…durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis wird aufgehoben. Das beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde zur Strafnummer GZ geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts, X habe als Vorständsmitglied der M.Privatstiftung vorsätzlich eine Meldepflichtverletzug nach § 5 WiEReG begangen und dadurch ein Finanzvergehen nach …
…Diese wurden erstmals bereits im Jahr des Abschlusses der Verstandsverträge sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerlich im Ausmaß von drei Monatsgehältern (steuerlich mit 45% dieser Ansprüche) dotiert. Die erstmalige Bildung bereits im Jahr der Zusage wurde von der steuerlichen Vertretung im Rahmen der Besprechung am 30…
…Abgaben ist auszuführen, dass das Finanzamt gleich wie alle anderen Gläubiger behandelt worden ist. Das Prinzip der Gleichbehandlung aller Gläubiger wurde meines Wissens nach von dem für die Abführung der Finanzamtsverbindlichkeiten zuständigen Vorstand, zuerst war dies bis Mitte 2012 Herr ***4*** Sch., ab September 2012…
…Zeitraum vor Konkurseröffnung: die Bf). Als Folge einer bei der Bf durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über die Jahre 2005 bis 2007 wurden die Drittanstellung des Vorstandsmitgliedes ***V*** (im Folgenden kurz: V) als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts angesehen und die entsprechenden Abgaben festgesetzt…
…konnten durch Prüfung der Jahresabschlüsse durch das BFG nicht festgestellt werden. V hat von der Gesellschaft auch als Selbständiger kein Entgelt für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat oder als an die Bf überlassener Vorstandsdirektor erhalten. Auch die anderen beiden Verwaltungsräte wurden für ihre Tätigkeit für die…
…der H. AG (Dienstgeberin) bestellt worden sei, jedoch vorzeitig vom Aufsichtsrat der H. AG ohne detaillierte Angabe von Gründen abberufen und der Vorstandsvertrag gekündigt worden sei. Diese aus Sicht des Bf. ungerechtfertigte Abberufung sei Gegenstand eines gerichtlichen Prozesses, der noch nicht abgeschlossen sei. Werde der…
…Der Bf. sei laut Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom D-4 ab dem D-5 zum Vertreter (Vorstand) der abgabenschuldnerischen AG bestellt worden und daher gemäß § 71 Aktiengesetz zur Vertretung der Gesellschaft berufen gewesen. Der Vertreter habe sich zu Beginn seiner Tätigkeit in angemessener Frist über…
…internen Organisation und Kontrolle einerseits und Gefahren der Gläubigerschädigung andererseits vorzubeugen, habe der Gesetzgeber für die Privatstiftung zwingend zwei Organe vorgesehen, nämlich den Vorstand als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, das die Privatstiftung verwalte und vertrete, für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen und hierbei die…
…Hand des gar nicht dem Stiftungsvorstand angehörenden Stifters P-2 lag, wobei die steuerlich versierten Stiftungsvorstände P-3 und P-4 lediglich beratend tätig waren. Durch die Bestellung eines Mitglieds des Vorstandes einer Stiftung, die eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist und erst mit der Annahme durch…
…internen Organisation und Kontrolle einerseits und Gefahren der Gläubigerschädigung andererseits vorzubeugen, habe der Gesetzgeber für die Privatstiftung zwingend zwei Organe vorgesehen, nämlich den Vorstand als zentrales Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan, das die Privatstiftung verwalte und vertrete, für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen und hierbei die…
…das Bundesfinanzgericht und brachte ergänzend vor: 1. Sachverhalt Der Bf. sei vom D-1 bis D-2 für die G-1 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsbefugt gewesen. Die Privatstiftung habe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, welche laut einer erstellten Prognoserechnung innerhalb von 13…
…dass die Umstände, die zur Änderung der steuerlichen Beurteilung durch die belangte Behörde führten (Liebhaberei), erst nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit eingetreten seien. Grundlage der Handlungen des Bf. (Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen 12/2004 bis 11/2007 sowie der Umsatzsteuererklärungen 2004 und 2005) seien die erwähnten Prognoserechnungen…
…diese Unterlagen nicht vorlegte, wurden vom Finanzamt ihre Vorstandsbezüge bei der A-AG für 1-12/2011 mit 54.000 € zuzüglich 10.800 € USt und für 1/2012 mit 4.500 € zuzüglich 900 € USt geschätzt. 2. Zinsen am Verrechnungskonto der Bf…
…vertritt nach der internen Geschäftsverteilung der Behörde den Vorstand des Finanzamtes im Fall seiner Verhinderung. Aktenkundig befand sich der Leiter der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Unterfertigung des Auskunftsverlangens auf Urlaub. Die eigenhändige Unterfertigung des Auskunftsersuchens durch die Vertreterin oder den Vertreter ist im Fall der…
Eine faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten der M.Privatstiftung durch die Bf. nach Beendigung ihrer dreijährigen Vorstandstätigkeit konnte nicht festgestellt werden, weshalb eine Meldeverpflichtung der Bf. nicht vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde…
…teilte durch ihren steuerlichen Vertreter daraufhin mit, dass der Sachverhalt richtig wiedergegeben worden sei mit der Einschränkung, dass der Vorstandsvertrag von Dr. V2 per 31.12.2019 nicht mehr aufrecht gewesen sei. Die Amtspartei teilte mit Schreiben vom 24. März 2022 mit: "Der im Beschluss…
…Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung) statt. Dabei stellte der Prüfer fest, dass die von der Bf. an den Vorstand (und Mehrheitsaktionär) DIKHH (in der Folge DI Dr. KHH) zur Auszahlung gebrachten Beträge als Arbeitslohn im iSd § 41 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) in der ab…
…2011 bestritt der Beschwerdeführer (Bf.) das Vorliegen der Voraussetzungen für seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner und hielt begründend fest: Während seiner Zeit als Vorstand der G-1 seien sämtliche Abgaben (auch Gemeindeabgaben) pünktlich und vollständig entrichtet worden. Die Lohnverrechnung sei in den besten Händen der renommierten…
…durch die GPLA erhobene und mit Bemessungsbescheid vom 09.04.2010 festgesetzte Kommunalsteuer zu begleichen und für die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der ab diesem Zeitpunkt fälligen Steuerschuld (inklusive der Bezüge des Vorstandsvorsitzenden) zu sorgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe der Vertreter darzutun…
…unter ,Sachverhalt' bzw. auf Seite 18 erwähnt, dass der Beschwerdeführer mit Juli 2005 zum Finanzdirektor (auch CFO) und mit D-9 (Anmerkung BFG: gemeint wohl D-6) zum Vorstandsmitglied bestellt wurde. Der Beschwerdeführer war somit als Finanzdirektor für die finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten der Primärschuldnerin…