…75 ff). Daraufhin sei das [staatsanwaltliche Ermittlungs-] Verfahren am 29. November 2017 nach § 202 Abs 1 FinStrG durch die Staatsanwaltschaft Graz eingestellt worden, da kein ausreichender Verdacht auf den Betrag von € 100.000,00 übersteigende Abgabenhinterziehungen mehr bestehe (Finanzstrafakt, Bl. 99). Entsprechend dem § 54…
…A mit Benachrichtigung von der Einstellung des Verfahrens vom 29. Jänner 2017 darüber informiert worden, dass das Finanzstrafverfahren gegen ihn betreffend die Jahre 2005 bis 2015 gemäß § 202 Abs. 1 FinStrG eingestellt worden sei, weil kein ausreichender Verdacht bestehe, dass er Abgabenhinterziehungen in einer €…
…das [staatsanwaltliche] Verfahren am 29. November 2017 nach § 202 Abs. 1 FinStrG durch die Staatsanwaltschaft Graz eingestellt, da kein ausreichender Verdacht auf den Betrag von € 100.000,00 übersteigende Abgabenhinterziehungen mehr bestehe (Finanzstrafakt, Bl. 99). Entsprechend dem § 54 Abs. 5 FinStrG sei daher das…
…ist. Mit dem genannten Berichtigungsschreiben hat nun die Finanzstrafbehörde dem Beschuldigten auch zu erkennen gegeben, dass sie gegen A den Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen bis zu einem Ausmaß von € 100.000,00 gehegt hat. - Noch unberücksichtigt ist dabei wie gesagt der Umstand geblieben…
…den Jahren 2016 und 2017 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die genannten Veranlagungsjahre 2014 und 2015 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in noch konkret festzustellender Höhe bewirkt (USt) bzw. (zumindest) zu bewirken versucht (ESt) und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…Bl. 491). In der Gesamtschau erweist sich somit der im bekämpften Hausdurchsuchungsbescheid geäußerte Verdacht von den Beschuldigten begangener Abgabenhinterziehungen in wesentlichen Aspekten in seinem Substrat als nach der damaligen Akten- und Beweislage zutreffend. Für Hausdurchsuchungen gilt im Übrigen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, demzufolge staatliche Eingriffe…
…hat die Polizeiinspektion DDDD auf Anordnung der Staatsanwaltschaft CCCC im Sinne des § 81 FinStrG angezeigt, dass aufgrund ihrer Erhebungen gegen Dr.A der Verdacht von Abgabenhinterziehungen bestehe: Dr.B ordiniere seit ca. Ende 2013 als Zahnarzt in seiner Privatordination in ZZZ1, sowie zusätzlich seit 1…
…dem von der Bf. bekämpften Hausdurchsuchungsbefehl werden "EDV-Anlagen (Hard- und Software elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und mobile Geräte wie Notebooks, Handys, Registrierkassen etc.)" dezidiert als in Betracht kommende Beweismittel und somit als Gegenstände, nach denen gesucht wird, bezeichnet. Somit erweist sich bei dringendem Verdacht von Abgabenhinterziehungen…
…der Folge wird - nach Aufhebung auch dieses verkündeten Spruchteiles - ein gehörig zusammengesetzter Spruchsenat diesbezüglich, falls er ebenfalls den Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und überdies in diesem Zusammenhang ein Überschreiten der gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze von € 100.000,00 (§ 53 Abs…
…an Einkommensteuer denkbar ist. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Abgabepflichtiger vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…Spruchsenates W-1 Anordnungen der Hausdurchsuchung gem § 93 Abs 1, 2 FinStrG schriftlich erlassen, da hinsichtlich der Beschwerdeführerin und ihrem Lebensgefährten ***Name1*** der Verdacht von Abgabenhinterziehungen gem § 33 Abs 1 FinStrG betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2013 bis 2022, § 33 Abs 2 lit a FinStrG betreffend…
…unterblieben und diesbezüglich bereits vollzogene Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrags sei geboten, da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung nach Abschluss des anhängigen Betriebsprüfungsverfahrens zu erwarten sei. Dies ergebe sich insbesondere aus dem dringenden Verdacht von Abgabenhinterziehungen, die die Geschäftsführerin der Bf.…
…FinStrG - einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG iVm § 13 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer zu bewirken versucht, indem er beispielsweise die Einreichung von Jahressteuererklärungen unterlässt mit…
…am 15. März 2007 und am 16. April 2007 die Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten und die Voranmeldungen einzureichen (Veranlagungsakt, Buchungsabfrage). Bis dato hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz den Sachverhalt (Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG?) noch nicht aufgegriffen. Am 26. April 2007…
…Registrierkassen etc.)" dezidiert als im Betracht kommende Beweismittel und somit als Gegenstände, nach denen gesucht wird, bezeichnet. Somit erweist sich bei dringendem Verdacht von Abgabenhinterziehungen, begangen durch Mitbewohner des Bf., die Anordnung und Durchführung der Hausdurchsuchung sowie auch die Beschlagnahme des behaupteter Weise im Eigentum…
…offen zu legen sind (vgl. etwa UFS 9.2.2011, FSRV/0002-G/11, mwN), und dass eine (vorsätzliche) Nichterklärung derartiger Einkünfte und die Bewirkung einer Einkommensteuerverkürzung den Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG sich zieht. Dennoch sind, da durchaus auch eine sich…
…sich derjenige - an Stelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zumindest bedingt vorsätzlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 5.3. Bestritten wird nun von den Beschwerdeführerinnen, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. …
…Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 6.3. Bestritten wird nun von der Beschwerdeführerin, dass im Falle des A ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. …
…der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdigen Interessen wahrt." 3.4. Bestritten wird nun von A, dass in seinem Falle ein solcher begründeter Verdacht von ihm begangener Abgabenhinterziehungen vorliege. Dem steht die Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüferin vom 17. Februar 2017 an die Steuerfahndung entgegen…