…BAO) sowie die Entscheidung durch den Senat (§ 272 Abs.2 Z1 BAO). Mit Vorhalt vom 14. April 2022 teilte die Berichterstatterin den Parteien zur Vorbereitung auf die von der Bf. beantragte mündliche Verhandlung vor dem Senat mit, wie sich die Sach- und Rechtslage -vorbehaltlich der…
…beschwerdeführende Partei hat die Frist ungenützt verstreichen lassen. II. Sachverhalt Die ***Bf1*** wurde mit Gesellschaftsvertrag vom xx.x.xxxx gegründet, dies als Kapitalgesellschaft mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien. Ihr Geschäftszweig lag in der Forschung und Entwicklung, Produktion sowie im Vertrieb von Hard…
…10.2018, RV/7101211/2017 vom 11.10.2018) die Beschwerde daher mit dem Antrag auf Abweisung vorgelegt." Mit Vorhalt vom 14. April 2022 teilte die Berichterstatterin den Parteien zur Vorbereitung auf die von der Bf. beantragte mündliche Verhandlung vor dem Senat mit, wie sich…
…Konsequenz führen unentbehrliche und entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zur Unternehmereigenschaft eines Vereins. Umsätze im Rahmen dieser Betriebe unterliegen nicht der Umsatzsteuer, gleichzeitig steht auch kein Vorsteuerabzug zu. Diese sog Liebhabereivermutung kann vom Verein jedoch widerlegt werden, sofern die Bagatellgrenze von 2.900 € überstiegen wird. Wirtschaftliche…
…insoweit auch die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs 3 UStG 1994 zukommt. Im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Außenprüfung betreffend Umsatzsteuer für die Zeiträume 1/2022 bis 7/2022 und 9/2022 bis 1/2023 wurden vom Prüfungsorgan ua von der Beschwerdeführerin in…
…Die Unternehmereigenschaft betrachtet das BFG als gegeben. Zum Thema "ausschließlich gewerbliche Weiterveräußerung" siehe unten. Ad 11. Die Parteieneinvernahme der ehemaligen Geschäftsführerin erfolgte im Zuge der mündlichen Senatsverhandlung vor dem BFG. Zum im Laufe des Verfahrens gestellten Antrag der Bf auf Vorlage der Betriebsanmeldung und der…
…zum Sachverhalt gebe, wurde von beiden Parteien verneint. Zur rechtlichen Beurteilung führte der PV aus wie in den bisherigen Schriftsätzen im Rechtsmittelverfahren und ergänzte: "Als Beispiel für die Fraglichkeit des Ortes der Spielteilnahme führe ich die Veranstaltung eines Pferderennens in England an, bei dem über…
…den Parteien unstrittig und durch die im Akt erliegenden Rechnungen vom xx.xx.2017 (Rechnungsnummer 20170701), xx.xx.2017 (Rechnungsnummer 20171201) und xx.xx.2018 (Rechnungsnummer 20180601) erwiesen. Die Historie des Geschäftskontos wurde den entsprechenden Scans im Vorlageantrag vom 03.10.2020 entnommen, die von…
…zuständig, Der Ausgang des Verfahrens vor dem BFG aufgrund meines Antrages nach § 299 BAO in Bezug auf die steuerrechtliche Unternehmereigenschaft ist aber insoferne von Relevanz als durch ein Gericht nun beurteilt wird, ob die Hauptfrage seitens des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf überhaupt richtig…
…gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen BgA und in weiterer Folge die Unternehmereigenschaft nach dem UStG vorlägen. Die "entgeltlichen Bereiche" wiesen in den Jahren 2009 bis 2014 jährliche Einnahmen aus Leistungs- und Nebenerlösen von mehr als einer Million Euro auf. Diese Erlöse stammten…
…gesondert zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen BgA und in weiterer Folge die Unternehmereigenschaft nach dem UStG vorlägen. Die "entgeltlichen Bereiche" wiesen in den Jahren 2005 bis 2008 jährliche Einnahmen aus Leistungs- und Nebenerlösen von mehr als einer Million Euro auf. Diese Erlöse stammten…
…konkret vereinbart, um welche „übernommene Mannschaft“ es sich gehandelt hat. Dies deutet darauf hin, dass jedenfalls dieser Teil des Vertrages betreffend „übernommene Mannschaft“ von den Parteien des Vertrages nicht ernst genommen worden ist. Dh, entgegen dem Vertragstext hat der Bf keine Mannschaft „übernommen“. Diese Schlussfolgerung…
…keine aufschiebende Wirkung hätte, dies ohne jede Sach-Begründung. Im Sinne von AVG werde bekanntgegeben, dass aufschiebende Wirkung sehr wohl im Interesse der Partei liege und das öffentliche Wohl durch Gefahr im Verzug nicht beeinträchtigt werde, daher hätte die Berufung aufschiebende Wirkung gemäß § 64 AVG…
…zuständig. Der Ausgang des Verfahrens vor dem BFG aufgrund meines Antrages nach § 299 BAO in Bezug auf die steuerrechtliche Unternehmereigenschaft ist aber insoferne von Relevanz als durch ein Gericht nun beurteilt wird, ob die Hauptfrage seitens des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf überhaupt richtig…
…habe mehrmals betont, dass ich nicht querulieren oder die Erhebungen im Zusammenhang mit meiner Person verzögern möchte, die Art und Weise wie jedoch seitens der Finanzverwaltung agiert wird - mir geht es lediglich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie um Achtung von Parteirechten - ist ungeheuerlich.
…***[1]*** GmbH. Frage 6: Ist es möglich, dass Hr. ***[11]*** sie auf die Möglichkeit des Einkaufes von polnischen Düngern aufmerksam gemacht hat? A: Weiß ich nicht mehr. Frage 7: Wie läuft die Bestellung ab? A: Ich rufe die Frau ***[109]*** ***[17]*** an und gebe ihr…
…Punkt I) bzw. hielt beiden Parteien (Punkt II) vor: (I.) Dem Finanzamt X wurden gemäß § 269 Abs. 2 iVm § 272 Abs. 4 Satz 1 BAO durch den Berichterstatter im erkennenden Senat Ermittlungen zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes aufgetragen hinsichtlich Unternehmereigenschaft (im Sinne des § 2 UStG…
…Beschwerdeführer € 208,33 zuzüglich € 41,67 Umsatzsteuer aufgewendet, um an einer Aktion einer Ortsgruppe einer politischen Partei, für welche er im Gemeinderat tätig ist, teilzunehmen, mit welcher Dressen von Sportlern finanziert werden sollten. Das Geld wurde nach Darstellung des Beschwerdeführers für eine Hobbyfußballmannschaft…
…189), weshalb für eine unionsrechtskonforme Auslegung einzelner BgA-Merkmale sowie des Merkmals der wirtschaftlichen Selbstständigkeit kein Raum besteht (vgl Ehrke-Rabel, Die Unternehmereigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts in Österreich, taxlex 2010, 188). V.) Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Deutschland hatte bis 2015 eine mit der österreichischen Rechtslage…
…Gesetzgeber jedoch von Verfassungswegen durch den Gleichheitsgrundsatz nicht verwehrt, seine politischen Zielvorstellungen auf die ihm geeignet erscheinende Art zu verfolgen (s. etwa VfSlg. 16.176/2001, 16.504/2002). Wenn der Gesetzgeber bestimmte Formen des Spiels als Glücksspiel qualifiziert und einen bestimmten Betrieb von Einrichtungen…