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BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/4

…Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden der Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 27. August 2019 sowie des Amtsbeauftragen vom 2. August 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim ehemaligen Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 12. Juli 2019, Strafnummern 900-001,-002, -003, nach Durchführung…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/4

…Freispruch nach § 214 FinStrG wegen bloßer Unzuständigkeit des Gerichtes wird der Gewaltenteilung zwischen Gerichtsbarkeit und Verwaltung (Art 94 B-VG) Rechnung getragen und in die Kompetenz der Finanzstrafbehörde nicht eingegriffen (Schmitt in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, 5. Aufl. (2021), § 214, I. Kommentar zu § 214…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 3/4

…subjektiven Tatseite ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach die Ermittlung des nach außen nicht erkennbaren Willensvorganges einen Akt der Beweiswürdigung darstellt (VwGH 20.4.2006, 2004/15/0038). Gemäß § 8 Abs. 3 FinStrG ist dafür der Nachweis einer ungewöhnlichen, auffallenden Sorglosigkeit erforderlich…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 4/4

…im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. Nr. 335/1975 (in Geltung bis 31.12.2015) zu werten. Allerdings haben sich die Beschuldigten nach Erhalt des ersten Abgabenbescheides des Zollamtes GZ: 920000 vom 12. August 2010 an einen Rechtsanwalt gewendet, der sie in…

BFG RV/7300029/2022Eintritt der Verfolgungsverjährung, da Ladung zur Beschuldigtenvernehmung und Beschuldigteneinvernahme nach der StPO inhaltlich keine tauglichen Verfolgungshandlungen darstellten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2022

…Vorsatzdeliktes nach § 33 FinStrG gegenständlich kein Fall des § 214 FinStrG vorliege. Aufgrund der Feststellung eines Verfolgungshindernisses eines in die Kompetenz der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallenden Vorsatzdeliktes gehe die Kompetenz nicht (wie bei einer Einstellung wegen Unzuständigkeit oder bei einem Freispruch) auf die Behörde über, sodass - nach…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 1/5

…Der zweite Rechtsgang zu 4***1*** begann am 23. Mai 2016 und erging nach mehreren Verhandlungstagen am 12. Juli 2016 ein Freispruch wegen Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG gegenüber allen drei Beschuldigten. Aus der Beweiswürdigung des freisprechenden Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich letztlich…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 4/5

…der zweite Rechtsgang zu 4***1*** y und wurde nach mehreren Verhandlungstagen am 12.7.2016 ein Urteil gesprochen, wobei bezüglich sämtlicher Finanzstrafdelikte Freisprüche erfolgten. Für folgende Anklagepunkte erfolgte der Freispruch jedoch nach § 214 FinStrG ("Freispruch wegen Unzuständigkeit"): Hingegen werden die Angeklagten M.S:***1…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 3/5

…5 Tagen ab Fälligkeit entrichtet hätten. Die Ausführungen lauteten wie folgt: "Die Zuständigkeit des Spruchsenates begründet sich auf den Ausspruch der Unzuständigkeit gemäß § 214 FinStrG zu den nunmehr verfahrensgegenständlichen Anklagepunkten im Urteil des Schöffensenats des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu 4***1*** vom 12.7…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 5/5

…hinsichtlich allenfalls verfolgbar gewesener Taten für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume als faktischer Geschäftsführer der R.GmbH***1*** bereits Verfolgungsverjährung eingetreten wäre. Da keine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens der StA nach § 202 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der M.S:***1*** gegen seine eigene Steuerpflicht angelasteten Taten ersichtlich ist…

BFG RV/7104522/2017Haftung, fehlende Geldmittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2018

…vom 18.1.2016 wurde der Bf. mangels Schuldbeweises nach § 214 FinStrG freigesprochen. Gemäß § 214 Abs. 1 FinStrG gilt: Der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens steht der Verurteilung wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegen, deren sich der Angeklagte durch dieselbe…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 7/8

…Aufhebung des Urteils vom 15.6.2011 (142-143) Urteil nach § 214 FinStrG vom 13.9.2012 zu GZ-1 (144-145) Antrag auf Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens vom 4.7.2016 (885-886) Schreiben der Finanzstrafbehörde Wien vom 26.7.2016 an den Bf…

BFG RM/5300002/2015Anordnung von Hausdurchsuchungen durch den Spruchsenat bei Unklarheit der örtlichen Zuständigkeit einer Finanzstrafbehörde und gleichzeitiger Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens bei einem Landesgericht; bereits gerichtliche Zuständigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2016

…f FinStrG mangels Hervorkommen der ausschließlichen Zuständigkeit einer anderen Finanzstrafbehörde auch für bestimmte verfahrensgegenständliche Fakten zuständig wäre) noch nicht vorgenommen werden, so hat die Finanzstrafbehörde im verwaltungsbehördlichen Verfahren alle zur Sicherung der Beweise erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Solche Maßnahmen der Finanzstrafbehörde sind wegen Unzuständigkeit nicht…

BFG RV/5300010/20161. Fahrlässige Verkürzungen österreichischer Abgaben durch einen Fahrzeughändler, welcher mit Unterstützung eines deutschen Steuerberaters eine Niederlassung in Deutschland vortäuscht und deutsche Abgaben vermeiden will; 2. Strafbemessung unter Bedachtnahme auf eine überlange Verfahrensdauer; 3. Kostenersatz für Sachverständigen-Gutachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.07.2018Teil 1/2

…FinStrG begangen, hat das befasste Landesgericht Ried im Innkreis nach Verhandlungen am 17. August 2011, am 4. April 2012 (Neudurchführung infolge Richterwechsels), am 18. Juli 2012 (Neudurchführung infolge Zeitablaufes gemäß § 276a StPO) und 21. November 2012 letztendlich seine Unzuständigkeit mittels eines Urteiles nach § 214 FinStrG…

BFG RV/2300012/20151. Strafbemessung, überlange Verfahrensdauer; 2. Verböserungsverbot; 3. Umrechnung einer Geldstrafe auf eine Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2015

…Zl. d gemäß § 214 FinStrG aufgehoben worden. Das Landesgericht für Strafsachen Graz hatte im wegen Unzuständigkeit vom Obersten Gerichtshof gem. § 214 FinStrG aufgehobenen Urteil die beiden Beschuldigten jeweils zu einer Geldstrafe von € 22.000,00, im Uneinbringlichkeitsfall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten, verurteilt…

BFG RV/2300011/20151. Strafbemessung, überlange Verfahrensdauer, 2. Verböserungsverbot; 3. Umrechnung einer Geldstrafe auf eine Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2015

…2009, Zl. d gemäß § 214 FinStrG aufgehoben worden. Das Landesgericht für Strafsachen Graz hatte im wegen Unzuständigkeit vom Obersten Gerichtshof gem. § 214 FinStrG aufgehobenen Urteil die beiden Beschuldigten jeweils zu einer Geldstrafe von € 22.000,00, im Uneinbringlichkeitsfall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Monaten…

BFG RV/7102305/20131. Vorsteuerabzug aufgrund formeller und materieller Rechnungsmängel 2. Vorsteuerabzug iZm steuerfreien Grundstücksumsätzen und Gutschriften 3. Betriebsausgabenabzug bei Aufwandsdeckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.09.2022Teil 1/3

…wegen Unzuständigkeit der Gerichte gemäß § 214 FinStrG freigesprochen worden sei. Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2009 wurde ohne Erlassung einer Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. 3. Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2010: 3.1 Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG vom 23…

BFG RV/7105799/2019Abweisung eines Antrages auf Nachsicht gemäß § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2020

…AZ 37 S Hv 24/03, mit dem dieser vom Vorwurf der Abgabenhinterziehung wegen Unzuständigkeit des Gerichtes gemäß § 214 FinStrG freigesprochen wurde. Dem Urteil wurde auszugsweise folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: "(…) Das Urteilsgericht in Klagenfurt stellte in Ansehnung der Firma ***Bf1*** unter anderem ausdrücklich fest…

BFG RV/5100549/2018Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses bei Subunternehmeraufträgen im Baugewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.05.2021Teil 1/2

…Höhe von insgesamt EUR 632,52 (im Urteil jeweils nach Entrichtungszeiträumen und Abgabenarten aufgegliedert) und er habe hiedurch das Finanzvergehen des Abgabenbetruges nach § 33 Abs 2 lit b iVm § 39 Abs 1 lit b, Abs 3 lit a FinStrG begangen, gemäß § 214 Abs 2 FinStrG (…

BFG RV/7102646/20201. Selbstanzeige, Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs. 6 FinStrG; 2. Festsetzung mittels Sammelbescheid; 3. Verfahrensgegenstand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2020

…1 FinStrG entsprechende Anordnung, bei einer Selbstanzeige hinsichtlich zusammentreffender Finanzvergehen nur eine einzige Abgabenerhöhung vorzuschreiben. besteht nicht. Auch wenn die Lastschriften der Abgabenerhöhungen allenfalls in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen sind (§ 213 Abs. 1 BAD). hat die Verrechnung von Zahlungen nach § 214 BAO zu erfolgen…

BFG RV/5300003/20141. Briefkastenfirma in der Karibik zur rechtswidrigen Abgabenvermeidung 2. Einstellung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nach § 202 Abs. 1 FinStrG: kein Hindernis für eine Fortsetzung des Finanzstrafverfahrens im Rahmen einer finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit 3. Keine inhaltliche Bindung für fortgesetztes Verfahren im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit 4. Wiederaufleben der Strafbarkeit wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Wegfall einer Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

…im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit (wie sie Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki, FinStrG II4 § 54 Rz 7, im Falle eines auf die Feststellung einer bloßen Fahrlässigkeit gestützten Unzuständigkeitsurteiles nach § 214 Abs. 1 FinStrG dahingehend fordern, dass Vorsatz im fortgesetzten Verfahren auch im verwaltungsbehördlichen Rahmen nicht mehr…