…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Provider. Die Steuerlast wird daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Provider trifft, dessen Kunde gewinnt. Es kommt also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…
…2018) überstiegen die Auszahlungen aus dem Jackpot um ein Vielfaches die Einzahlungen. Diese willkürliche Verschiebung von Steuerlasten und -entlastungen zwischen einzelnen Steuersubjekten führe letztlich auch zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Verzerrung des Wettbewerbs. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte dem oben vorgeschlagenen Ansatz der Kürzung der…
…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Anbieter. Die Steuerlast werde daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Anbieter begünstige, dessen Kunde gewinne. Es komme also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…
…1) Gegenständlicher Rechtserwerb stellt einen Zusammenschluss gemäß Art IV des UmgrStG dar. Die Zusammenschlusspartner sind bestrebt, die endgültige Verschiebung von Steuerlasten im Sinne des § 24 Abs 2 zu UmgrStG zu vermeiden und verpflichten sich, zur Erreichung dieses Zieles bestehende Vertragsbestimmungen im Zweifel in diesem Sinne…
…Erwerbsgesellschafter verändern; dabei sind die Interessen sämtlicher offener Erwerbsgesellschafter zu berücksichtigen. Insbesondere ist sicher zu stellen, daß es zu keiner Verschiebung von Steuerlasten sowie zu keinen Äquivalenzverletzungen kommt. § 5 1. Für diesen Zusammenschluß werden alle Begünstigungsbestimmungen insbesondere des UmgrStG in Anspruch genommen. 2. Die Gesellschafter…
…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Provider. Die Steuerlast werde daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Provider treffe, dessen Kunde gewinne. Es komme also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…
…01/2013 bis 06/2016) bezahlten Jackpot-Kosten in der Höhe von rund EUR 483.000,00 in keiner Relation zu den erhaltenen Auszahlungen an österreichische Kunden stehen. 32. Diese willkürliche Verschiebung von Steuerlasten und -entlastungen zwischen einzelnen Steuersubjekten führt letztlich auch zu einer gesamtwirtschaftlich…
…Anwendungsvoraussetzungen (a) die Bestimmung, dass die Übertragung des Vermögens ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an der übernehmenden Personengesellschaft als Gegenleistung erfolgt, (b) eine eindeutige Regelung der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft und (c) Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung einer endgültigen Verschiebung von Steuerlasten iSd § 24 Abs 2…
…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Provider. Die Steuerlast werde daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Provider treffe, dessen Kunde gewinne. Es komme also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…
…zur Steuerpflicht und vermindern die Bemessungsgrundlage in Österreich um Beiträge, die hier nicht der Steuerpflicht unterliegen. Diese willkürliche Verschiebung von Steuerlasten und -entlastungen zwischen einzelnen Steuersubjekten führt letztlich auch zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Verzerrung des Wettbewerbs. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist dem oben vorgeschlagenen…
…der Anmerkung von Zorn zum letzten VwGH-Erkenntnis vom 16.05.2007 (RdW 2007/647, S. 620) ist außerbetriebliches Vermögen einer Kapitalgesellschaft nur in Ausnahmefällen anzunehmen. Im Regelfall wird nicht davon auszugehen sein, dass ein Wirtschaftsgut zum außerbetrieblichen Bereich der Kapitalgesellschaft gehört. Eine Verschiebung in…
…zu hohen Steuerlast für 2012 führte. Die steuerliche Vertretung wiederholte ihr Vorbringen zum Sachverhalt wie bereits oben dargestellt und brachte ergänzend vor, dass über diese Vorgehensweise eine Einvernahme zwischen der Bf. und ihrem Arbeitgeber nicht bestanden hätte, demnach von einer willkürlichen Verschiebung von Einkünften nicht…
…ziehen, speziell wenn dieser Nachweis anhand von Unterlagen erbracht werde. Die Gefährlichkeit des § 162 BAO habe mit dessen sachwidriger Handhabung zu tun. In einem solchen Fall sei diese Bestimmung das ideale Vehikel für eine rechtswidrige - ja gesetzlose - Verschiebung der Steuerlast von B zu A, vor…
…sich somit auch aus dieser Betrachtung, dass eine Verschiebung von Beteiligungsverhältnissen zwischen den Mitbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft – wenn sich in Summe keine Veränderung der Beteiligungsquote der Beteiligungsgemeinschaft an der Beteiligungskörperschaft ergibt – nicht schädlich sein kann. Nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht fordert § 26c Z 18 TS 3…
…nicht vom tatsächlichen Betriebsumsatz des Unternehmens, sondern von der Höhe der Einsätze der Pokerspieler erhoben werde. a. Exzessive Besteuerung Der Bf. sei es nicht möglich eine höhere Steuerlast an Glücksspielabgabe zu tragen als den Rohertrag den sie erwirtschafte (vgl. in den Betriebsprüfung vorgelegten Aufstellungen im…
…nicht vom tatsächlichen Betriebsumsatz des Unternehmens, sondern von der Höhe der Einsätze der Pokerspieler erhoben wird. a. Exzessive Besteuerung Der Beschwerdeführerin ist es nicht möglich eine höhere Steuerlast an Glücksspielabgabe zu tragen als den Rohertrag den sie erwirtschaftet (vgl. in der Betriebsprüfung vorgelegte Aufstellungen im…
…nicht vom tatsächlichen Betriebsumsatz des Unternehmens, sondern von der Höhe der Einsätze der Pokerspieler erhoben wird. a. Exzessive Besteuerung Der Beschwerdeführerin ist es nicht möglich eine höhere Steuerlast an Glücksspielabgabe zu tragen als den Rohertrag den sie erwirtschaftet (vgl. in den Betriebsprüfung vorgelegten Aufstellungen im…
…einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) und o Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren (§ 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988), o sind nach Abzug o der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und weiters o des steuerfreien Teiles von einem Fünftel des…
…hinaus wurde auch von Seiten des Abgabepflichtigen keine aufschlussreiche Auskunft erteilt, wie die von ihm vorgenommene Verteilung von 50% - 50% zu Stande gekommen ist (Mitwirkungspflicht). Daher ist davon auszugehen, dass die Verteilung willkürlich und ohne Grundlage vorgenommen wurde und lediglich zur Verschiebung der Steuerlast diente“…
…bleibt, dass die Zuordnung zur Kennzahl 723 (doppelte Haushaltsführung) oder zur Kennzahl 719 (Arbeitsmittel) für die Steuerlast keine Auswirkung entfaltet, weil beide Kennzahlen als Werbungskosten im Rahmen der nichtselbständigen Einkünfte abgezogen werden. Eine Verschiebung zwischen diesen beiden Kennzahlen stellt daher keine Beschwer des Beschwerdeführers dar…