Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/2300010/2024
Nichtbekanntgabe des Ablebens eines Vorstandsmitgliedes einer Privatstiftung
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2300010/2024vom 09.01.2025Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Eine faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten der M.Privatstiftung durch die Bf. nach Beendigung ihrer dreijährigen Vorstandstätigkeit konnte nicht festgestellt werden, weshalb eine Meldeverpflichtung der Bf. nicht vorlag.
Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde des § 82 Abs. 3 lit c FinStrG einzustellen, ohne dass auf das weitere Vorbringen in der Beschwerde einzugehen war.
Zur Unzulässigkeit der Revision
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Beilage für die Parteien: Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 09.01.2025
Graz, am 9. Jänner 2025
Normen und Schlagworte
- § 15 WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017
- § 5 WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/2300010/2024
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2025:RV.2300010.2024
- Stammnummer
- 146737
- Gültig
- 09.01.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF