IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder Beisitzer1, Beisitzer2 und Beisitzer3 im Beisein der Schriftführerin NameSchriftführerin in der Beschwerdesache derBf., vertreten durch ****, über die Beschwerde vom 15. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
ber beisteht ausgehend von meiner organschaftlichen Funktion eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich bin von der Stiftung aber hinsichtlich der folgenden Aussagen von meiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden worden “. Die Interpretation dieser rechtlich erforderlichen Aussage des Name Stiftungsrat hinsichtlich seiner auf gesetzlichen Verpfl ichtungen beruhenden Verschwiegenheitsverpflichtung durch die belangte Beh…
glichkeiten und Zustimmungsbefugnissen der Bf. in der m ü ndlichen Berufungsverhandlung am 12.12.2011] Siehe hierzu die Aufstellung betreffend die Statuten 1982146. Betreffend die Statuten 2002147 und die Beistatuten sind die Befugnisse lediglich in geringem Ausma ß vorhanden, wie die nachfolgende Aufstellung zeigt. Eine…
FL abzuwenden und die Primärabschirmwirkung von der inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung…
Trotz Aufzeigen der "Weisungs"-Problematik schon 2012 (müV UFS) und wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat…
Das o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB…
…steuerliches Ergebnis mehr gegeben habe. Die Abspaltungen seien unabhängig von den BP-Feststellungen im Jahr 2012 zum Stichtag 31.01.2008 erfolgt. Zu diesem Stichtag seien auch die rückwirkenden Vermögensübergaben und -übernahmen erfolgt. Deshalb gebe es keine Vermietungseinkünfte der beschwerdegegenständlichen Liegenschaften. Die von der Bf…
…zustehen. Die dem Gesellschafter aus der konkreten Beteiligung zustehenden Vermögens- und Verwaltungsrechte werden durch eine Kapitalerhöhung nicht auf einen anderen übertragen und gehen auch sonst nicht unter. Dass hinsichtlich der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Zuge einer Kapitalerhöhung kein Vermögensübergang eintritt, ergibt sich auch daraus…
Dass das Gesetz dabei nur auf Vermögensübergänge iSd UmgrStG reflektiert, dient möglicherweise vor allem der Eingrenzung der betroffenen Vermögensübergänge. Ohne diese Definition könnte jede Übertragung von vielerlei Arten von "Vermögen" betroffen sein. Das würde auch entgeltliche Übertragungen mit Einzelrechtsnachfolge inkludieren. Dem Einwand des FAG, die…
…steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Gemäß § 2 Abs. 3 UmgrStG ist das Einkommen der übertragenden Körperschaft so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Verschmelzungsstichtages erfolgt wäre. Nach § 2 Abs. 5 UmgrStG ist Verschmelzungsstichtag der Tag, zu dem die Schlussbilanz aufgestellt ist…
…Hintergrund ist, dass eine Verschmelzung nach § 225a Abs 3 Z Z 1 AktG zum Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge führt. Die gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge betrifft sämtliche privatrechtlichen Rechtsverhältnisse und tritt nach § 225a Abs 3 AktG mit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch ein (vgl auch…
… 24 Abs 1 Z 2 iVm § 13 Abs 1 UmgrStG). Die Einkünfte der Zusammenschließenden sind hinsichtlich des betroffenen Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Zusammenschlussstichtages erfolgt wäre (§ 25 Abs 2 iVm § 14 Abs 2 UmgrStG). Der Begriff der Mitunternehmerschaft ist…
…dass es stets zu einer Übertragung von Vermögen komme. Von der Unternehmensveräußerung sei die Umgründung insofern abzugrenzen, als der Vermögensübergang das unternehmerische Engagement nicht beende, sondern die unternehmerische Einheit in einer anderen Unternehmensstruktur weiterhin fortgeführt werde. Das Nachfolgeunternehmen führe die Buchwerte des übertragenen Unternehmens weiter…
…dass es stets zu einer Übertragung von Vermögen komme. Von der Unternehmensveräußerung sei die Umgründung insofern abzugrenzen, als der Vermögensübergang das unternehmerische Engagement nicht beende, sondern die unternehmerische Einheit in einer anderen Unternehmensstruktur weiterhin fortgeführt werde. Das Nachfolgeunternehmen führe die Buchwerte des übertragenen Unternehmens weiter…
…nachstehende verkehrsteuerliche Rechtsfolgen [vgl. dazu im einzelnen § 57 und § 58 GSpG]"). Im Zentrum steht die vertragliche Vereinbarung, Anknüpfungspunkt ist der projektierte oder tatsächliche Vermögensübergang. Die von der Gebühren- oder Verkehrsteuerpflicht erfassten Rechtsgeschäfte werden umschrieben bzw. erfolgt eine Verweisung auf das Zivilrecht. (Stoll, Rentenbesteuerung3, 590). Die…
…1. 12. 2008 ist zum Vermögensübergang zu entnehmen: V. Vermögensübergang Mit dem Ablauf des Umwandlungsstichtages 31. Juli 2008 ist die übertragende Gesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen als Ganzes im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den Nachfolgerechtsträger übergegangen. Das übertragene Vermögen besteht aus den Liegenschaften a) EZ…
…1. 12. 2008 ist zum Vermögensübergang zu entnehmen: V. Vermögensübergang Mit dem Ablauf des Umwandlungsstichtages 31. Juli 2008 ist die übertragende Gesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen als Ganzes im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den Nachfolgerechtsträger übergegangen. Das übertragene Vermögen besteht aus den Liegenschaften a) EZ…
…1. 12. 2008 ist zum Vermögensübergang zu entnehmen: V. Vermögensübergang Mit dem Ablauf des Umwandlungsstichtages 31. Juli 2008 ist die übertragende Gesellschaft aufgelöst und ihr Vermögen als Ganzes im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf den Nachfolgerechtsträger übergegangen. Das übertragene Vermögen besteht aus den Liegenschaften a) EZ…
…nachstehende verkehrsteuerliche Rechtsfolgen [vgl. dazu im einzelnen § 57 und § 58 GSpG]"). Im Zentrum steht die vertragliche Vereinbarung, Anknüpfungspunkt ist der projektierte oder tatsächliche Vermögensübergang. Die von der Gebühren- oder Verkehrsteuerpflicht erfassten Rechtsgeschäfte werden umschrieben bzw. erfolgt eine Verweisung auf das Zivilrecht. (Stoll, Rentenbesteuerung3, 590). Die…
…31.12.2007 (§ 8 Abs. 1 UmgrStG). Ihr Einkommen ist so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang bereits mit Ablauf des Umwandlungsstichtages erfolgt wäre (§ 8 Abs. 3 UmgrStG). § 8 Abs. 3 UmgrStG gilt für den Rechtsnachfolger (den Bf.) mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages…