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UmgrStR 2002 Rz 1303–13104.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Dies kann zB im Wege der Speicherung der Gesamtreserven oder im Wege eines gewinnabhängigen Ausgleichs erfolgen. Die Vorsorge gegen eine Verschiebung von Steuerlasten kann sich nur auf steuerhängige stille Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beziehen. Zusammenschlüsse mit einem Stichtag bis 31.3.2012: Stille Reserven…

UFSW RV/0917-W/05Beurteilung von Zahlungen an den (Alleingesellschafter-)Geschäftsführer als Gehaltsbestandteil oder Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…dass sämtliche Bestimmungen, wie die Richtlinien für Verträge unter nahen Angehörigen oder die Bestimmungen zur Prüfung von Angemessenheit letztendlich nur der Einhaltung jener rechtlichen fundamentalen Grundbestimmung dienen, welche gewährleisten soll, dass eine willkürliche Verschiebung von Steuerlasten durch den Steuerpflichtigen vermieden werden soll. Diese Bestimmungen stellten…

UFSL RV/1468-L/02Für die Ermittlung des Teilwertes des Betriebsvermögens ist bei Liegenschaften der Buchwert durch den Einheitswert zu ersetzen, sodass die Aufdeckung von stillen Reserven unterbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005Teil 2/2

…durch die Rz 1304 UmgrStR klar zum Ausdruck, wenn als Voraussetzung für die Buchwertfortführung die Vermeidung der Verschiebung von persönlichen Steuerlasten (und nicht der stillen Reserven) angeführt werde. Die in der Beilage zur Schlussbesprechungsniederschrift angeführte Beispielsrechnung der Gebührenprüfung, bei der die Ergänzungsbilanzposten wieder als Mehr…

UFSL RV/1469-L/02Für die Ermittlung des Teilwertes des Betriebsvermögens ist bei Liegenschaften der Buchwert durch den Einheitswert zu ersetzen, sodass es zur Aufdeckung von stillen Reserven nicht kommt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2005Teil 2/2

…durch die Rz 1304 UmgrStR klar zum Ausdruck, wenn als Voraussetzung für die Buchwertfortführung die Vermeidung der Verschiebung von persönlichen Steuerlasten (und nicht der stillen Reserven) angeführt werde. Die in der Beilage zur Schlussbesprechungsniederschrift angeführte Beispielsrechnung der Gebührenprüfung, bei der die Ergänzungsbilanzposten wieder als Mehr…

BFG RV/7103851/2020Onlinewetten und Onlineglücksspiel - Ermittelbarkeit der "Teilnahme vom Inland" - Behandlung von Boni
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2021Teil 1/3

…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Provider. Die Steuerlast wird daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Provider trifft, dessen Kunde gewinnt. Es kommt also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…

BFG RV/7104521/20201. Glücksspielabgabe 2. Online-Glücksspiel 3. Frage der Abzugsfähigkeit von Boni und Jackpotkosten 4. Teilnahme vom Inland aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2025Teil 1/7

…2018) überstiegen die Auszahlungen aus dem Jackpot um ein Vielfaches die Einzahlungen. Diese willkürliche Verschiebung von Steuerlasten und -entlastungen zwischen einzelnen Steuersubjekten führe letztlich auch zu einer gesamtwirtschaftlich unerwünschten Verzerrung des Wettbewerbs. Nicht zuletzt aus diesem Grund sollte dem oben vorgeschlagenen Ansatz der Kürzung der…

BFG RV/7104521/20201. Glücksspielabgabe 2. Online-Glücksspiel 3. Frage der Abzugsfähigkeit von Boni und Jackpotkosten 4. Teilnahme vom Inland aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2025Teil 3/7

…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Anbieter. Die Steuerlast werde daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Anbieter begünstige, dessen Kunde gewinne. Es komme also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…

BFG RV/5100958/2016Voraussetzungen für die Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft, wenn sich der Gesellschafter der Inhaberin des Unternehmens (einer GmbH) als Stiller beteiligt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.04.2021Teil 2/2

…1) Gegenständlicher Rechtserwerb stellt einen Zusammenschluss gemäß Art IV des UmgrStG dar. Die Zusammenschlusspartner sind bestrebt, die endgültige Verschiebung von Steuerlasten im Sinne des § 24 Abs 2 zu UmgrStG zu vermeiden und verpflichten sich, zur Erreichung dieses Zieles bestehende Vertragsbestimmungen im Zweifel in diesem Sinne…

UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…IV UmgrStG bei Vorsorge gegen die Verschiebung von Steuerlasten (§ 24 Abs. 2 UmgrStG) gänzlich zu Buchwerten. Bei mangelnder Vorsorge gegen eine Steuerlastverschiebung erfolgt die Übertragung für Stichtage nach dem 30.6.2023 (Rechtslage idF AbgÄG 2023) nur hinsichtlich der "Fremdquote" unter Realisierung stiller Reserven ("Teilrealisierung…

UmgrStR 2002 Rz 1316–13304.1.7.4. Kapitalkontenzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Bezug auf ein starres Kapitalkonto (siehe Rz 1309 ff). Rz 1318: Zur Vermeidung einer Verschiebung von Steuerlasten sind folgende die Buchwertfortführung nicht beeinträchtigenden Vorsorgemaßnahmen denkbar: Gewinnvorab in Verbindung mit einem Ersatzausgleich (Rz 1319 ff) Liquidationsvorab in Verbindung mit einem Ersatzausgleich (Rz 1324 f) Gewinn…

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…25 Abs. 5 sowie § 24 Abs. 3 UmgrStG zu beachten (siehe dazu Rz 1457a und Rz 1425a). Gegen die Verschiebung von Steuerlasten im Hinblick auf die Eigenquote ist vorzusorgen (§ 32 Abs. 3 Z 1 letzter Satz EStG 1988). Rz 1417a: Gemäß § 24 Abs. 2 UmgrStG…

BFG RV/6100006/2016Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG Zinsen und Spesen aus einem Bankkredit als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2021Teil 1/2

…Erwerbsgesellschafter verändern; dabei sind die Interessen sämtlicher offener Erwerbsgesellschafter zu berücksichtigen. Insbesondere ist sicher zu stellen, daß es zu keiner Verschiebung von Steuerlasten sowie zu keinen Äquivalenzverletzungen kommt. § 5 1. Für diesen Zusammenschluß werden alle Begünstigungsbestimmungen insbesondere des UmgrStG in Anspruch genommen. 2. Die Gesellschafter…

BMF-010200/0018-VI/1/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010200/0018-VI/1/201403.10.2014

…2.). Vorsorge gegen eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten: § 24 Abs. 2 UmgrStG knüpft die Möglichkeit der Übertragung zu und Fortführung der Buchwerte(n) an die Verpflichtung, Vorsorge zu treffen, dass eine durch den Zusammenschluss bewirkte endgültige Verschiebung von stillen Reserven im Zusammenschlussvermögen zwischen den Zusammenschlusspartnern…

BFG RV/7100831/2020Glücksspielabgaben, Bonus converted, Jackpot contributions, Verfassungs- und EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2025Teil 1/6

…aus den weitergeleiteten Spieleinsätzen verschiedener Provider. Die Steuerlast werde daher von den teilnehmenden Providern gemeinsam getragen, wohingegen die Entlastung ausschließlich denjenigen Provider treffe, dessen Kunde gewinne. Es komme also auch zu einer willkürlichen Verschiebung der Steuerlast zwischen einzelnen Steuersubjekten, somit zu einem Verstoß gegen das…

BFG RV/7100702/2016Glücksspielabgabe für Online-Glücksspiel - 1. Feststellbarkeit der "Teilnahme vom Inland" 2. Einfluss eines "Bonus" auf die Bruttospieleinnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 4/6

…01/2013 bis 06/2016) bezahlten Jackpot-Kosten in der Höhe von rund EUR 483.000,00 in keiner Relation zu den erhaltenen Auszahlungen an österreichische Kunden stehen. 32. Diese willkürliche Verschiebung von Steuerlasten und -entlastungen zwischen einzelnen Steuersubjekten führt letztlich auch zu einer gesamtwirtschaftlich…

BFG RV/5100045/2012Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2015

…Anwendungsvoraussetzungen (a) die Bestimmung, dass die Übertragung des Vermögens ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an der übernehmenden Personengesellschaft als Gegenleistung erfolgt, (b) eine eindeutige Regelung der Beteiligungsverhältnisse an der übernehmenden Personengesellschaft und (c) Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung einer endgültigen Verschiebung von Steuerlasten iSd § 24 Abs 2…

UFSW RV/1474-W/12Behandlung der anlässlich eines Zusammenschlusses nach Artikel IV UmgrStG gebildeten "Ergänzungsbilanzen" bei Auflösung der Mitunternehmerschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2013

… 24 Abs. 4 UmgrStG sei bei Zusammenschlüssen eine entsprechende Vorsorge zu treffen, um die Verschiebung von Steuerlasten zu vermeiden. Bei einem gegenständlich vorliegenden Verkehrswertzusammenschluss richte sich die Beteiligungshöhe an der übernehmenden atypisch stillen Gesellschaft nach dem jeweiligen Verkehrswert des übertragenen Vermögens. Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter…

UFSW RV/2898-W/06Bei der Ermittlung des im Falle eines Zusammenschlusses nach § 23 UmGrStG geforderten positiven Verkehrswertes ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009Teil 1/2

…dann zur Anwendung gelange, wenn aus den stillen Reserven inklusive Firmenwert im übertragenen Vermögen Benachteiligungen entstehen. Diese Regelung sei daher lediglich zur Sicherstellung der Vermeidung der Verschiebung von Steuerlasten aufgenommen worden. Solange allerdings nicht stille Reserven oder ein Firmenwert festgestellt werden, welche nicht vorbehalten wurden…

UFSL RV/2230-L/02Renditeberechnung nach § 2 Abs. 2a EStG 1988 im Fall einer Verlustbeteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2007Teil 1/3

…Verlustzuweisungen an andere Gesellschafter könnten daher nicht als Bewerbung von Vorteilen ausgelegt werden. Die Argumentation des Finanzamtes gehe ins Leere. Das Umgründungssteuergesetz lasse in § 24 die Buchwertfortführung nur dann zu, wenn es zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerlast zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Steuerpflichtigen komme…

UmgrStR 2002 Rz 1311–13154.1.7.3. Verkehrswertzusammenschluss
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…beträgt dieses 50:50. Um eine endgültige Verschiebung von Steuerlasten zu vermeiden, werden in der Personengesellschaft die Verkehrswerte der übertragenen Einzelunternehmen übernommen. | Eröffnungsbilanz A+B OG 1.1.01 | Anlagevermögen | 700+1.000=1.700 | Eigenkapital A | 800 | Umlaufvermögen |…