…2006, ausländischer Sachverhalt) nicht nachvollzogen werden kann, ob die bei den An- und Verkäufen entstandenen Verluste aus Spekulationsgeschäften innerhalb der Einjahresfrist entstanden sind. Tz 2 (Punkt 2.) Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des Verzichts auf ein Recht gegen Entgelt Im Jahr 2008 hat DDr. X. mit der "HV…
…unter I.) Wir stellen daher den Antrag die Verluste aus gewerblichem Wertpapierhandel mit EURO 202.937,97 festzustellen. Zu Tz 2 Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des Verzichts auf ein Recht gegen Entgelt Die Ansicht des Finanzamtes, dass es sich beim Verzicht auf Ankauf einer Liegenschaft der DDr…
…Bf. keinen Gewerbebetrieb darstellte. Das Bundesfinanzgericht kann sohin in Anbetracht der gesamten Verhältnisse es nicht als rechtswidrig erkennen, wenn das Finanzamt die oa. Tätigkeit des Beschwerdeführers nicht als Gewerbebetrieb qualifiziert hat. zu Punkt 2) Einkommensteuerliche Beurteilung des Verzichts auf ein Recht gegen Entgelt Am 9…
…5) sei das Entgelt für den Verzicht auf ein Wohnrecht im privaten Bereich nicht steuerbar. Eine Steuerpflicht sei lediglich im Bereich des Spekulationstatbestandes gegeben. Demgegenüber vertrete das Finanzamt die Auffassung, bei Wohnrechten handle es sich nicht um grundstücksgleiche Rechte und somit nicht um die Veräußerung…
…sondern aus dem Provisionsvertrag selbst. Außerdem wolle der Bf. festhalten, dass er in seiner Beschwerdebegründung die Rechtsposition, dass Entschädigungszahlungen aufgrund eines Verzichtes auf ein vertragliches Recht, umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Leistungen aus der Erfüllung des Vertrages träfen, gemeint wohl teilten. Provisionen aus dem gegenständlichen Provisionsvertrag…
…das durch die besondere Rechtsposition des Beschwerdeführers, die über ein bloßes Gebrauchsrecht hinausgeht, begründet wurde (Kirchmayr/Perl in Doralt et al, EStG § 31 Rz 92). Aus diesen Gründen hat der Beschwerdeführer durch den Verzicht auf das zu seinen Gunsten einverleibte Wohnungsrecht eine endgültige Minderung in…
…sondern für den Verzicht auf das Recht die Leitung zu betreiben. Durch die Veräußerung habe lediglich der Infrastrukturbetreiber gewechselt. Ein derartiger Vorgang unterliege nicht der von § 107 EStG umfassten Regelung. In einer E-Mail vom 17.06.2020 werde seitens der BF auf das Qq…
…der Leitung dauerhaft gewährleisten soll, sondern im Gegenteil darauf verzichtet, ein ihr selbst zustehendes Recht weiterhin auszuüben. Durch einen Verzicht auf der BF zustehende Rechte wird diese aber nicht zu einem Bewirtschafter von Grund und Boden. Eine Subsumierung der strittigen Entschädigungszahlung unter § 107 EStG 1988…
…Gesetzes zustehe, sondern auch, wenn sie vertraglich begründet werde. Das Vorkaufsrecht sei in der Regel ein höchstpersönliches Recht, das an der Person hafte und zivilrechtlich nicht übertragbar sei. Es könne entsprechend auch nicht gehandelt werden. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht werde als sonstige Leistung gem. §…
…Nach VwGH stellen Entgelte für den Verzicht auf Optionsrechte nur dann eine einer Veräußerung gleichzuhaltenden Vermögensumschichtung dar, wenn die Option einen Vermögenswert darstellt. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Optionsausübungspreis für ein Wirtschaftsgut unter dem Marktwert des betreffenden Wirtschaftsgutes liegt (VwGH 24…
…zum Verzicht auf ein Optionsrecht VwGH 24.2.2016, 2013/13/0012) zu beurteilen. Die Ansicht der belangten Behörde, wonach es für die Beurteilung der Frage, ob der Option ein Wert beizumessen sei, auf den Zeitpunkt der Optionseinräumung ankomme, ist daher nach der Rechtsprechung des…
…2.2013 zum Stichtag 28.2.2013 unter der Bedingung, dass der Kaufvertrag rechtswirksam zustande kommt). Im Verfahren war nie Thema, dass die Leasinggesellschaft dem Bf. eine Zahlung für den Verzicht auf ein Recht angeboten hätte. Aufgrund der vorliegenden Korrespondenz der Käufer war es vielmehr…
…Gesetz als Regelfall ansehe (zB Verzicht auf Unterhalt). Ebenso konkretisiere der gegenständliche Ehepakt gesetzliche Bestimmungen und führe diese detaillierter aus. So etwa jener Punkt im Ehepakt, der vorsehe, dass die Ehegattin des Bf. die Ehewohnung "binnen zwei Monaten" ab rechtskräftiger Scheidungs- oder Auflösungsentscheidung zu räumen…
…2014, sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Auszahlung zu erfassen, wobei ein Fünftel (nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge) steuerfrei zu belassen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen auch Zahlungen, die…
…87/16/0165; _________________________________________________ einseitige Willenserklärung ihrer Option zur faktischen Einflussnahme auf das Stiftungsvermögen und Stiftungsgeschehen selbstlos, freiwillig und unwiderruflich begeben („Erstarrungsprinzip"), obwohl ein Verzicht auf die Dispositionsbefugnis über das in die Stiftung FL eingebrachte Vermögen nach liechtensteinischem Recht gar nicht gefordert ist, und damit einen…
…die Einkommensteuerrichtlinien als Verwaltungsanweisung keine Rechte und Pflichten zu begründen vermögen, bedeutet der Umstand, dass sich der letzte Teilsatz in der neueren Fassung der Richtlinien nicht mehr findet, nicht, dass eine Prüfung dahingehend, ob die Ablöse für den Verzicht auf ein Wohnrecht im Zusammenhang mit…
…H.v. € 13.562,50 inzwischen entrichtet habe, verstehe sich dies nicht als Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen den Grunderwerbsteuerbescheid. Er bekämpfe den Bescheid aus nachstehenden Gründen: Besteuert werde der Erwerb eines Superädifikates vom 08.04.2014. Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, verjähre gemäß…
…selbst. Da die einseitige Beseitigung der Stifter- sowie Begünstigtenrechte zulässig gewesen seien, wäre auch eine unterstellte mögliche Klage seitens Herrn X.Z. wegen Einschränkung seiner Rechte erfolglos gewesen und ein Verzicht auf die Klage daher wertlos. Einkünfte iSd. § 29 Z 3 EStG könnten mangels irgendeiner…
…zum Unterscheidungsmerkmal "Rechtstitel" bei sonstigen Bezügen; zu Kollektivverträgen vgl Gruber, ARD 6453/5/2015); die tatsächliche Auszahlung muss sich von den laufenden Bezügen unterscheiden (E 30.4.2003, 97/13/0148; UFS 26.2.2010, RV/0419-F/08); ein Rechtsanspruch auf den sonstigen Bezug…
…und somit den Wettvertag nicht abschließen würden. Dies ist jedoch nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht der Fall. Der Einwand des Bf. das angefochtene Erkenntnis beruhe auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage, weil eine Wette ein Vertrag sei, den man abschließen, an dem man jedoch nicht teilnehmen könne…