…Spruchsenat die Verband GmbH als schuldig befunden; Beschwerde vom 19.10.2020); BZ 435 (Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Verbindung mit grob fahrlässiger Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG). Gehandelt hat der Verband durch ihren Entscheidungsträger, nämlich ihren Geschäftsführer…
…der Spruchsenat die ***Bf1*** als schuldig befunden; Beschwerde vom 19.10.2020); BZ 435 (Verantwortlichkeit des Verbandes gemäß § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) in Verbindung mit grob fahrlässiger Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG). Gehandelt hat der Verband durch ihren Entscheidungsträger, nämlich ihren Geschäftsführer…
…des Dr., vom 26.7.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 29.4.2019 betreffend u.a. eine Verbandsverantwortlichkeit der H den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie die Verbandsverantwortlichkeit der beiden belangten Verbände für ihren Entscheidungsträger über 1) die Beschwerde des Beschuldigten sowie 2) und 3) die Beschwerden der beiden belangten Verbände vom 25.4.2023 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde…
II. gegen die Einstellung hinsichtlich der ***5***, bezüglich Umsatzsteuer 2018 in Höhe von € 15.844,17 und Körperschaftsteuer 2018 in Höhe von € 16.052,00. Es wird aufgrund vorsätzlicher Behandlung oben genannter Zeiträume beantragt, mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenats aufzuheben und…
Besch.: Es ging um Beteiligungen und es ist uns gelungen, tschechische und deutsche Firmen dazu zu bringen, ihre Beteiligungen in die amerikanische Firma einzubringen. Das wurde auch immer beim Notar gemacht. V: Und auch dazu gibt es keine Unterlagen? Besch.: Es gibt Unterlagen dazu beim…
Da der in den Tz. 3 und 4 dargelegte Sachverhalt der Nichtvorlage von Nachweisen für die Steuerfreiheit von Umsätzen, den Abzug von Vorsteuern und die geltend gemachten Betriebsausgaben für Fremdleistungen erst durch die Außenprüfung zu Tage trat und nicht schon im Zeitpunkt der Erstveranlagung der…
Zur Ermittlung des Sachverhalts waren weitere Nachforschungen unabdingbar, weshalb die Behörde eine Leistungsdokumentation sowie Grundaufzeichnungen im Rahmen eines Vorhalteverfahrens abverlangte. Es wurden insgesamt 2 Vorhalte, jeweils am 14.04.2020 und am 30.04.2020 - wie in der Beschwerde gefordert - an den Zustellbevollmächtigten ***Bf1***, ***84…
…Damit sind zu fünf Taten der objektive und der subjektive Tatbestand des § 34 FinStrG in der Tatvariante nach § 33 Abs. 3 lit. c FinStrG erfüllt. Verbandsverantwortlichkeit: Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG iVm § 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist eine juristische Person als belangter Verband…
…2023 somit am 11.3.2023 eingetreten. Das Dauerdelikt wurde durch Nachmeldung am 15.3.2023 beendet. Subjektiver Tatbestand: Nach Teilrechtskraft zum Schuldspruch steht auch fest, dass der Beschuldigte die Meldepflichtverletzung grob fahrlässig begangen hat. Verbandsverantwortlichkeit: Gemäß § 2 Abs. 1 VbVG ist Entscheidungsträger im Sinne…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***15***, die Richterin***16*** und die fachkundigen Laienrichter ***17*** und ***18*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) die ***Bf2***, beide vertreten durch Zissler Kittl Rechtsanwälte, Wastiangasse 12/4…
…mit der Meldeverpflichtung nach § 5 WiEReG grob fahrlässig gehandelt. Die Voraussetzungen nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG für eine grob fahrlässig begangene Meldepflichtverletzung sind in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Verbandsverantwortlichkeit: Gemäß § 2 Abs. 1 VbVG ist Entscheidungsträger im Sinne dieses Gesetzes, wer 1…
…€ 738,42 gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Für die verbleibenden durch den Entscheidungsträger ***1*** rechtswidrig und schuldhaft bewirkten Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen in folgendem Ausmaß wird die Schuldbeschwerde abgewiesen, die Verbandsverantwortlichkeit der ***Bf1*** nach § 28a Abs. 2 FinStrG iVm § 3 Abs. 1 und 2 (VbVG…
…Maßgabe des § 28a FinStrG für Finanzvergehen verantwortlich. Gem. § 28a FinStrG kann unter gewissen Voraussetzungen neben der Bestrafung von natürlichen Personen eine Verbandsverantwortlichkeit der juristischen Person (des meldepflichtigen Rechtsträgers) bestehen und sind für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen von Verbänden die §§ 2, 3, 4 Abs…
…1 lit. a FinStrG hat die A.GmbH die Kosten des verwaltungsbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 200,00 zu ersetzen. Hingegen wird das Verfahren hinsichtlich einer Verbandsverantwortlichkeit für die weiteren Anlastungen, die beiden Geschäftsführer hätten vorsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Jahreserklärung…
Abs.2: Die Verjährungsfrist beträgt für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 und 49a drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr und für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Abs. 3: Begeht der Täter während der Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf das § 25 oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist…
…2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) durch Mitarbeiter des belangten Verbandes im Sinne des § 2 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 23. August 2018 und des Amtsbeauftragten vom 21. August 2018 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim damaligen Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde…