…österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er aufgrund des Überschreitens der in Deutschland geltenden Versicherungspflichtgrenze freiwillig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und entrichtet er diese nach Aufnahme der österreichischen Vorstandstätigkeit auch weiterhin in Deutschland und beruft er sich nunmehr auf Artikel 15 Abs…
Das BM für Finanzen teilt die in der Literatur (Prodinger, Ecolex 1996, 565) vertretene Auffassung, dass Einkünfte eines Stiftungsvorstandes im Regelfall Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, deren Subsumtion unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Verwaltung fremden Vermögens; § 22 Z 2 EStG 1988) zu erfolgen…
Einkünfte eines Stiftungsvorstandes stellen im Regelfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit gem. § 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer…
Ist ein in Österreich ansässiger Manager als Dienstnehmer im Vorstand einer slowenischen AG tätig und werden seine Bezüge ausschließlich für seine Vorstandstätigkeit gezahlt, dann richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes gemäß dem DBA-Slowenien nicht nach Artikel 16, sondern nach der Zuteilungsregel des Artikels 15…
Eine faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten der M.Privatstiftung durch die Bf. nach Beendigung ihrer dreijährigen Vorstandstätigkeit konnte nicht festgestellt werden, weshalb eine Meldeverpflichtung der Bf. nicht vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde…
…dann steht das Besteuerungsrecht an jenen Bezügen, die für die Vorstandstätigkeit gezahlt werden, Deutschland zu, und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet wahrgenommen wird; denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung…
…Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962). Liegt keine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen, dann ist für die Beurteilung relevant, ob das…
…Artikel 11 des mit der Sowjetunion abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit den bezogenen Vorstandsvergütungen der inländischen Besteuerung, wenn die Summe der Aufenthaltstage in Österreich innerhalb des Zeitraumes der Ausübung der Vorstandstätigkeit 183 übersteigt. Für die Berechnung der 183-Tage Frist ist nicht nur auf die Aufenthalte innerhalb…
…österreichische Konzerngesellschaft in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft und leistete er in Deutschland im Rahmen einer Selbstversicherung bei einem nach deutschem Recht errichteten gesetzlichen Sozialversicherungsträger Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet er diese auch nach Aufnahme der österreichischen Vorstandstätigkeit und beruft er sich daher auf Artikel 15 Abs…
…gemäß Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Sachverhalt Der Beschwerdeführer (kurz: Bf.) war im Streitzeitraum Obmann eines Vereines und erhielt für seine Vorstandstätigkeit sogenannte „Geschäftsführerbezüge“ und Aufwandsentschädigungen, die vom Finanzamt für 2014 mit Bescheid vom 15. Juni…
…14 DBA-Großbritannien in Österreich nur dann ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, wenn für die Ausübung der österreichischen Vorstandstätigkeit in Österreich eine "feste Einrichtung" (z.B. ein Arbeitszimmer) dauerhaft dem Vorstandsmitglied zur Verfügung steht. 27. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…geplante Vortragstätigkeiten, bestehendes Miteigentum an einer Liegenschaft, bezahlte SV-Beiträge in Österreich, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Vorstandstätigkeit in einem Verein, berufliche Weiterbildung in Österreich und österreichische Handynummer) verwiesen, die Bf. habe aber keinerlei Unterlagen vorgelegt und insbesondere keine Fragen zum aktuellen Familienwohnsitz außerhalb Österreichs, zum Umfang…
…BP stellt die Tätigkeit als Stiftungsvorstand keinen gesonderten Betrieb dar, die Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit sind als Einkünfte der Tätigkeit als Rechtsanwalt zu erfassen, die Betriebsausgaben-Pauschale steht daher nicht zu. [Die Darstellung der betroffenen Einkommensteuerbeträge für die Jahre 2012 bis 2016 unterbleibt an dieser…
…aus der Tätigkeit als Stiftungsvorstand (inkl. separatem Ansatz des Betriebsausgabenpauschales) nicht anerkannt und begründend wie folgt ausgeführt: Gleichlautend zur Prüfung 2012-2016 (siehe Bericht vom 10.04.2019) sind die Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit den Einkünften der Rechtsanwaltskanzlei zuzurechnen, die Betriebsausgaben-Pauschale ist nicht anzuerkennen…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im vorliegenden Fall ist die Vornahme einer passiven Rechnungsabgrenzung bzw die gänzliche Zurechnung von Honorareinnahmen der Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin aus ihrer Vorstandstätigkeit in einer Privatstiftung iHv EUR 5.850.000 im Jahr 2018 in der Gesellschaft. 1. Betriebsprüfung und…
…22.01.2020 vorausgegangen, dessen Thema die korrekte Besteuerung der dem Beschwerdeführer mit Auflösung des Vorstandsvertrages und des im Zeitraum der Vorstandstätigkeit ruhenden Dienstvertrages zuerkannten Abfertigung war. Nachdem das Finanzamt in seiner Auskunft vom 12.03.2020 eine Besteuerung der Abfertigung ausschließlich nach § 67 Abs…
…werden als Betriebsausgaben anerkannt. Gesamtbetrag der Einkünfte daher: Entschädigung für Nichtbezahlung betreffend die Vorstandstätigkeit € 550.000,00 abzüglich des Gewinnfreibetrages € 3.900.00 und abzüglich des Verlustes aus der Unternehmensberatertätigkeit € 113.957,73. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…aus selbständiger Arbeit berücksichtigt. Gegen die Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide wurde fristgerecht Berufung erhoben und eingewendet, dass der Bw seit 2000 im Vorstand der B-AG ist. 2003 wurde erstmals eine Vergütung für die Vorstandstätigkeit ausbezahlt. Diese stellt eine Leistungsprämie dar, welche vom Aufsichtsrat beschlossen wird…
…Satz BAO in Österreich zu verweilen. Die im Zeitraum 1. November 2005 bis einschließlich Mai 2006 erzielten Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit würden somit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Im Zuzugsjahr 2006 würden zwei Veranlagungszeiträume bestehen, jene der beschränkten Steuerpflicht (1.1.2006 bis 31.5.2006…
…die Werbungskosten. Weiters wurde ausgeführt, dass laut Erläuterungen der Beschwerdeführerin die Aufwendungen iZm der Vorstandstätigkeit bei der Name Verband eine ehrenamtliche Tätigkeit sei und mangels Nachweis eines Zusammenhanges mit der dienstlichen Tätigkeit kein Abzug der Aufwendungen möglich sei, da keine Einkunftsquelle gegeben sei. Anschießend wurde…