum Zeitpunkt des Widerrufs vorhandene Vermögen beläuft sich auf 8.000.000 (= fiktive Anschaffungskosten), das gleichmäßig auf alle 4 verteilt werden soll. V kann auf Antrag Stiftungseingangswerte in Höhe von 1.035.000 in Abzug bringen, sodass sich eine Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer…