…75 ff). Daraufhin sei das [staatsanwaltliche Ermittlungs-] Verfahren am 29. November 2017 nach § 202 Abs 1 FinStrG durch die Staatsanwaltschaft Graz eingestellt worden, da kein ausreichender Verdacht auf den Betrag von € 100.000,00 übersteigende Abgabenhinterziehungen mehr bestehe (Finanzstrafakt, Bl. 99). Entsprechend dem § 54…
…A mit Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens vom 29. Jänner 2017 darüber informiert worden, dass das Finanzstrafverfahren gegen ihn betreffend die Jahre 2005 bis 2015 gemäß § 202 Abs. 1 FinStrG eingestellt worden sei, weil kein ausreichender Verdacht bestehe, dass er Abgabenhinterziehungen in einer €…
…das [staatsanwaltliche] Verfahren am 29. November 2017 nach § 202 Abs. 1 FinStrG durch die Staatsanwaltschaft Graz eingestellt, da kein ausreichender Verdacht auf den Betrag von € 100.000,00 übersteigende Abgabenhinterziehungen mehr bestehe (Finanzstrafakt, Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das…
…ist. Mit dem genannten Berichtigungsschreiben hat nun die Finanzstrafbehörde dem Beschuldigten auch zu erkennen gegeben, dass sie gegen A den Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen bis zu einem Ausmaß von € 100.000,00 gehegt hat. - Noch unberücksichtigt ist dabei wie gesagt der Umstand geblieben…
…den Jahren 2016 und 2017 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die genannten Veranlagungsjahre 2014 und 2015 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch konkret festzustellender Höhe bewirkt (USt) bzw. (zumindest) zu bewirken versucht (ESt) und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…hat die Polizeiinspektion DDDD auf Anordnung der Staatsanwaltschaft CCCC im Sinne des § 81 FinStrG angezeigt, dass aufgrund ihrer Erhebungen gegen Dr.A der Verdacht von Abgabenhinterziehungen bestehe: Dr.B ordiniere seit ca. Ende 2013 als Zahnarzt in seiner Privatordination in ZZZ1, sowie zusätzlich seit 1…
…dem von der Bf. bekämpften Hausdurchsuchungsbefehl werden "EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und mobile Geräte wie Notebooks, Handys, Registrierkassen etc.)" dezidiert als in Betracht kommende Beweismittel und somit als Gegenstände, nach denen gesucht wird, bezeichnet. Somit erweist sich bei dringendem Verdacht von Abgabenhinterziehungen…
…Spruchsenates W-1 Anordnungen der Hausdurchsuchung gem § 93 Abs 1, 2 FinStrG schriftlich erlassen, da hinsichtlich der Beschwerdeführerin und ihrem Lebensgefährten ***Name1*** der Verdacht von Abgabenhinterziehungen gem § 33 Abs 1 FinStrG betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2013 bis 2022, § 33 Abs 2 lit a FinStrG betreffend…
…unterblieben und diesbezüglich bereits vollzogene Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrags sei geboten, da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung nach Abschluss des anhängigen Betriebsprüfungsverfahrens zu erwarten sei. Dies ergebe sich insbesondere aus dem dringenden Verdacht von Abgabenhinterziehungen, die die Geschäftsführerin der Bf.…
…Registrierkassen etc.)" dezidiert als im Betracht kommende Beweismittel und somit als Gegenstände, nach denen gesucht wird, bezeichnet. Somit erweist sich bei dringendem Verdacht von Abgabenhinterziehungen, begangen durch Mitbewohner des Bf., die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung sowie auch die Beschlagnahme des behaupteter Weise im Eigentum…
…offen zu legen sind (vgl. etwa UFS 9.2.2011, FSRV/0002-G/11, mwN), und dass eine (vorsätzliche) Nichterklärung derartiger Einkünfte und die Bewirkung einer Einkommensteuerverkürzung den Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG sich zieht. Dennoch sind, da durchaus auch eine sich…
…Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 5.3. Bestritten wird nun von den Beschwerdeführerinnen, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. …
…Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 6.3. Bestritten wird nun von der Beschwerdeführerin, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. …
…der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdigen Interessen wahrt." 3.4. Bestritten wird nun von A, dass in seinem Falle ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. Dem steht die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüferin vom 17. Februar 2017 an die Steuerfahndung entgegen…
…Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 2.3. Bestritten wird nun von den Beschwerdeführerinnen, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. …
…3.4. Bestritten wird nun von der im Namen und Vollmacht der B einschreitenden rechtsfreundlichen Vertretung und gleichzeitigen Verteidigerin des Verdächtigen, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. Dem steht die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüferin vom 17. Februar 2017…
…Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 6.3. Bestritten wird nun vom Beschwerdeführer, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. Dem…
…übersendet (Abgabenkonto). Am 24. März 2016 hat auch Umsatzsteuerprüfung betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 begonnen, wobei im diesbezüglichen Bescheid über den Prüfungsauftrag bereits ein Verdacht von in diesem Zusammenhang durch den Geschäftsführer begangenen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geäußert…
…durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, wegen des Verdachts der Begehung von Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der ***Bf3*** vom 28. Juli 2022 gegen die Anordnung der Vorsitzenden des Spruchsenates…
…der Einbringungsbilanz ohne weitere Recherchen die Behauptung eines Markenrechtes im Ausmaß von 4 Millionen € im gegenständlichen Fall für derartig absurd und lebensfremd gehalten hat, dass er aus seiner Sicht den Verdacht einer Abgabenhinterziehung gehegt und dies auch der mit der Vertretung der B-GmbH…