IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M., die Richterin Mag. Barbara Gangl sowie die fachkundigen Laienrichter Dipl.Ing. Wolfgang Weichselbraun und Senol Alic in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Paugger Steuerberatung GmbH, Wollzeile 18 Tür…
…März 2017 durchgeführten Erhebung der MA 6 wurde die Tür zum Lokal nach Anklingeln nicht geöffnet. Eigene Wahrnehmungen der MA 6 wurden nicht gemacht. Die bescheidmäßige Festsetzung gründet sich nach eigener Aussage der MA 6 ausschließlich auf dem Bericht der Onlineplattform vom 7.3.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Mai 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 10. April 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…glaubhaften Eindruck. Das Vorbringen des Steuerberaters wird als Schutzbehauptung beurteilt. Angesichts der Tatsache, dass dem Beschuldigten ***Bf1*** bereits seit geraumer Zeit als handelsrechtlicher Geschäftsführer auch die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der ***1*** oblag, hegt der Senat keinen Zweifel daran, dass ihm auch die sich aus §…
…1 wegen der Erkrankung seiner Mutter eine Kontrollverantwortung getroffen habe. Eine grob fahrlässig schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung bei Unterlassung der Kontrolle eines beauftragten faktisch Wahrnehmenden steht jedoch im Zusammenhang mit einer Verkürzung im Voranmeldungsstadium nicht unter Strafdrohung. Frau ***6*** hat vor dem Senat den Eindruck einer sehr…
…es zu lauten hat: A ist schuldig, er hat im Amtsbereich des damaligen Finanzamtes Braunau Ried Schärding in den Jahren 2016 und 2017 als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen bestimmter Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…des Pflegschaftsgerichtes vom 19. Oktober 2016 als dessen vorläufiger Sachwalter eingesetzt worden, womit dem Sohn auch die abgabenrechtlichen Aufgaben des Vaters als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der Mitunternehmerschaft übertragen worden waren. A hätte daher hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes September 2016 zu veranlassen gehabt, dass bis zum…
…Oktober 2016 als dessen vorläufiger Sachwalter eingesetzt worden, womit dem Sohn auch die abgabenrechtlichen Aufgaben des Vaters als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der Mitunternehmerschaft übertragen worden waren. Da die Umsätze der Gesellschaft im Veranlagungsjahr 2016 den Grenzbetrag von € 100.000,00 nicht überschritten haben…
…er habe als Geschäftsführer der Bf. 2 und somit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Y.GmbH Verantwortlicher vorsätzlich 1.) selbstzuberechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 11/2017 in Höhe von € 323,34 Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für FB für 11/2017 in Höhe von…
Der in finanzstrafrechtlicher Hinsicht noch nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte war ab 04.11.2017 handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bf.2 und fungiert auch als deren Gesellschafter. Im Firmenbuch ist sie unter der Firmenbuchnummer FN eingetragen. Am 5.7.2019 wurde das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch SOLIDUS Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Untere Weißgerberstraße 5/18, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der versuchten und vollendeten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und…
…betraut, bei welchem weder hinsichtlich der Qualifikation noch hinsichtlich der Verlässlichkeit Zweifel bestanden. Der Beschuldigte hat seinem Steuerberater zudem sämtliche für die Beurteilung des steuerlichen Sachverhalts und ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner steuerlichen Vertretung erforderlichen Informationen rechtzeitig übermittelt und gegebenenfalls vorhandene Rückfragen geklärt. Werden steuerrechtliche Pflichten delegiert…
…festgestellt wurden, die das Handyparksystem als Beanstandungszeitpunkt registriert hat. Entgegen der geübten Verwaltungspraxis ist nicht die letzte, sondern die früheste Beanstandungszeitpunkt maßgeblich, weil diese auch dem Zeitpunkt der dienstlichen Wahrnehmung durch das Kontrollorgan iSv §§ 50 Abs 1, 49a Abs 2 VStG 1991 entspricht. Auf die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Manuela Fischer, sowie den Richter Richter, die fachkundigen Laienrichter Ing. Robert Winkelmayer und Dieter Medvey MSc in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch draxl.raabe Steuerberater GmbH, Wickenburggasse 13 Tür 5, 1080 Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, über die Beschwerde vom 18. Mai 2015 gegen die Bescheide des…
…dass der Bf. nur als Strohmann tätig gewesen sei und selbst die Sache nicht durchschaut habe. Bei der Wahrnehmung seiner abgabenrechtlichen Verantwortlichkeit als GmbH-Geschäftsführer ab 1.1.2004 hätte der Bf. weitere Abgabenverkürzungen verhindern können, was jedoch nur als fahrlässige Tatbegehung zu werten sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***54***, die Richterin ***61*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***62*** und ***63*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfer GmbH, Renngasse/Freyung 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Juni 2021…
Weitere GZn. RV/5300003/2020 RM/5300001/2020 RM/5300002/2020 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, geb. xxxxxa, Zahnarzt, whft. XXA, vertreten durch Dr. Manfred Ainedter & Mag. Klaus Ainedter Rechtsanwälte…
…FNccc, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 (12/15) und € 37.355,93 (01/16) nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…
…§ 1 KommStG festzusetzen ist.“ Ein Geschäftsführer, der sich zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten eines Steuerberaters bedient, darf grundsätzlich auf die von diesem in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilten Rechtsauskünfte vertrauen. Nur wenn diese Rechtsauskünfte offensichtlich unrichtig wären oder an diesen bei Anwendung der objektiv…