…sieht im Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG das speziellere Delikt (lex specialis), welches § 49 Abs. 2 lit. a FinStrG verdrängt (Leitner ua, Finanzstrafrecht3 Rz 1065). Nach ständiger Rechtsprechung konsumiert eine Strafbarkeit nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eine mögliche Bestrafung wegen…
…Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. 5.5. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung, wobei bei Erfolgsdelikten wie verfahrensgegenständlich diese fünfjährige Frist (Abs. 2) erst mit Eintritt des Erfolges beginnt. Gemäß § 31 Abs. 4 FinStrG…
…vom 25. Juni 2025 verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört…
…eine primäre Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten verhängt werden. Dabei sind im Falle mehrerer Finanzstraftaten zur Bemessung der Geldstrafe hinsichtlich sämtlicher Fakten gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG die Summen der Strafdrohungen zu einer einheitlichen Geldstrafe zusammenzurechnen. 14.3. Wird jemand, der bereits wegen eines Finanzvergehens…
…s), sondern auch für bereits gewährte und zukünftig im Inland beurkundete Geld- und Haftungskredite/Darlehen sowie für Kreditprolongationen dient" (Beilagen ./D bis ./F). Ebenso die Familie der Klägerin stellte einen Teil der finanziellen Mittel (EUR 130.000,-) für die Renovierung des Dachbodens zur Verfügung. Anlässlich…
…gegen die sie gerichtet war, davon keine Kenntnis erlangt hat. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg…
…1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die - bei Abgabenhinterziehungen gemäß Abs. 2 leg.cit. fünfjährige - Frist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört wie im gegenständlichen Fall zum Tatbestand ein Erfolg (hier…
…ausging, dass die Fristen für die Meldungen sich mit den Kalenderjahren decken würde. Bei der Prüfung der Strafbarkeit eines vorsätzlichen Delikts muss dem Täter bzw. dem Beschuldigtem auf Schuldebene vorgeworfen werden können, sich im Tatzeitpunkt für das Unrecht und gegen rechtskonformes Handeln entschieden zu haben…
…des Spruchsenates, dem BFG steht es zu in seinem Erkenntnis Begründungsmängel zu beheben. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum…
…der Abgabenbetrag auf NEU € 3.589,00 reduziert. Über die Beschwerde wurde erwogen: Absolute Verjährung: § 31 Abs. 1 FinStrG: Die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört…
…FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt…
…Eine Abtretung an ein anderes Finanzamt war erst nach der Prüfung vorzunehmen, sodass die Zuständigkeit weiterhin in Wien gelegen ist. Ein weiterer Anknüpfungspunkt war auch der aktuelle Betriebsort in S.Gasse, damit jedenfalls im Inland gelegen. An welches Finanzamt jedoch die steuerpflichtige Leistung abzuführen gewesen…
…Eine Übermittlung der Daten durch berufsmäßige Parteienvertreter gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 USPG ist zulässig. Es dürfen nur Geräte zum Einsatz kommen, die über ein nach Maßgabe des jeweiligen Standes der Technik anerkanntes Protokoll kommunizieren. Bei natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Inland hat der…
…und/oder Verfassungsgerichtshof bis zum EUGH." Über die Beschwerde wurde erwogen: Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört…
…waren sämtliche Umsätze (bei einem Bühnen- und Kostümbildner wie dem Beschuldigten: sämtliche im Kalenderjahr vereinnahmten Honorare) offenzulegen; auch durfte nur diejenige Vorsteuer zum Ansatz gebracht werden, die als Umsatzsteuer in Rechnungen von anderen Unternehmern für an sein Unternehmen im Inland erbrachte Leistungen ausgewiesen gewesen ist…
…im Beschwerdeverfahren. Welche Beschuldigtenrechte soll ein nicht rechtsmittelfähiger Bescheid einräumen? Dazu ein Auszug aus den historischen Standardbegründungen in Beschwerdeverfahren gegen Einleitungsbescheide: "Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Täter eines Finanzvergehens…
…Eine Übermittlung der Daten durch berufsmäßige Parteienvertreter gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 USPG ist zulässig. Es dürfen nur Geräte zum Einsatz kommen, die über ein nach Maßgabe des jeweiligen Standes der Technik anerkanntes Protokoll kommunizieren. Bei natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Inland hat der…
…kann die Führung eines Lohnkontos entfallen, sofern die erforderlichen Daten aus anderen Aufzeichnungen hervorgehen. § 4. Die Daten gemäß § 76 Abs. 1 EStG 1988 sowie gemäß Abs. 1 und 2 dieser Verordnung brauchen für Arbeitnehmer, die im Inland weder der beschränkten noch der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen…
…Eine Übermittlung der Daten durch berufsmäßige Parteienvertreter gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 USPG ist zulässig. Es dürfen nur Geräte zum Einsatz kommen, die über ein nach Maßgabe des jeweiligen Standes der Technik anerkanntes Protokoll kommunizieren. Bei natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Inland hat der…
…im Inland verfügen, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises; c) Geburtsdatum und Geburtsort; d) Staatsangehörigkeit; e) Wohnsitz; Wenn ein wirtschaftlicher Eigentümer verstorben ist, ist dies anzugeben; Diesfalls entfallen die Angaben gemäß lit. b bis e. ..... § 15 WiEReG lautet auszugsweise: Strafbestimmungen (1) Eines Finanzvergehens…