…zuständige Finanzamt Wien 23 hatte mit Ersuchen um Ergänzung (aus Anlass einer vom Bw. begehrten Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Löschung der Firma im Firmenbuch) vom 6. Mai 2004 festgestellt, dass überwiegende Teile des Stiftungsvermögens vor Widerruf der Privatstiftung an den Stifter zugewendet worden seien (Forderung der Bw…
…erstatten, als sie gegenüber einer nunmehrigen Neuberechnung nach dem verbleibenden Erwerb zu hoch festgesetzt worden ist (vgl. Fellner, ErbStG, § 33 Anm 12). Der Gesetzgeber habe in der Regierungsvorlage zum Ausdruck gebracht, dass bei Widerruf der Stiftung durch den Stifter die Schenkungssteuer zu erstatten ist. Auch…
…Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer vorliegen. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2006 als unbegründet abgewiesen. Diese Abweisung wurde wie folgt begründet: "Unbestritten ist, dass der Stifter sich in der Stiftungsurkunde den Widerruf der Privatstiftung…
…die Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer nach § 33 lit. a ErbStG für jeden einzelnen Erwerbsvorgang gesondert geprüft werden müssen. Im gegenständlichen Fall wurde die Berufungswerberin am 24. Mai 2000 errichtet, ihr Vermögen gewidmet und in der Stiftungsurkunde der Widerruf der Stiftung für zulässig erklärt…
…juristische Person ist, kann ein Widerruf nicht vorbehalten werden. (§ 34 PSG) Als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes; (§ 3 Abs.1 Z 1 ErbStG) Als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes. (…
…die Stiftung geschenkt und übertragen habe, findet sich keine ausdrückliche Bestimmung zur Widerrufbarkeit dieser Nachstiftungen. Ein solche Bestimmung ist aber - anders als im belangten Bescheid behauptet - für die Erstattung der anlässlich der Nachstiftungen entrichteten Schenkungssteuer nach § 33 lit a ErbStG nicht erforderlich: Der Widerruf einer…
…zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 2 Z 1 PSG). Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen; wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs…
…Voraussetzungen für eine Erstattung der Schenkungssteuer vorliegen. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2006 als unbegründet abgewiesen. Diese Abweisung wurde wie folgt begründet: "Unbestritten ist, dass der Stifter sich in der Stiftungsurkunde den Widerruf der Privatstiftung…
…zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen, hat der Stiftungsvorstand einen einstimmigen Auflösungsbeschluss zu fassen, wodurch die Privatstiftung aufgelöst ist (§ 35 Abs. 1 Z 4 iVm Abs. 2 Z 1 PSG). Das verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung ist dem Letztbegünstigten zu übertragen; wird die Privatstiftung zufolge Widerrufs…
…wobei das Finanzamt einen Erwerbsvorgang in der Steuerklasse V unterstellte. Gegen die Nacherhebung der Steuer wurde Berufung erhoben und ausgeführt, dass hier nicht das Verhältnis des Stifters zur Stiftung sondern - komme es wie im gegenständlichen Fall zu Wertverschiebungen im Zuge der Abwicklung eines Widerrufs - das…
…Auf Grund des Widerrufs der Stiftung und des eingebrachten Antrages gemäß § 33 ErbStG kann nur über diesen der Schenkungssteuer unterzogenen Rechtsvorgang abgesprochen werden. Es kann daher kein höherer Betrag erstattet werden als Steuer vorgeschrieben wurde. Jede weitere Widmung/Zuwendung (Nachstiftung) stellt einen eigenen Rechtsvorgang dar…
…die Stifter rückübertragen werde. Bei einem Widerruf einer Privatstiftung erhalte der Stifter das Stiftungsvermögen zurück und beziehe grundsätzlich ertragsteuerlich hinsichtlich des gesamten Vermögensrückfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988. Bei diesen Einkünften seien die Stiftungseingangswerte als Abzugsposten zu berücksichtigen. Nicht…
…März 2005 wurde die Stiftung widerrufen. Nach Prüfung des Widerrufs hat der Vorstand am 16. März 2005 die Auflösung beschlossen. Am 5. Juli 2005 fand die Veröffentlichung in der Wiener Zeitung statt. Am 11. August 2006 brachte die Bw. beim Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung…
…nicht mehr möglich ist und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. " In den Erläuterungen zu Art VII PSG (Erbschafts- und Schenkungssteuer; Regierungsvorlage zum PSG, 1132 BlgNR 18.GP) ist festgehalten, dass bei Auflösung der Stiftung infolge Widerrufs durch den Stifter (…
…irgend)einer Schenkung im Sinne des § 3 Abs. 1 ErbStG übertragenen Geschenkes. Hat sich ein Stifter den Widerruf der - gesamten - Privatstiftung vorbehalten, führt dies zu ihrer Auflösung mit der gesetzlich vorgesehenen Folge, dass das gesamte verbleibende Vermögen der aufgelösten Privatstiftung - somit auch das der Stiftung…
…bei der empfangenden Stiftung (Vermögensmasse) ein. Dies gilt nur insoweit, als die Zuwendung im Stiftungszweck der zuwendenden Stiftung (Vermögensmasse) Deckung findet. h) Soweit Zuwendungen als Substanzauszahlung gelten, sind sie in die Kapitalertragsteuer-Anmeldung aufzunehmen. 9. Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter…
…den Antrag auf Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 ErbStG und legte einen notariellen Widerruf der Bw. vom 17. September 2002 vor. Beweis wurde erhoben durch Einsicht in die Bemessungsakten des Finanzamtes betreffend Gründung der Stiftung, durch Einsicht in die Kopien des Beteiligungs- und Syndikatsvertrages vom…
…weiters um Aufwendungen für die Gründung und die laufende Betriebsführung der Stiftung handelt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (…)" § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 in der am 31.12.2017 gültigen Fassung lautet: "Ist ein Stifter im Falle des Widerrufs einer nicht unter …
…der Stiftung zugewendeten Vermögen stammt. Dies führt dazu, dass in jedem Fall auch die Vermögenssubstanz mit Kapitalertragsteuer belastet wird (sog. "Mausefalleneffekt"). Um nun diesen "Mausefalleneffekt" für den Stifter, der bereits versteuertes Vermögen zugewendet hatte, zu mildern, besteht für diesen im Falle des Widerrufs eine gesetzliche…
…Privatstiftung zum Zeitpunkt des Widerrufs vorhandene Vermögen beläuft sich auf 8.000.000 (= fiktive Anschaffungskosten), das gleichmäßig auf alle 4 verteilt werden soll. V kann auf Antrag Stiftungseingangswerte in Höhe von 1.035.000 in Abzug bringen, sodass sich eine Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer…