…Erklärungsfrist des § 134 BAO keine Jahreserklärungen eingereicht wurden, weswegen der Tatverdacht der versuchten Verkürzung der Jahresumsatzsteuer zu diesen Jahren besteht, wobei dem Senat ein Austausch der Anschuldigungen nicht zusteht. Zu den lohnabhängigen Abgaben gibt es ebenfalls einen Prüfbericht vom 14.9.2020, aus dem sich…
…die Tatbegehungen zu den Jahresumsatzsteuern jeweils zum 30.6. des nächstfolgenden Jahres abzustellen ist. Keine Einreichung einer Jahreserklärung und keine Kenntnis der Behörde von steuerpflichtigen Umsätzen bis zum 30.6. des nachfolgenden Jahres ist so zu werten, dass der Beschuldigte die Verkürzungen jeweils ernstlich für…
…Verkürzung durch zu hohe Guthaben am Abgabenkonto bis zu diesem Termin der Einreichung der richtigen Jahreserklärung gekommen. Da die Erklärungsfrist hinsichtlich der Einreichung der Jahreserklärung 2022 bei Aufdeckung der unrichtigen Voranmeldungen noch nicht abgelaufen war, war diesbezüglich keine Prüfung einer allfälligen prävalierenden Verkürzung der Jahresumsatzsteuer…
…Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem sie beispielsweise die Anzeige der unternehmerischen Betätigung und die Einreichung der Voranmeldungen und der Umsatzsteuerjahreserklärung unterlässt, sodass die Abgabenbehörde infolge Unkenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches die bescheidmäßig festzusetzende Jahresumsatzsteuer nicht bis Ablauf der gesetzlichen…
…haben. Für 2019 und 2020 wurden in der Folge jedoch keine Jahreserklärungen eingereicht, daher ist nach der Judikatur des VwGH vorrangig zu prüfen, ob nicht ein prävalierender Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer vorliegen kann. Wieso wurden keine Jahreserklärungen eingereicht? Besch.: Ich habe dazu keine Ahnung…
…wegen Nichtabgabe der Jahreserklärung liegt der prävalierende Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2019 zur Prüfung vor. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 wäre am 11.4.2022 einzureichen gewesen, wegen Nichtabgabe der Jahreserklärung liegt der prävalierende Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2020 zur Prüfung vor. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2021…
…Scheinkonkurrenz" bzw. einer stillschweigenden Subsidiarität steht (der Unrechts- und Schuldgehalt der genannten Finanzordnungswidrigkeit geht in jenem der bezeichneten Abgabenhinterziehung vollständig auf) wird dieser Tatbestand im Hinblick auf verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich dann zum Tragen kommen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung der Jahresumsatzsteuer iSd § 33 Abs. 1…
…Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs. 1 leg.cit. noch eine Hinterziehung nach…
…Abgabenanspruch) begründet worden ist (genannter Veranlagungsakt, Veranlagung 2010). Entgegen der Ansicht des Spruchsenates ist aus den vorgelegten Akten eine durch die Beschuldigte angestrebte Verkürzung eines weiteren Teiles der Jahresumsatzsteuer für 2010 nicht erweislich: Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass A etwa der Meinung gewesen…
…zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Hinsichtlich der weiteren Zeiträume ist im gegenständlichen Finanzstraffall der Handlungsfortgang für eine allfällige schuldhafte Verkürzung von Jahresumsatzsteuer durch…
…geht ins Leere. Diese Frage ist für die Beurteilung, ob der Beschuldigte eine unrichtige Umsatzsteuererklärung eingereicht und dadurch eine Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2016 zu bewirken versucht hat, nicht entscheidungswesentlich. Maßgeblich ist allein die vom Beschuldigten auf Seiten der *A & A GmbH* vorgenommene unrichtige Behandlung. Eine…
…gehalten hat, dass eine Vorsteuerkorrektur durchgeführt werden müsste und so verhält es sich in der Folge auch hinsichtlich der Anschuldigung grob fahrlässig eine Korrektur in der nachfolgenden Umsatzsteuerjahreserklärung unterlassen zu haben (Prävalenz eines Vergehens hinsichtlich der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer gegenüber einem Vergehen im Voranmeldungsstadium). Dazu…
…Schätzungen zu Grunde, die nicht qualifiziert mit der Vorlage von echten Zahlen bestritten wurden. Für die nachfolgenden Monate 6-12/2020 wurden ebenfalls keine Voranmeldungen eingereicht und es wurde auch bisher (trotz Fristablauf der Erklärungsfrist) keine Umsatzsteuerjahreserklärung eingebracht (Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer nach § 33…
…für 2013 von € 1.223,37 wird nach §§ 136, 157 FinStrG mit Einstellung des Verfahrens vorgegangen. Zum unberührt bleibenden Schuldspruch laut Erkenntnis des Spruchsenates sowie dem betragsmäßig herabgesetzten Schuldspruch hinsichtlich des Versuches der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2013 wird mit Strafneubemessung nach §§ 33 Abs. 5…
…der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2013 mit Einstellung des Verfahrens nach §§ 136, 157 vorzugehen. Der Einkommensteuerfestsetzung für 2011 von € 2.243,00 und für 2012 von € 3.391,23 stehen die Reingewinnschätzungen der Abgabenbehörde gegenüber, die zu den als strafbestimmender Wertbetrag angesetzten Verkürzungen geführt…
…33 Abs. 1 FinStrG vor. Denkbar wäre auch - unter Bedachtnahme auf den Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 2 FinStrG - allenfalls eine grob fahrlässige Verkürzung an Jahresumsatzsteuer nach § 34 Abs. 1 FinStrG, wenn die Bekanntgabe einer derartigen nicht zustehenden Umsatzsteuergutschrift ihre Ursache in einem grob fahrlässigen Verhalten…
…Er hat somit durch die Nichtabgabe der Jahresumsatzsteuererklärungen 2007, 2008 und 2009 zu den im § 134 BAO vorgesehenen Fristen vollendete Abgabenverkürzung bewirkt. Auch zum Jahr 2009 liegt entgegen des Spruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses nicht der Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer sondern eine vollendete Abgabenverkürzung vor.…
…Ablauf der Erklärungsfrist keine Jahreserklärungen eingereicht, ist zu prüfen, ob nicht der prävalierende Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer zu ahnden ist. Bei Ablauf der Erklärungsfrist lagen sämtliche Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2020 bereits vor, der Beschuldigte konnte daher davon ausgehen, dass eine Schätzung zumindest in der…
…keine Sorgepflichten V: Zum Sachverhalt/objektiven Tatbestand: Verkürzungen der Jahresumsatzsteuer 2018 und 2019 Wegen Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 wurde am 6.12.2021 ein Schätzungsbescheid erlassen und eine Nachforderung zu den eingereichten Voranmeldungen von € 7.364,66 festgesetzt. Es folgte am 04.05.2022…
…kein tauglicher Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2019 durch Nichtabgabe einer Jahreserklärung vor. Nunmehr hat jedoch die nach Erlassung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Beschwerdeerhebung abgehaltene abgabenbehördliche Prüfung zu einem Mehrergebnis von € 5.246,43 für Umsatzsteuer 2019 gegenüber dem Bescheid vom 5.12…