…Februar 2015, mit welcher dieses seinem gesamten Umfang nach wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtiger Beweiswürdigung und inhaltlicher Rechtswidrigkeit angefochten wird. Zur Begründung wird ausgeführt, zu einer Verurteilung des Bf. wegen Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG könne man bloß gelangen, wenn der Nachweis gelinge, dass…
…mit seinem steuerlichen Vertreter U.V. „ Bürobezeichnung “ dennoch gemacht hat, hat er die Geltendmachung eines unrechtmäßigen Vorsteuerabzuges durch Abgabe der offenkundig unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2008 zumindest billigend (mit Eventualvorsatz) in Kauf genommen und somit das Delikt der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG auch in subjektiver…
…zu haben, dass unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die Einkommensteuer 2015 von Dr. A. B. in der Höhe von € 66.210,00, die bescheidmäßig festzusetzen gewesen ist, zu niedrig festgesetzt wurde, wodurch er das Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung nach §…
… 1152 ABGB). Der Werklohn ist im Zweifel erst nach Vollendung des Werkes und dessen Prüfung zu zahlen (§ 1170 ABGB). Für die umsatzsteuerrechtliche Qualifikation des Inhaltes und Umfanges einer Leistung gemäß § 1 und 3a UStG 1994 ist nicht die vertragliche Bezeichnung oder der äußere Ablauf der…
…Burgstaller, RZ 1975, 29 f). Der Vorsatz muss sich dabei auf die Vollendung einer strafbaren Handlung beziehen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht. Die Straftat selbst muss sich der Bestimmungstäter nur der Art nach und in groben Umrissen vorgestellt haben (Köck in Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 10.10.2018, SpS ******, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer N.N. (in der Folge kurz Bf. genannt) des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung…
…nicht mit einem schlichten Unterlassen vertypt und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist (vgl. dazu Lehmkuhl in Höpfel/Ratz [Hrsg] WK2 StGB (2023), § 2 Rz 9 ff; Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11 Lfg, Rz 58 zu § 33), setzt die Vollendung der Abgabenhinterziehung den Eintritt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau A., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner, Wipplingerstraße 13/1/5, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beteiligte gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…es war ihm gar nicht möglich, da er sich auf die ordnungsgemäße Verbuchung durch XY verlassen können musste. Er hat daher den Umstand einer Abgabenhinterziehung weder für möglich und schon gar nicht für gewiss gehalten oder überhaupt halten können. Des Weiteren hat der Beschwerdeführer alle…
…da stand den Vorauszahlungen von € 11.484,00 letztlich eine Zahllast von € 24.566,00 gegenüber. Der Differenzbetrag zwischen Vorauszahlungen und tatsächlicher Zahllast an Einkommensteuer 2019 in der Höhe von € 13.082,00 ist objektiv als strafbestimmender Wertbetrag einer versuchten Abgabenhinterziehung nach …
…nicht mit einem schlichten Unterlassen vertypt und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist (vgl. dazu Lehmkuhl in Höpfel/Ratz Hrsg] WK2 StGB (2023), § 2 Rz 9 ff; Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11 Lfg, Rz 58 zu § 33), setzt die Vollendung der Abgabenhinterziehung den Eintritt…
…hätte er selbstverständlich die Steuererklärungen abgegeben, wenn er von der Verpflichtung gewusst hätte. Das Vorliegen einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werde anhand der vorliegenden Aussagen nicht nachgewiesen. Dem Bf. sei vorzuwerfen, dass er in Anbetracht des komplizierten steuerlichen Sachverhaltes seiner Geschäftsführerstellung Erkundigungen über die steuerliche Behandlung seiner…
…am 16. Oktober 2012 nach Wiederaufnahme der Verfahren geänderte Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2009, welche zu Nachforderungen in der aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Höhe führten. Insoweit ist der Spruchsenat in objektiver Hinsicht zu Recht von einer vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs…
…bewirken und stellt damit auch keine Abgabenhinterziehung dar. Das bedeutet, dass ein bereits wegen der Veranlagung zur Einkommensteuer beim Finanzamt geführter Abgabepflichtiger durch das Unterlassen der Abgabe von Steuererklärungen für ein Veranlagungsjahr keine Abgabenverkürzung hinsichtlich der bekannten Abgabenpflichten begehen kann. Veranlagungssteuern begründen eine Art Dauerschuldverhältnis…
…entsprechenden Voranmeldung eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung für 12/2010 in Höhe von € 344,12 bewirkt zu haben, wobei sie den Eintritt der Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. DD. hat hiedurch zu A) a) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach dem…
…nicht mit einem schlichten Unterlassen vertypt und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist (vgl. dazu Lehmkuhl in Höpfel/Ratz Hrsg] WK2 StGB (2023), § 2 Rz 9 ff; Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, 11 Lfg, Rz 58 zu § 33), setzt die Vollendung der Abgabenhinterziehung den Eintritt…
…Ablauf der Erklärungsfrist hat die Behörde keine Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches, daher Vollendung der Abgabenhinterziehung durch Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung mit € 7.312,00. Es liegen demnach folgende Taten vor: 2018: Einkommensteuer 2018, vollendete Verkürzung der Einkommensteuer € 8.973,00 2019 Umsatzsteuer…
…gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 22. August 2012, SpS , wurde der nunmehrige Beschwerdeführer N.N. (in der Folge kurz Bf. genannt) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…b FinStrG in der im strafrelevanten Zeitraum geltenden Fassung des BGBl I 2010/104 machte sich weiters der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen (siehe oben) entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer…
…ist), so kann, wenn er nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres neuerlich ein solches Finanzvergehen - so der verfahrensgegenständliche Schuldspruch - begeht, bei Zuständigkeiten der Finanzstrafbehörde das Höchstmaß der angedrohten Geldstrafe gemäß § 41 Abs. 1 FinStrG um die Hälfte überschritten werden. Eine frühere Strafe bliebe gemäß § 41 Abs…