IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…16/0291). Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben ist grundsätzlich die erstmalige Abgabenfestsetzung entscheidend (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216). Zusammenfassung von Voranmeldungszeiträumen Allerdings war nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Inanspruchnahme für eine Zusammenfassung von mehreren Voranmeldungszeiträumen nicht zulässig, da der Bf. damit nicht in…
Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt…
…jeweiliger Fälligkeit der Abgabenbehörde gegenüber gemeldet worden. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass am 1.3.2018 für den Voranmeldungszeitraum 11/2016 weitere Beträge an Lohnsteuer von € 6.076,81, Dienstgeberbeitrag von € 3.229,75 sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von € 315,10…
§ 161 Abs. 3 FinStrG: Eine Änderung des angefochtenen Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten ist nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Zu prüfen war, ob der Beschuldigte als Geschäftsführer ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten gesetzt und damit auch entsprechende Finanzordnungswidrigkeiten begangen hat…
…Finanzamt auf, die haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern 03-05/2010 und 07-10/2010 auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume aufzugliedern und den entsprechenden Betriebsprüfungsbericht zu übermitteln. ********** In Beantwortung dieses Vorhaltes übersandte das Finanzamt mit Schreiben vom 4.11.2016 den Arbeitsbogen betreffend die Umsatzsteuerprüfung der M-GmbH, aus…
…02/2009 bis 01/2010, 02/2010 bis 01/2011 und 02/2011 bis 07/2011 Nach Abschluss der Außenprüfung setzte die belangte Behörde mit den hier angefochtenen Bescheiden vom 07.05.2012 die Umsatzsteuer für Voranmeldungszeiträume der Geschäftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011…
…Einreichung der Voranmeldung pflichtwidrig unterläßt oder wenn sich die Voranmeldung als unvollständig oder die Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Eine Festsetzung kann nur so lange erfolgen, als nicht ein den Voranmeldungszeitraum beinhaltender Veranlagungsbescheid erlassen wurde. Eine festgesetzte Vorauszahlung hat den im Abs. 1 genannten Fälligkeitstag…
…21 Abs. 1 UStG 1994 sind eine Vorauszahlung und ein Überschuss Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Eine Gutschrift wirkt auf den der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück (letzter Satz). Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so…
…Z 1 lit. a UStG 1994 die Steuerschuld insoweit mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes entsteht, als das Entgelt vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird, kommt daher nur die Bedeutung einer Fälligkeitsregelung zu. Nicht geregelt wird damit, dass die Umsätze in jenem Voranmeldungszeitraum bewirkt werden, in dem…
…für das Kalenderjahr 2002 in Höhe von € 740,74 (Faktum B) bewirkt hatte, sowie weil er betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis August 2003 unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***54***, die Richterin ***61*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***62*** und ***63*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfer GmbH, Renngasse/Freyung 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Juni 2021…
…sofern nicht Abs. 3 zur Anwendung gelangt. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück." § 21 Abs. 3 UStG 1994 lautet: "Wenn der Unternehmer die Einreichung der Voranmeldung pflichtwidrig unterlässt oder wenn sich…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Beschwerde der A Transport GmbH, Adresse, vor dem Bundesfinanzgericht vertreten durch LBG Wirtschaftstreuhand…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende***1***, die Richterin***2*** und die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, RA, Jakominiplatz 16/II, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer eines diese Voranmeldungszeiträume (mit)umfassenden Veranlagungszeitraumes nachbestrafte Vortat handelt (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0142; 3.9.2008, 2008…
…Wortlaut nach nur ertragsteuerliche Sachverhalte erfasst, analog auf die Umsatzsteuer anzuwenden, wenn die übrigen Tatbestandsmerkmale gegeben sind, sich also bei der Veranlagung (§ 20 UStG) der Umsatzsteuer Differenzen gegenüber den Voranmeldungszeiträumen (§ 21 UStG) ergeben. Es erscheint unionsrechtlich geboten, § 205a BAO, der seinem Wortlaut nach nur ertragsteuerliche…
…letzter Satz UStG auf § 16 Abs. 1 UStG ergibt, dass für den Aussteller der Rechnung die Steuerschuld aufgrund der Rechnung zu dem Zeitpunkt (in jenem Voranmeldungszeitraum) wegfällt, in dem die Rechnung berichtigt wird (VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025). Für den Aussteller der…
…Ergebnis führt. Bekanntlich setzt sich die Umsatzsteuer aus 3 Komponenten zusammen: • Mehrwertsteuer aus den getätigten Umsätzen • Vorsteuer aus den betrieblichen Einkäufen • Umsatzsteuerzahllast als Saldo aus beiden Positionen. Der Saldobetrag ist daher völlig willkürlich davon abhängig, in welchen Voranmeldungszeiträumen die Umsatzsteuer bzw. die Vorsteuer gemeldet wird…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2017 bis Juni 2017 Verkürzungen an Umsatzsteuer (Zahllasten oder Gutschriften) in Höhe von jeweils € 22.760,61 (für Zeiträume 12/16, 7- 11/17) und € 14…