… 19 Abs. 1 und 2 VStG), erläutert diese näher und führt die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Strafzumessungsgründe an (hier: verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit, Ausgehen von durchschnittlichen Einkommensverhältnissen auf Grund fehlender Angaben des Bf.). Der Bf. erhob gegen das Straferkenntnis fristgerecht Beschwerde (E-Mail vom 26.06…
…2006, § 19 Abs. 1 und 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991), erläutert diese näher und führt die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Strafzumessungsgründe an (hier: verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit nach dem Parkometergesetz). Der Bf. erhob gegen das Straferkenntnis binnen der Rechtsmittelfrist Beschwerde (Schreiben vom 3. Jänner 2021) und brachte vor…
…Spruchsenat fest, das Verhalten des Bf. erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bf., als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Die mit € 17.600,00 verhängte Strafe, bei…
…vom 08.01.2018, RV/7500004/2018). Dort sei das BFG ebenfalls zunächst von einer angemessenen Strafbemessung iHv € 40,00 ausgegangen, die auf Grund der Unbescholtenheit des Bf. auf € 30,00 reduziert worden sei. Es seien keine Gründe zu erkennen, wieso dies im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, geb. Geb-Jahr, Adressbez, PLZ Ort, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH, Hirschgraben 4, 6800 Feldkirch, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt…
Mildernd sind die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Finanzstraftäters, der Umstand, dass er offenkundig zu seinen Säumigkeiten und Unterlassungen durch seine schlechte Finanzlage verleitet worden ist, die dennoch erfolgte Schadensgutmachung bzw. seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl…
Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis, die zu 18 % erfolgte Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche und persönliche Lage, den Versuch sowie die Sorgepflichten für ein Kind, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum. Die Umsatzsteuer 2018 wurde bereits entrichtet, die…
Dies, also das geradezu deliktstypisch anmutende anlassfallspezifische Schuldverhalten (Vorsatzform), die zu konstatierenden Milderungsgründe sowohl des § 34 Abs. 1 Z 2 StGB (Unbescholtenheit), als auch die durch entsprechende betrieblichen Zahlungsengpässe bestimmte Ausgangs- bzw. Anlasssituation der Taten (vgl. § 34 Abs. 1 Z 10 StGB), die näherungsweise 62…
…diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht hat und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. Die belangte Behörde hat als mildernd die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit gewertet und berücksichtigt, dass bisher keine Schadensgutmachung erfolgte. Ausgehend von einer - wie die belangte Behörde festgestellt hat - leicht fahrlässigen Handlungsweise der Beschwerdeführerin…
…oben) - in nicht unerheblichem Maße das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes sowie an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Entrichtung der Parkometerabgabe geschädigt wurde). Dem Beschwerdevorbringen, die Erstbehörde habe seine Unbescholtenheit zu Unrecht in Zweifel gezogen, ist entgegenzuhalten…
…vier rechtskräftige Vorstrafen aus, davon drei aus dem Jahr 2014 und eine Vorstrafe aus 2016. Dem Bf. kommt daher der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht mehr zu Gute. Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten hat der Bf. im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben. Von der belangten…
…oa Finanzvergehen des ***Bf2*** verantwortlich gewesen sei. Gegen diese Strafverfügungen wurde am 16.7.2025 jeweils Einspruch erhoben, da - zusammenfassend - die verhängten Strafen nicht den Vorgaben des geltenden Rechtes entsprechen würden. So seien die Milderungsgründe (Unbescholtenheit, Schadensgutmachung, gleichzeitige Bestrafung des Geschäftsführers und Verbandes) zwar angeführt…
…ausreichend geklärt ist. Antrag auf Verhängung der Mindeststrafe. Nach Durchsicht der gesamten Aktenlage erscheint uns die Verhängung der Mindeststrafe als gerechtfertigt, da folgende Milderungsgründe die Erschwernisgründe bei weitem überwiegen: Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung…
…8% von der Umsatzsteuervorauszahlung Jänner 2025 festgesetzt worden. Damit sei der Ermessensspielraum von bis zu 10% annähernd ausgeschöpft worden. Eine Begründung der Ermessensausübung dazu erscheine dem steuerlichen Vertreter nicht ausreichend. Auf Grund der Unbescholtenheit der Bf. beantrage er, von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages Abstand zu…
…Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß das Zweifache des Verkürzungsbetrages betrug, das sind € 25.519,60. Es wurde eine Strafe in Höhe von € 3.100,00 ausgesprochen dies entspricht 12,15 % des Strafrahmens. Bei der Strafbemessung wurden berücksichtigt als mildernd: bisherige Unbescholtenheit, geständige Verantwortung, Mitwirkung…
…die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenats vom 06.10.2021 wurden vom Spruchsenat bei der Strafzumessung als erschwerend die Begehung über einen langen Zeitraum gewertet; mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit, die teilweise missglückte Selbstanzeige vom 20.11.2019…
…zu den AZen N-5 Bf., N-6 P-1 und N-7 P-2 in anderer Angelegenheit ergangenen Straferkenntnissen je vom 13.09.2024 vorgeworfen wie folgt: "Der Milderungsgrund der absoluten Unbescholtenheit kam Ihnen jedoch nicht zugute, zumal dieser nur bei Fehlen jeder Vormerkung…
…als erschwerend der lange Tatzeitraum, als mildernd die Unbescholtenheit und dass die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat gewertet. Bei der Strafbemessung des belangten Verbandes war - wie schon vom Spruchsenat berücksichtigt - gemäß § 5 VbVG i.V…
…BGBl 1999/28 ab 13.1.1999). Die verhängte Strafe beträgt ca. 12 % der Höchststrafe iHv € 16.636,72 (Mindeststrafe= € 1.663,67) Bei der Strafbemessung wurden berücksichtigt als mildernd: die Unbescholtenheit, die vollständige Schadensgutmachung. Bei der Strafbemessung wurden berücksichtigt als erschwerend: die…
…ohne böse Absicht - gemeldet, sie war auch nicht in der Lage dazu. In Anbetracht der besonderen Umstände und der bisherigen Unbescholtenheit bitten wir um eine positive Erledigung unseres Antrages. Zudem sind wir sowohl vor als auch nach dem Ereignis, das zur Festsetzung der Zwangsstrafe geführt…