Eine faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten der M.Privatstiftung durch die Bf. nach Beendigung ihrer dreijährigen Vorstandstätigkeit konnte nicht festgestellt werden, weshalb eine Meldeverpflichtung der Bf. nicht vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde…
…gemäß Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (kurz: Bf.) war im Streitzeitraum Obmann eines Vereines und erhielt für seine Vorstandstätigkeit sogenannte „Geschäftsführerbezüge“ und Aufwandsentschädigungen, die vom Finanzamt für 2014 mit Bescheid vom 15. Juni…
…geplante Vortragstätigkeiten, bestehendes Miteigentum an einer Liegenschaft, bezahlte SV-Beiträge in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Vorstandstätigkeit in einem Verein, berufliche Weiterbildung in Österreich und österreichische Handynummer) verwiesen, die Bf. habe aber keinerlei Unterlagen vorgelegt und insbesondere keine Fragen zum aktuellen Familienwohnsitz außerhalb Österreichs, zum Umfang…
…BP stellt die Tätigkeit als Stiftungsvorstand keinen gesonderten Betrieb dar, die Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit sind als Einkünfte der Tätigkeit als Rechtsanwalt zu erfassen, die Betriebsausgaben-Pauschale steht daher nicht zu. [Die Darstellung der betroffenen Einkommensteuerbeträge für die Jahre 2012 bis 2016 unterbleibt an dieser…
…aus der Tätigkeit als Stiftungsvorstand (inkl. separatem Ansatz des Betriebsausgabenpauschales) nicht anerkannt und begründend wie folgt ausgeführt: Gleichlautend zur Prüfung 2012-2016 (siehe Bericht vom 10.04.2019) sind die Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit den Einkünften der Rechtsanwaltskanzlei zuzurechnen, die Betriebsausgaben-Pauschale ist nicht anzuerkennen…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im vorliegenden Fall ist die Vornahme einer passiven Rechnungsabgrenzung bzw die gänzliche Zurechnung von Honorareinnahmen der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin aus ihrer Vorstandstätigkeit in einer Privatstiftung iHv EUR 5.850.000 im Jahr 2018 in der Gesellschaft. 1. Betriebsprüfung und…
…22.01.2020 vorausgegangen, dessen Thema die korrekte Besteuerung der dem Beschwerdeführer mit Auflösung des Vorstandsvertrages und des im Zeitraum der Vorstandstätigkeit ruhenden Dienstvertrages zuerkannten Abfertigung war. Nachdem das Finanzamt in seiner Auskunft vom 12.03.2020 eine Besteuerung der Abfertigung ausschließlich nach § 67 Abs…
…werden als Betriebsausgaben anerkannt. Gesamtbetrag der Einkünfte daher: Entschädigung für Nichtbezahlung betreffend die Vorstandstätigkeit € 550.000,00 abzüglich des Gewinnfreibetrages € 3.900.00 und abzüglich des Verlustes aus der Unternehmensberatertätigkeit € 113.957,73. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…die Werbungskosten. Weiters wurde ausgeführt, dass laut Erläuterungen der Beschwerdeführerin die Aufwendungen iZm der Vorstandstätigkeit bei der Name Verband eine ehrenamtliche Tätigkeit sei und mangels Nachweis eines Zusammenhanges mit der dienstlichen Tätigkeit kein Abzug der Aufwendungen möglich sei, da keine Einkunftsquelle gegeben sei. Anschießend wurde…
…Abzinsung ergibt sich aus den Ausführungen in der gegenständlichen Beschwerde vom 29.05.2024 sowie der - insoweit stattgebenden - Beschwerdevorentscheidung vom 07.08.2024. Die Feststellung betreffend die Behandlung der Bezüge aus der Vorstandstätigkeit sowie der Entschädigung aus dem Wettbewerbsverbot als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß …
…die Vorstandsposition nicht erhalten hätte und ein Vorteil aus der Option daher zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zähle. Außerdem sei bei der gegebenen Konstellation ein Zusammenhang zwischen einer (künftigen) erfolgreichen Vorstandstätigkeit des Bf und dem Anstieg des Wertes der Option anzunehmen. Wesentlich sei auch…
…wie in meiner Rechtfertigung zu entnehmen ist - keine Änderung der Eigentümer ergeben hat. Beifügen möchte ich auch, dass ich die Vorstandstätigkeit dieser Stiftung nur aus freundschaftlicher Verbundenheit zu einem ehemaligen Rechtsanwalt übernommen habe. Ich erhalte auch insoweit keinerlei Entlohnung oder Vergütung. Ich möchte auch beifügen…
…gegenüber nicht gegeben. Ich verweise nochmals darauf das ich für den Bereich Finanz und Abführung der Finanzamtsverbindlichkeiten nicht zuständig war. Es gab eine strikte Trennung zwischen den Vorstandstätigkeiten für den Bereich des Rechnungswesens inklusive Finanzabführung der Finanzamtsverbindlichkeiten waren in zeitlicher Abfolge die Herren Dr. ***3***, *…
…Seiten 19, 20). Darüber hinaus führte das BFG in formalrechtlicher Hinsicht aus, dass "[z]um Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft nur eine natürliche Person (mit voller Geschäftsfähigkeit) bestellt werden [könne]. Ausgeschlossen von der Vorstandstätigkeit [seien] gemäß § 75 Abs. 2 AktG juristische Personen sowie Personengesellschaften. Nach dem Gesetz…
… 75 Abs 2 AktG, wonach juristische Personen sowie Personengesellschaften von der Vorstandstätigkeit ausgeschlossen sind (arumento: "Die … Entgelte [seien] daher schon aus diesem Grund [dem V] … zuzurechnen"). Demnach hätte sich die Bf zunächst gegen die Primärbegründung wenden müssen. Eine frz Société à responsabilité limitée…
…Gebiet der Geschäftstätigkeit wird dort Österreich angegeben, als Branche "Personalberatung & -Vermittlung". Dass die Bf. bei der ***Firma2*** eine Vorstandstätigkeit hat, wurde auch von ihrem Ehegatten in einem anderen Verfahren betreffend ein anderes Fahrzeug, welches durch die ***Firma2*** geleast wurde, am 22.12.2015 den Mitarbeitern…
…Bezug auf die Fälligkeit der Abgabenschuld sei auszuführen, dass die Vorstandstätigkeit des Abgabenschuldners (Anmerkung: gemeint wohl Haftungspflichtigen) vom D-5 bis D-3 gedauert habe und somit die Fälligkeit der Abgabenschuld in den Zeitraum der Vertretungsfunktion falle. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorhandensein der für…
…hervorgehe, dass die Bf. (D-2 – D-14) gemeinsam mit P-8 (D-10 – D-11) und P-4 (D-7 – D-12) (die Vorstandstätigkeit des P-3 habe bereits am D-7 geendet) zum Vorstand der G-1 bestellt gewesen seien, werde die Bf…
…und dass die Bauarbeiten für den neu zu errichtenden Pferdestall erst ab 2008 begonnen hätten, wobei in der Zeit seiner Vorstandstätigkeit (bis D-7) noch keine darauf entfallenden Vorsteuern geltend gemacht worden seien. Diese Aussage hat auch auf das gegenständliche Haftungsverfahren Relevanz, weshalb festzustellen ist…
…habe daher während seiner Vorstandstätigkeit zu Recht von der Unternehmereigenschaft der Stiftung ausgehen können. b) BFG Urteil vom 14.12.2017 Das Bundesfinanzgericht habe zu den Haftungsfragen bei der G-1 im oben genannten Erkenntnis Folgendes ausgeführt: „lm vorliegenden Beschwerdefall geht es nicht um einen…