… 33 Abs. 1 FinStrG, grundsätzlich ein unbeschränkter Täterbegriff zu Grunde liegt („Wer …“). Derjenige, den eine der in §§ 33 Abs. 1, 35 Abs. 2 FinStrG genannten abgaben- oder zollrechtlichen Pflichten trifft, kommt – bei entsprechender Pflichtverletzung – als Täter in Betracht. Als (unmittelbarer) Täter iSd § 11 FinStrG…
…Kleinverkaufspreis von insgesamt EUR 120.900,00, was bei einem Steuersatz von 13% einer Tabaksteuer in Höhe von EUR 15.717,00 als strafbestimmendem Wertbetrag der Abgabenhinterziehung entspricht. Da der Erstbeschuldigte nach seinen nicht zu widerlegenden Angaben ca. 1.000 Stück Zigarren pro Jahr für…
…3 lit. b FinStrG auf eine teilweise Tatentdeckungspflicht spricht dafür, dass der Tatbegriff bei der Abgabenhinterziehung im Sinne einer stufenlosen Deliktsqualifikation zu verstehen ist. Nur bei Zugrundelegung dieses Begriffsverständnisses könnte zum Beispiel eine teilweise Tatentdeckung angenommen werden, wenn der Finanzstrafbehörde zur Kenntnis gelangt ist, dass…
…Die Zehnjahresfrist ist demgemäß nicht anwendbar, sodass im Berufungsfall ausschließlich die Siebenjahresfrist (im Fall der Hinterziehung) oder die Fünfjahresfrist zur Anwendung kommt. Für das Veranlagungsjahr 2001 und 2002 ist die Siebenjahresfrist – bei Annahme einer Abgabenhinterziehung, deren Voraussetzungen in der Folge noch zu prüfen sind – anzuwenden…
…Os 30/98). Eine Bestrafung wegen des Tatbestandes nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist somit bei zumindest versuchter Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht mehr zulässig. Dieser Rechtsansicht schloss sich der VwGH in seinem Erkenntnis v. 11.11.1992, 92/13/0179…
…sogar rechtlich unbedenklicher Erfolg, aber er weiß, dass der verpönte Erfolg sicher mit seiner Handlung verbunden ist. Der Täter sieht also den Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges als gewiss voraus. Diese Schuldform der Wissentlichkeit ist bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG lediglich…
…kann. Folgte man dieser Ansicht, wäre eine adäquate Bestrafung von Abgabenhinterziehungen bei Vorliegen schlechter Einkommens- und Vermögensverhältnisse beim Täter nicht möglich. Die strafuntergrenze von 10% der Höchststrafe ist nicht absolut, sondern kann bei Vorliegen besonderer Gründe unterschritten werden. Ein solches Unterschreiten kommt z.B. nach…
…das Versandverfahren noch immer nicht beendet, da sie - entgegen der Anweisungen des D, ihres Vorgesetzten bei der B-GmbH, - nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb der Gestellungsfrist) die für die Zollabwicklung benötigten Unterlagen an die hiefür von der Warenempfängerin beauftragte Spedition E-GmbH in Linz weitergeleitet…
…23 Abs. 4 FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig; diese besonderen Gründe liegen nicht vor. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der jeweiligen Verkürzungsbeträge geahndet. Bei gewerbsmäßiger Begehung nach § 38 Abs. 1…
…zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG zutrifft, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt. Der Spruchsenat hat in diesem Sinne schon korrekt ausgeführt, dass bei einem fortgesetzten Delikt die Verjährungsfrist unabhängig davon ist, wann die strafbare Tätigkeit…
…Kleinverkaufspreis von insgesamt EUR 120.900,00, was bei einem Steuersatz von 13% einer Tabaksteuer in Höhe von EUR 15.717,00 als strafbestimmendem Wertbetrag der Abgabenhinterziehung entspricht. Da der Erstbeschuldigte nach seinen nicht zu widerlegenden Angaben ca. 1.000 Stück Zigarren pro Jahr für…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichteinreichung von Voranmeldungen für 07 und 12/2013 sowie für 01/2014 und durch verspätete Einreichung der Voranmeldung für 08/2013 bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der Vorauszahlungen, für die Zeiträume 07, 08…
…Die Wahrscheinlichkeit spricht in diesem Zusammenhang zudem dafür, dass dieses Vorgehen auch bei Bearbeitung der Unterlagen in der Hausverwaltung bekannt wurde und eine Beteiligung an diesen Abgabenhinterziehungen vorliegt. Es liegt kein Einzelfallvorbringen zu außergewöhnlichen Umständen vor, das diese auf Wahrscheinlichkeit beruhende Annahme hätte entkräften können…
…war zwar steuerlich erfasst, jedoch war die Behörde bei Eintritt der Erklärungslegungsverpflichtung am 30.6.2019 nicht in Kenntnis, dass ein Abgabenanspruch auch tatsächlich mit Ablauf des Jahres 2018 entstanden ist. Es liegt der neueren Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgend eine vollendete Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Vertreter gibt bekannt, dass es sich bei diesen Verfahren lediglich um eine Finanzordnungswidrigkeit gehandelt hat und das Verfahren auch hinsichtlich eines Gutteils der Anschuldigungen eingestellt wurde." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter…
…Taten zuzuordnen, was gegebenenfalls auch im Schätzungsweg erfolgen kann. VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029: Zu OGH 14.3.2014, 13 Os 10/13 k hält der Oberste Gerichtshof zum Tatbegriff fest: Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind…
…DZ objektiv jeweils 25 Tathandlungen der Unterlassung der Entrichtung dieser Abgabenschuldigkeiten bei deren Fälligkeit vor. VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029: Zu OGH 14.3.2014, 13 Os 10/13 k hält der Oberste Gerichtshof zum Tatbegriff fest: Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach …
…G.W.***1*** gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zu den Entscheidungsgründen wurde ausgeführt: "Der Beschuldigte M.S:***1*** wurde bereits in einem gerichtlich geführten Finanzstrafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Graz zu 13***1*** am 12. Juni 2012 wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs…
…wenn hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig sei. Bei den betroffenen Abgaben handle es sich um Umsatzsteuer und Einkommensteuer, diese Abgaben seien auch im Prüfungsauftrag angeführt. Eine weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verkürzungszuschlages sei die Entrichtung der Abgabennachforderung innerhalb eines Monates nach…