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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/2300010/2024

Nichtbekanntgabe des Ablebens eines Vorstandsmitgliedes einer Privatstiftung

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/2300010/2024vom 09.01.2025Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Eine faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten der M.Privatstiftung durch die Bf. nach Beendigung ihrer dreijährigen Vorstandstätigkeit konnte nicht festgestellt werden, weshalb eine Meldeverpflichtung der Bf. nicht vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde des § 82 Abs. 3 lit c FinStrG einzustellen, ohne dass auf das weitere Vorbringen in der Beschwerde einzugehen war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Beilage für die Parteien: Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 09.01.2025 Graz, am 9. Jänner 2025

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/2300010/2024
ECLI
ECLI:AT:BFG:2025:RV.2300010.2024
Stammnummer
146737
Gültig
09.01.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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