…erbrachten Leistungen entfallenden Vorsteuerbeträge abziehbar. Die abziehbare Vorsteuer in den Jahren 1993, 1995 und 1996 ist somit um die ausgewiesenen Beträge zu erhöhen. Geschäftsführerbezüge: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 23.4.2008, 2005/13/0115 ausgesprochen, dass es für die Frage des Vorsteuerabzuges nicht…
…Begründung It. Tz 3 steht auch für den USt- Nachschauzeitraum fest, dass den Eingangsrechnungen des Dr. E D keinerlei erbrachte Leistungen zu Grunde liegen. Der fakturierte Aufwand ist somit in dieser Form nicht angefallen und die daraus geltend gemachte Vorsteuer ist nicht anzuerkennen. Die im…
…BGBl. 1995/279) nicht zur Anwendung kommt. Demnach hätte - nach Ansicht der Außenprüfung - die Bf. steuerbare und steuerpflichtige Leistungen im Inland erbracht, wodurch sowohl die Umsätze als auch die Vorsteuern im Veranlagungsverfahren zu erklären sind. In der Begründung der Bescheide wird ebenfalls angeführt, dass in…
…weiß nicht, wer entschieden hat, dass wir mit der KEG1 in Kontakt treten. V: Verfahrensgegenständlich ist eine Rechnung der KEG1 vom Oktober 2006. Es werden für erbrachte Leistungen, 5 Personen 600 Stunden à 17,-- Euro in Summe Euro 12.240,-- verrechnet, wobei dieser Betrag nicht…
…Das die entsprechenden Leistungen von ***6*** ***5***, nämlich das Erstellen einer Lochdecke mit 98,26 m² und einer glatten Decke mit 134,94 m² sowie einem Fries von 72,54 lfm tatsächlich erfolgt ist und es sich um keine Scheinrechnung für nicht erbrachte Leistungen handelt…
Nicht rechtskräftiges Urteil vom 9.3.2020: Mit diesem Urteil wurde der BfKompl u.a. schuldig gesprochen, als faktischer Geschäftsführer der LEKG (und einer weiteren Gesellschaft) unter Verwendung von Scheingeschäften durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für nicht erbrachte Leistungen eine Abgabenhinterziehung begangen zu haben. Ebenso…
…vorzit. Rechtslage ist nur die für erbrachte Leistungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar. Die auf den Rechnungsbetrag aus dem Rechnungsdoppel der Honorarnote 0506/2009 vom 05.06.2009 entfallende Umsatzsteuer ist daher nicht als Vorsteuer abziehbar, weshalb das Beschwerdebegehren, diese Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen…
…mit im Jahr 2012 bestehenden Forderungen gegenüber dem Land OÖ für offensichtlich in einem späteren Jahr tatsächlich erbrachten Leistungen, eine reine Zahlungsmodalität darstellt. Ergänzend wird angeführt, dass auch in dem Fall, dass ein echter Schadenersatz vorläge, nicht anders zu entscheiden wäre. Zur Begründung wird diesbezüglich…
…BGBl. 1995/279) nicht zur Anwendung kommt. Demnach hätte - nach Ansicht der Außenprüfung - die Bf. steuerbare und steuerpflichtige Leistungen im Inland erbracht, wodurch sowohl die Umsätze als auch die Vorsteuern im Veranlagungsverfahren zu erklären sind. In der Begründung der Bescheide wird ebenfalls angeführt, dass in…
…der Bf beglichen. Im Jahr 2015 seien seitens der P Gutschriften in Höhe von 506.821 Euro für nicht erbrachte Leistungen ausgestellt worden. Gegenüber der H kam es jedoch zu keiner Rückverrechnung, weil die Bf die in Rechnung gestellten Leistungen selbst erbracht habe. Durch folgende…
…diesem Punkt als unbegründet abzuweisen ad Tz 17 nicht abziehbare Vorsteuer für Leihpersonal Unbestritten erbrachten "überlassene" Arbeitskräfte für die Bf. Malerarbeiten. Malerarbeiten sind typische Bauleistungen. Folglich ist auch die Personalgestellung zur Durchführung von Malerarbeiten eine Bauleistung. Durch § 19 Abs. 1a UStG 1994 wird der Leistungsempfänger…
…der Fa. MPT GmbH, da er vor 2007 mit seiner damaligen Firma, der A OG für die Fa. MPT GmbH tätig war und die Personen dort kannte. Zwecks Klärung dieses Sachverhaltes (nicht erbrachte Leistungen) wurde der Bruder, Bruder zu den Rechnungen befragt. Dieser bestätigte, dass…
…muss, dass er Rechnungen akzeptiert hat und daher Vorsteuern abgezogen hat, obwohl er wusste, dass die darin ausgewiesene Leistung nicht erbracht wurde. Dies schließt die von der Rechtsprechung des EuGH geforderte Gutgläubigkeit aus und ist ein so starkes Indiz für ein Wissen-Müssen vom Umsatzsteuerbetrug…
…die von der Firma IM erbrachten Leistungen nachzuweisen (Stundenlisten, Name der Arbeiter), legte aber nur die Werkverträge und die Firmen für die gereinigt wurde mit Anzahl der Stunden vor. Die Namen und die Anzahl der geleisteten Stunden je Arbeiter wurden nicht vorgelegt. Da keine Buchhaltung…
…ein Unternehmer, der nachgewiesenermaßen keine Leistung erbracht hat, nicht allein deshalb zur USt verpflichtet werden, da eine nicht von ihm ausgestellte Rechnung auf "seinen" Namen lautet ( VwGH 31.3.2003, 2002/14/0111). Für den Rechnungsaussteller entsteht eine Steuerschuld auf Grund der Rechnung gem § 11…
…die Leistung erbracht wurde oder nicht. § 17 UStG 1994 würde seiner Effektivität beraubt, wenn die Bestimmung ihren Anwendungsbereich bereits durch (im Ergebnis: jede) zutreffende Rechnungslegung verlöre. Die Anwendung des § 11 Abs. 12 wiederum kann ihren Grund nicht in einer steuerschuldrechtlichen Rechtsfolge finden, welche für Anwendungsfälle…
…gefasst und aus unionsrechtlicher Sicht für den gegenständlichen Sachverhalt nicht anwendbar. Soweit überblickbar geht die deutsche Literatur davon aus, dass die Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen, welche von im Drittland ansässigen Unternehmern erbracht werden, dann ins Inland verlagert werden, wenn diese Leistungen im Inland genutzt und ausgewertet…
…ausgeführt, für den Fall, dass die in den Rechnungen der beauftragten GmbH's ausgewiesenen Leistungen nicht von diesen erbracht worden seien, es sich also lediglich um fingierte Rechnungen handle, die geltend gemachten Vorsteuern nicht anerkannt werden könnten. Seien die verrechneten Leistungen also nicht bewirkt worden…
… 18 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 ist geregelt, dass der Aufzeichnungspflicht genügt ist, wenn die vereinnahmten Entgelte für noch nicht ausgeführte Lieferungen und sonstige Leistungen fortlaufend, unter Angabe des Tages derart aufgezeichnet werden, dass zu ersehen ist, wie sich die Entgelte auf steuerpflichtige Umsätze…
…Vorsteuern resultieren aus Rechnungen von österr. Telekommunikationsunternehmen, die die Vorschreibung von Roaming-Gebühren für die Nutzung der Netze in Österreich mit Umsatzsteuer verrechnet haben. Sofern die Telekommunikationsdienstleistung des Drittlandunternehmers (= N.) an Leistungsempfänger im Drittland (= deren Kunden) oder an Nichtunternehmer im EU-Raum erbracht…