…an sich brachte" zumindest verbal noch auf die lit.a Bezug genommen, fehlt sowohl im Spruch als auch in der Begründung des Bescheides eine Festlegung, in welcher Verschuldensform die Abgabenhehlerei angelastet wird. Sowohl im Spruch ist die Formulierung "... und somit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach …
…da Sie von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht haben und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. Die Verschuldensfrage war aufgrund der Aktenlage zu bejahen und spruchgemäß zu entscheiden. Der Ausspruch über die Kosten ist im § 64 Abs. 2 VStG begründet." In…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
…selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten gewesen sei. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines nicht mehr gültigen § 29b StVO Ausweises) sei die Strafe unter Berücksichtigung ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse spruchgemäß festzusetzen gewesen. Die Verhängung einer Geldstrafe sei…
…von insgesamt € 95.850,01 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Anmerkung: Zu Punkt 2. fehlt im Erkenntnis des Spruchsenates die gesetzlich geforderte Angabe der Verschuldensform "vorsätzlich". Er habe hierdurch zu Punkt 1. das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs…
…schwer hätte vermieden werden können, ist auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es kann daher Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung eines manipulierten Parkscheins) war die Strafe spruchgemäß festzusetzen, um Sie von einer Wiederholung…
…ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 30 Euro vorgeschrieben. In ihrer Begründung führte die belangte Behörde ua aus, dass im Hinblick auf die schwere Verschuldensform (Abgabenhinterziehung infolge Verwendung von manipulierten Parkscheinen) und die Tatsache, dass bereits mehrere Verwaltungsstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung aufscheinen…
…Fa. D ) ermöglicht hat, die aus Bauleistungen erzielten Einnahmen gegenüber der Abgabenbehörde zu verheimlichen, bleibe für die Annahme einer anderen Verschuldensform als Vorsatz kein Raum. Diese Annahme decke sich auch mit den Ausführungen in der Selbstanzeige vom 24. September 2008. Der Selbstanzeige vom 24. September…
…Fa. D ) ermöglicht hat, die aus Bauleistungen erzielten Einnahmen gegenüber der Abgabenbehörde zu verheimlichen, bleibe für die Annahme einer anderen Verschuldensform als Vorsatz kein Raum. Diese Annahme decke sich auch mit den Ausführungen in der Selbstanzeige vom 24. September 2008. Der Selbstanzeige vom 24. September…
…Jänner 2008 bzw. der aus ihr resultierenden Veranlagung (Bescheid vom 13. Februar 2008) ableite. Bezüglich der subjektiven Tatseite sei als Verschuldensform direkter Vorsatz anzunehmen, da ein Geschäftsführer verpflichtet ist, entsprechende Voranmeldungen bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Nachdem dies wider besseren…
…Jänner 2008 bzw. der aus ihr resultierenden Veranlagung (Bescheid vom 13. Februar 2008) ableite. Bezüglich der subjektiven Tatseite sei als Verschuldensform direkter Vorsatz anzunehmen, da ein Geschäftsführer verpflichtet ist, entsprechende Voranmeldungen bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Nachdem dies wider besseren…
…sei beim Tatvorwurf gem. § 33 Abs. 1 FinStrG (Pkt. a) als Verschuldensform Vorsatz anzunehmen, weil sowohl das Wissen und Wollen der Tatbegehung vorlägen, nachdem für die Jahre 2004 bis 2006 zwar Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht wurden, darin jedoch Umsatzerlöse im Bereich der Automaten, des Weins…
…an die Steuerberaterin weitergegeben habe, weil er der Meinung gewesen sei, dass durch die Rückabwicklung des Geschäftes innerhalb desselben Monates der Sachverhalt nicht steuerlich relevant wäre. Als Verschuldensform sei direkter Vorsatz anzunehmen, weil der Bf. als langjähriger Unternehmer wissen musste, dass unabhängig von einer allfälligen…
…dass die objektive Tatseite aus den Feststellungen der Außenprüfung vom 29. Mai 2006 abzuleiten sei. Bezüglich der subjektiven Tatseite sei als Verschuldensform qualifizierter Vorsatz anzunehmen, da der Bf. wider besseres Wissen Vorsteuerbeträge aus Rechnungen, wobei der Rechnungsaussteller unter der angegebenen Adresse nicht bekannt sei und…
…ABNr. 221112/05) und sei bereits in rechtskräftigen Festsetzungsbescheiden manifestiert. Bezüglich der subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass als Verschuldensform direkter Vorsatz anzunehmen sei, da der Bf als steuerlich Wahrnehmender unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs - und Wahrheitspflicht, nicht die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen bei dem für die Einhebung…
…2006, ABNr. 221112/05) und sei bereits in rechtskräftigen Festsetzungsbescheiden manifestiert. Bezüglich der subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass als Verschuldensform direkter Vorsatz anzunehmen sei, da der Unternehmer verpflichtet sei, entsprechende Voranmeldungen bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Weiters sei bereits in…
…Die objektive Tatseite ergebe sich aus den Feststellungen der Betriebsprüfungsabteilung und den Feststellungen der Veranlagungsabteilung und sei bereits in rechtkräftigen Festsetzungen bzw. Abgabenbescheiden manifestiert. Bezüglich der subjektiven Tatseite wurde ausgeführt, dass als Verschuldensform direkter Vorsatz anzunehmen sei, da ein Unternehmer verpflichtet sei, entsprechende Voranmeldungen einzureichen…
…seine steuerlichen Verpflichtungen kennt und dennoch unrichtige bzw. überhaupt keine Abgabenerklärungen einreicht, bleibe für eine andere Verschuldensform als der des Vorsatzes kein Raum. Zudem wurde der Bf bereits einmal wegen eines ähnlichen Tatbestandes rechtskräftig bestraft (StrNr. 2002/00153-001). Gegen diesen Bescheid richtet sich die…