…Glaubwürdigkeit ein Privatanteil von 20% ausgeschieden. Tz 2 Festnetz, Internet Kürzung um einen Privatanteil von 40%. Tz 3 Kundengeschenke Wein - Repräsentationsaufwendungen Kundengeschenke (Weinflaschen als Präsent zu Anlässen wie Weihnachten) in Höhe von 2.736,57 € seien als Werbungskosten geltend gemacht worden. Nach § 16 Abs…
…nicht abzugsfähige Ausgaben bewertet worden. Der Beschwerdeführer habe mit Etiketten versehene Weinflaschen als Werbegeschenke an diverse Kunden abgegeben und die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht. Keine Repräsentationskosten und damit als Betriebsausgaben abziehbar seien die Kosten für die Zuwendung von Gegenständen, die aus Gründen der Werbung…
…wird die Meinung vertreten, dass Sachgeschenke, die als Aufmerksamkeiten zu Weihnachten oder bei besonderen Anlässen zugewendet werden und nur die Lebensführung berühren können, wie z.B. Weinflaschen, Bonbonnieren, Spirituosen oder Blumen zu den nicht absetzbaren Repräsentationsaufwendungen zählen (Margreiter, Zur Abzugsfähigkeit von (Werbe-)Geschenken, SWK 1997…
…6.2015 die geltend gemachten Betriebsausgaben nur zum Teil. Die Aufwendungen für Spenden könnten nur in der nachgewiesenen Höhe (810,00 Euro) berücksichtigt werden. Werbegeschenke in Form von Gutscheinen und Weinflaschen seien gemäß § 20 EStG keine Betriebsausgaben. Die freiwilligen Versicherungsbeiträge seien bereits bei der Lohnverrechnung…
…gegeben, der (anders als bei Blumen, die schnell verwelken oder Weinflaschen, die nach Übernahme gelagert und nach dem Leeren rasch entsorgt werden) auch laufend und länger im Blickfeld seiner Adressaten (wahlberechtigte Gemeindebürger) bleibt (zur Abgrenzung von Werbeaufwendungen und Repräsentationsaufwendungen siehe BFG 01.02.2016, RV…
…Begründung. Tz 2 Werbung (Kto 7650) Anlässlich der Neukundenwerbung, des Neuabschlusses von Versicherungsverträgen und der Betreuung von (Stamm-)Kunden, seien mit dem Firmenlogo etikettierte Weinflaschen übergeben worden. Die beschenkten Kunden seien mit vollständiger Adresse in einer Liste festgehalten worden, welche im Prüfungsverfahren vorgelegt worden sei…
…Im Vorlagebericht vom 17.03.2016 beantragte die belangte Behörde die gänzliche Versagung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Weinflaschen und im Übrigen die Abweisung der Beschwerde und führte dazu im Wesentlichen Folgendes aus: In Tz 3 des BP-Berichts seien die neu hervorgekommenen entscheidungsrelevanten…
…die Eigenschaft als neu hervorgekommen nehmen. Den im Erstverfahren allein vorliegenden Abgabenerklärungen der Bf. war nicht zu entnehmen, dass Geldstrafen und Weinflaschen als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden, der Bf. eine Starthilfe in Höhe von € 150.000 gewährt aber nicht als Einnahmen verbucht wurde und…
…2018 wies das Fahrtenbuch eine zweitägige Reise nach Graz aus. Bei den übrigen Reisebewegungen handelte es sich um eintägige Fahrten. Die übrigen übermittelten Belege konnten der Aufstellung zugeordnet werden. Hinsichtlich der Anbahnungsspesen (Bewirtung) und Werbespesen (Weinflaschen, Präsentkorb, Dosen ua) finden sich keine Vermerke auf den…
…geltend macht. Erforderlich wäre die Darlegung, ob und in wie fern das überlassene Geschenk überhaupt eine Werbewirksamkeit entfaltet hätte. Es wären keine Nachweise erbracht worden. Die Weinflaschen, Thermeneintritte und Tickets zu Veranstaltungen könnten keine Werbewirksamkeit entfalten, selbst wenn diese mit dem Firmenlogo etikettiert wären, da…
…33***, 15 Veranstaltungskarten 522,86 € 104,57 € 26.4.2012 - ***49***: ***33***, 15 Veranstaltungskarten 392,22 € 78,44 € 1.8.2011 - ***61***: ***47***/***27***, 10 VIP Tickets 833,33 € 166,67 € Sachgeschenke kleineren Wertes wie Weinflaschen, Bonbonnieren, Uhren, Spirituosen…
…1*** verschenkten Weinen, Sekten, Hotelgutscheine, Gutscheine für ein Thermenwochenende sowie VIP-Tickets für eine "***47***"-Veranstaltung ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen, dass die Schenkung von Weinflaschen und Sektflaschen jedenfalls unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 iVm § 12 Abs. 1 Z…
…Werbung müsse heutzutage auffällig sein, daher sei der Werbeaufwand betrieblich veranlasst und habe kaum eine repräsentative Komponente. Bei den Messeständen wurden auch Schokolade und Weinflaschen mit Etiketten des Unternehmens verschenkt. In den Einkommensteuerrichtlinien in Randziffer 4864 stehe, dass Ausgaben in Zusammenhang mit Spielgewinnen und Schenkungen…
…den Erfahrungen des täglichen Lebens könne als erwiesen angenommen werden, dass ein bestimmter Bestand an Weinflaschen zum Zeitpunkt der Einstellung des Restaurantbetriebes noch vorhanden gewesen und dieser in das Restaurant in Deutschland verbracht worden sei. Der damals noch vorhandene Endbestand könne mangels der Mitwirkung des…
…Nach ständiger Rechtsprechung würden Aufwendungen für Weinflaschen, selbst wenn sie mit dem Firmenlogo versehen sind, und wem auch immer sie geschenkt werden, jedenfalls zu den nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen zählen. Begründet wäre diese Rechtsansicht unter anderem damit, dass Weinflaschen im Gegensatz zu Kugelschreibern und Kalendern nicht…
…eine entsprechende Werbewirksamkeit nicht nachgewiesen wurden, sind die vom Bf. anlässlich diverser Gratulationen verschenkten Weinflaschen, Sachgeschenke sowie Blumen und die Spende von Grabkränzen sowie Pokalen entsprechend der Judikatur als nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen zu qualifizieren (siehe dazu Kofler/Wurm in Doralt et al., EStG-Kommentar (20…
…aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördert (fördern kann), berechtigt daher nicht zum Abzug als Betriebsausgaben und Minderung von Einkünften. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt dem entsprechend in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Aufwendungen für Weinflaschen, "wem gegenüber auch immer sie verschenkt werden", jedenfalls Repräsentationsaufwendungen im Sinne des …
…549: "Sachgeschenke, die als Aufmerksamkeiten zu Weihnachten oder bei besonderen Anlässen zugewendet werden und nur die Lebensführung berühren können, wie z.B. Weinflaschen, Bonbonnieren, Spirituosen oder Blumen sind zu den nicht absetzbaren Repräsentationsaufwendungen zu zählen." Es sei darüber hinaus zu erwähnen, dass anders als in…
…Neuber, Werbungskosten politischer Funktionäre, ÖStZ 1993, 339). Sachgeschenke, die als Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen zugewendet werden und nur die Lebensführung berühren können, wie zB. Weinflaschen, Bonbonnieren, Spirituosen oder Blumen, sind zu den nicht absetzbaren Repräsentationsaufwendungen zu zählen (Margreiter, Zur Abzugsfähigkeit von (Werbe-)Geschenken, SWK 1997…
…aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördert, berechtigt daher nicht zum Abzug als Werbungskosten und Minderung von Einkünften. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt dem entsprechend in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Aufwendungen für Weinflaschen "wem gegenüber auch immer sie verschenkt werden", jedenfalls Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs…