…da Sie von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht haben und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. Die Verschuldensfrage war aufgrund der Aktenlage zu bejahen und spruchgemäß zu entscheiden. Der Ausspruch über die Kosten ist im § 64 Abs. 2 VStG begründet." In…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
…selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten gewesen sei. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines nicht mehr gültigen § 29b StVO Ausweises) sei die Strafe unter Berücksichtigung ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse spruchgemäß festzusetzen gewesen. Die Verhängung einer Geldstrafe sei…
…von insgesamt € 95.850,01 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Anmerkung: Zu Punkt 2. fehlt im Erkenntnis des Spruchsenates die gesetzlich geforderte Angabe der Verschuldensform "vorsätzlich". Er habe hierdurch zu Punkt 1. das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs…
…schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es kann daher Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines manipulierten Parkscheins) war die Strafe spruchgemäß festzusetzen, um Sie von einer Wiederholung…
…ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 30 Euro vorgeschrieben. In ihrer Begründung führte die belangte Behörde ua aus, dass im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung von manipulierten Parkscheinen) und die Tatsache, dass bereits mehrere Verwaltungsstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung aufscheinen…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1998, 97/14/0080)." Bei der Haftung gemäß § 9 BAO handelt es sich um eine schadenersatzähnliche Verschuldenshaftung, die Verschulden bzw. Verschuldensformen verlangt, wie sie das bürgerliche Recht vorsieht (Stoll, BAO, 126 f). Den Schaden, welchen jemand ohne Verschulden oder…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Eine Berechtigung zur Haftungsinanspruchnahme der gesetzlichen Vertreter besteht nur bei schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten. Eine besondere Verschuldensform ist nicht gefordert, sodass auch leichte Fahrlässigkeit schädlich sein kann (siehe bspw VwGH 19.5.2021, Ra 2019/13/0046). 3…
…weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat an sich, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten gewesen seien. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Parkscheinmanipulation) sei die Strafe spruchgemäß festzusetzen, um den Bf. von einer Wiederholung wirksam abzuhalten. Wie der…
…der Verjährungseintritt bei einzelnen oder allen Finanzvergehen, die Einschränkung des Tatzeitraums bei einem Dauerdelikt, die Änderung der Verschuldensform (von vorsätzlich auf grob fahrlässig) und sonstige zu einer qualitativ oder quantitativ führenden Reduktion der strafbaren Handlung. Verfahrensrechtliche Mängel bzw formelle Fehler fallen nicht unter § 161 Abs…
…der Verjährungseintritt bei einzelnen oder allen Finanzvergehen, die Einschränkung des Tatzeitraums bei einem Dauerdelikt, die Änderung der Verschuldensform (von vorsätzlich auf grob fahrlässig) und sonstige zu einer qualitativ oder quantitativ führenden Reduktion der strafbaren Handlung. Verfahrensrechtliche Mängel bzw formelle Fehler fallen nicht unter § 161 Abs…
…und daher nicht ausfüllt, kann ein solches ,schlichtes Übersehen' nicht mehr als ein minderer Grad des Versehens beurteilt werden." Das erkennende Gericht sieht auf Grund des oben Gesagten jedenfalls eine über den minderen Grad des Verschuldens hinausgehende Verschuldensform als vorliegend an. Es handelt sich dabei…
…der objektive Unrechtsgehalt der Tat an sich, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten gewesen sei. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines manipulierten Parkscheins) sei die Strafe spruchgemäß festzusetzen, um den Bf. von einer Wiederholung wirksam abzuhalten.…
…an sich, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten war. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines manipulierten Parkscheines) war die Strafe spruchgemäß festzusetzen, um Sie von einer Wiederholung wirksam abzuhalten. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, hat…
…Ausweises ist im Regelfall nicht auf ein bloß fahrlässiges Verhalten zurückzuführen, jedoch gelten in einem Strafverfahren nicht allgemein gültige Annahmen, sondern ist die Entscheidung, ob jemand für schuldig erkannt wird und welche Verschuldensform angelastet wird, eine Frage der freien Beweiswürdigung im Einzelfall. Der Bf. hat…
…vom Magistrat der Stadt Wien verhängte Geldstrafe sei im Hinblick auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu € 365,00 reichenden Strafsatz, den Unrechtsgehalt der Tat und der schweren Verschuldensform (aufgrund der Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines manipulierten Parkscheins), selbst bei Annahme von ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen…
…2005, Heft Nr. 51). Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen und haben Sie die Parkometerabgabe somit hinterzogen. Die Verschuldensfrage war zu bejahen. Es sind im Zuge des Verfahrens somit keine Tatsachen oder Umstände hervorgekommen, die zu dessen Einstellung odereiner Ermahnung führen könnten. Handlungen und Unterlassungen…
…erläutern diese näher und führen zur, nicht geringfügigen Verschuldensform aus (Verkürzung bzw fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe in Folge Verwendung einer Farbkopie), dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden…