…Begründung der Behörde wurde auf das 1. StabG 2012 und der ab 2012 darin bestimmten Verlustdeckelung hingewiesen. Die Rechtsfolge, dass sogenannte "TWA-Siebentel" in Österreich nicht mehr verwertet werden können, ergebe sich direkt aus der einschlägigen Bestimmung des § 2 Abs. 8 EStG. Mit Schriftsatz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 08.03.2016 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2013 vom 10.2.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 17. April 2014 bzw. 21. September 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 13. Dezember 2013 bzw. 8. Jänner 2014, 23. Mai 2014…
- kein schriftlicher Mietvertrag oder sonstige schriftliche Vereinbarung zwischen der Mieterin (Beschwerdeführerin) und der Vermieterin (ST) betreffend Mietvereinbarungen - die Berechnung der Miete erfolgt sehr vereinfachend (siehe Punkt 1.4.5.), in dem ausgehend von einer 2,5%igen Afa und einem für die gesamte Mietzeit angenommenen…
Der Ansicht der Betriebsprüfung, nach der am Ende der Laufzeit anfallende Unterschiedsbetrag im beschwerdegegenständlichen Fall schon aufgrund der kurzen Restlaufzeit als mit höchster Wahrscheinlichkeit anfallend zu werten sei, muss entgegengetreten werden. Wird vorausgesetzt, dass der Kurswert einer Anleihe anhand der Bonität des Schuldners und des…
- Finanzierung der Investitionen zu 89,611% von der Mieterin und indirekten Gesellschafterin, der Beschwerdeführerin, durch Gesellschafterzuschüsse sowie - "Umstände" der organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung der ST in die Beschwerdeführerin. Die Ansicht, dass die Errichtung für die Beschwerdeführerin erfolgt sein soll, ist eine reine Schlussfolgerung der Behörde…
Auch wenn die Finanzverwaltung in einer vorangegangenen Prüfung der Darstellung der Beschwerdeführerin (keine Organschaft) nicht entgegengetreten ist, so hindert der Grundsatz von Treu und Glauben nicht von einer unrichtigen Rechtsauffassung später abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des…
5.) Griechische Staatsanleihen: Auch hier wird der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes gefolgt (VwGH 29.3.2017, Ra 2015/15/0044; VwGH 2.9.2009, 2008/15/0043). Einer ordentlichen Revisionsmöglichkeit war demnach nicht zuzustimmen. Linz, am 1. April 2019
…4 Wiener Baumschutzgesetz mit Rechtskraft des Bescheides über die Baumentfernung. Maßgebende Rechtslage und zeitlicher Bedingungsbereich i. Abgabenrecht laut Mairinger/Twardosz, ÖStZ 2007, 16). Juristische Rückwirkung im Sinne von echter Rückwirkung im Gegensatz zu faktischer Rückwirkung im Sinne von unechter Rückwirkung. Dem Bundesfinanzgericht bekannte Sachverhaltselemente. Von…
…FinStrG II (1990), Seite 605; in weiterer Folge z.B.: Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki, FinStrG II4 (2016) § 125 Rz 7; Tannert/Huber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 56 Rz 160; lediglich Leitner/Brandl/Kert, Finanzstrafrecht4 Rz 2693 formulieren knapp, dass die mündliche Verhandlung unterbleiben "kann…
…3.6.2014, RV/5300020/2012; BFG 14.6.2016, RV/5300011/2014; Tannert/Huber in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 58 Rz 11 mit weiteren Judikatzitaten). 1.5. Tatsächlich aber ist der gegenständlich bekämpfte Bescheid auch vom Entscheidungswillen des Spruchsenates V am 12. Dezember 2018…
…zB Grundbuch, Patentregister) eingetragen sind. Davon betroffen sind insbesondere Rechtsgeschäfte, die ein Recht an einer bestimmten körperlichen Sache (zB Hypothek, Dienstbarkeit) begründen (vgl. Twardosz, GebG-ON6.01 § 16 (Stand 1.3.2017, rdb.at), Rz 94). Dass nicht jegliche „Sache“ erfasst sein kann, ergibt sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, BfAdresse, vertreten durch Twardosz Treuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Hermanngasse 10, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 03.12.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA GVG vom 30…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH, Dr. Benjamin Twardosz, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 09.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…Regel jedes Grundstück für sich eine wirtschaftliche Einheit. Mehrere Grundstücke werden dann zusammengefasst, wenn sie tatsächlich ein wirtschaftliches Ganzes bilden. Räumliche Nähe allein genügt nicht und ist umgekehrt auch nicht erforderlich; entscheidend ist vielmehr die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (Twaroch / Wittmann / Frühwald, Kommentar zum BewG, § 2, 60)…
…von knapp über 50%, während es für Zwecke des FinStrG der vollen Überzeugung des Richters bedarf, also eines Überzeugungsgrades, bei dem "nur wenige Promille zur Hundertprozentgrenze" fehlen (Vgl. Kotschnigg/Pohnert in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinstrG, § 98 Rz 5 und Rz 58, UFS 12.07.2012…
…Kenntnis - und darüber hinaus - die Beachtung des Gebührengesetzes werden vorausgesetzt. Nur wenn trotz Kenntnis (und Beachtung) des Gebührengesetzes das Erkennen der Gebührenpflicht nicht zumutbar war, ist dies für die Festsetzung der Gebührenerhöhung maßgeblich (Twardosz Kommentar zum GebG, § 9 Rz 16). In Einzelfällen wurde die Zumutbarkeit…
…249 (252) FN 8). Das Gewicht der Aufhebungsgründe gemäß § 42 VwGG unterscheidet sich von der im Gesetz angeführten Reihung, weil die Unzuständigkeit (des Verwaltungsgerichts) der inhaltlichen Rechtswidrigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgeht (Twardosz, Handbuch VwGH-Verfahren4, 95). Aus dem Ausspruch der inhaltlichen Rechtswidrigkeit durch den…
…bei der übernehmenden Bf. nicht weiter verrechenbar bzw abzugsfähig." Daher wurden durch die Außenprüfung die abgezogenen TWA -Siebentel iHv EUR 52.785,58 in den Jahren 2017 und 2018 auf Null gesetzt. II.2. Das Finanzamt folgte der Auffassung der Betriebsprüfung. Es nahm mit Bescheid…
…den niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert iHv EUR 800.000 abgeschrieben worden sei. Im daraufhin ergangenen beschwerdegegenständlichen Körperschaftsteuerbescheid 2015 vom 19.04.2017 sei dieser TWA iHv EUR 638.922,22 jedoch nicht entsprochen worden. In der gesonderten Bescheidbegründung werde angeführt, dass auf Grund der…