…Niederschrift vom 29. März 2012). Auch wenn der Tatplan des Beschuldigten darauf ausgerichtet gewesen ist, ebenso wie hinsichtlich der Vorjahre eine zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer auch für das Veranlagungsjahr 2011 auf Basis der zuvor gemeldeten Umsatzsteuer-Daten zu erzwingen, ist das deliktische Vorhaben des…
…Soweit die tatsächlichen Abgabenbeträge laut Betriebsprüfung für 2009 die zu niedrigen Schätzungen der Abgabenbehörde überschritten haben, nämlich an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.851,35 und an Einkommensteuer in Höhe von € 11.707,08, ist aber der Tatplan des Beschuldigten tatsächlich erfolgreich gewesen…
…nämlich einer angestrebten rechtswidrigen Steuervermeidung durch Verdunkelung von erzielten Einkünften, dies in der Hoffnung, mittels erzwungener Schätzungen zu niedrige Festsetzungen von Abgabenzahlungsansprüchen zu erzwingen, von wahnhaften Störungen befallen war bzw. in seiner Diskretionsfähigkeit beeinträchtigt gewesen wäre. Einer besonderen Sensibilität bei einer diesbezüglichen Würdigung der Beweislage…
…der festgestellten Umsätze hat der Prüfer abgeleitet, dass der Beschuldigte seine Arbeiten zur Erbringung der Aufträge nicht alleine verrichtet hat. Er wies darauf hin, dass A selbst bei seiner Einvernahme am 27. Dezember 2012 zu Protokoll gegeben habe, dass mit den ausbezahlten Geldern Überstunden bezahlt…
…des Jahres 2012 bis zur Nachschau im Jahre 2014 auch mit dem Tatplan gehandelt wurde, eine zu niedrige schätzungsweise Festsetzung der fehlenden Umsatzsteuervorauszahlungen und eine ebenfalls zu niedrige analoge Festsetzung der Jahresumsatzsteuer für 2012 zu erzwingen. Nicht von der Hand zu weisen ist aber auch…
…2014 betreffend das Veranlagungsjahr 2012 im Schätzungswege griffweise die Umsatzsteuer mit € 21.000,00 und die Einkommensteuer mit € 6.059,00 festgesetzt hat (Veranlagungsakt betreffend die Beschuldigte, Veranlagung 2012). Da der deliktische Erfolg in Form zu niedriger Festsetzung an Abgaben nicht eingetreten ist…
…dem Ziel, die Abgabenbehörde möge die Jahresumsatzsteuer entsprechend jeweils der Summe der Beträge der erklärten monatlichen Zahllasten im Schätzungswege bescheidmäßig zu niedrig festsetzen (was jedoch nur für 2013 tatsächlich auch stattgefunden hat), b.) vorsätzlich im Jahre 2014 unter Verletzung ihrer Verpflichtung zur Abgabe von dem §…
…Verletzung der o.a. Verpflichtung zur Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen kann beispielsweise derart erfolgen, dass schon der Umsatz - und damit in weiterer Folge die geschuldete Zahllast - zu niedrig erklärt wird, dass zu Unrecht Steuerbefreiungen oder Steuerbefreiungen in überhöhtem Ausmaß geltend gemacht werden, und schließlich auch…
…fortlaufenden abgabenrechtlichen Vorteil zu erzwingen, nicht erweislich ist. A hat daher als Abgabepflichtiger betreffend das Veranlagungsjahr 2011 lediglich eine Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 3.520,06 nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten. 10. Zur Strafbemessung ist auszuführen…
…daher allenfalls zur Anpassung der Schätzung führen, entkräftet aber nicht die tragenden Indizien für die Beteiligung der beschwerdeführenden Partei an der Verkürzung. Hinsichtlich der Umsatzsteuer 2016 waren bei der beschwerdeführenden Partei jene Beträge iHv. € 7.910,00 bzw. bei der Zweitbeschuldigten zusätzlich zu den…
…höchstmöglichen Ausmaß zu verkürzen. Dieser Tatplan war jedoch nicht erfolgreich, weil das Finanzamt, statt etwa die Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 2012 mit Null oder die Einkommensteuer mit € 1.500,00 festzusetzen, die Durchführung einer Außenprüfung veranlasste, wobei A die Anregung des Prüfers zur Erstattung…
…inwiefern er einen erheblichen Beitrag zur Klärung hinsichtlich des "Wissen hätte müssen" der Geschäftsführerin der Bf. von der Einbeziehung der Bf.-Umsätze in einen USt.-Karussellbetrug leisten hätte können, nicht zu erkennen war. Der Bf.-Antrag auf Beweisvorlage betreffend den Mieter der Top 18 in…
…ein diesbezüglicher Versuch, eine Festsetzung der Jahresumsatzsteuer für 2012 ohne den Monat Dezember 2012 zu erzwingen, nicht erweislich ist. Einer Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Verfolgung einer versuchten Hinterziehung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2012 nach §…
…die geschuldete Zahllast - zu niedrig erklärt wird, dass zu Unrecht Steuerbefreiungen oder Steuerbefreiungen in überhöhtem Ausmaß geltend gemacht werden, und schließlich auch in der Weise, dass Vorsteuern in einer nicht der Wahrheit entsprechenden Höhe abgesetzt werden. Die gegenständliche Verpflichtung zur Einreichung ordnungsgemäßer Voranmeldungen ist aber…
…Täuschungshandlungen setzen könnte, mit welchen man rechtswidrigerweise Geldmittel lukrieren und sich auch daraus eine dauerhafte Einnahmsquelle erschließen könnte: E und A sind auch tatsächlich fündig geworden. Der Schuldspruch des Spruchsenates ist daher in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestätigen. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 23…
…nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 34…
…Fall eintreten, dass die Verständigung vom Wechsel der Zuständigkeit des Finanzamtes an unseren steuerlichen Hauptvertreter (RBG) parallel zur Einbringung dieses Antrages durch unseren Co-Vertreter erfolgt. Damit ginge das Risiko eines Terminverlustes (Fristenrisiko) einher. Um das zu verhindern (und nur aus diesem Grund), werde dieser…
…nachgewiesen) werden, wie lange eine durchschnittliche Taxifahrt dauert. Im Zuge der Schätzung wurden daher die Durchschnittswerte der Taxiinnung für Wien angewendet. Betriebliche, jedoch nicht operative Fahrten (z.B. zu einem Standplatz, zur Tankstelle und Autoreparatur, zur Bank, zum Steuerberater usw.) habe jeder Taxiunternehmer. Diese würden…
…Behörde vorgelegt, ist dieser Umstand immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen; die Abgabenbehörde ist zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung berechtigt und verpflichtet (siehe die bei Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 132…
…immanent ist und, wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit der Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen muss. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient…