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BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 2/2

…die Verhandlung vor dem Spruchsenat am 24. Februar 2020: Dr. B.: Ich habe mich wie auch früher zunächst darauf verlassen, dass ich einen Steuerberater habe und er mir die entsprechenden Schritte, die ich zu erledigen habe, vorgeben wird. Als es mir dann schon irr lang…

BFG RV/7300031/2024Versuchte Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung einer Einkommensteuererklärung, Steuerberater als unmittelbarer Täter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2024Teil 1/3

…sodass gemäß § 126 FinStrG in seiner Abwesenheit verhandelt und das Erkenntnis gefällt werden konnte. Der finanzstrafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretene Zweitbeschuldigte ist österreichischer Staatsbürger und bezieht als Steuerberater ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von € 1.000.-. Er ist vermögenslos und hat keine…

BFG RV/7300039/2021Finanzordnungswidrigkeiten: Steuerberater errechnete verspätet UVAs nach vereinbarten Entgelten, korrigierte erst später auf Ist-Besteuerung, im Zweifel kein Vorsatz beim Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.03.2022

…143 BAO am 15.10.2018 wurde festgestellt, dass durch die ARGE für die Monate Mai 2018 bis August 2018 keine Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermittelt wurden. Nach Kontaktaufnahme der Finanzbehörde mit dem zuständigen Steuerberater der ARGE, der auch mit der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen beauftragt…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 1/6

…Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr*** 2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 und Abs…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 2/6

…können", nur als Hohn anmuten - gerade diese unzutreffende Beschreibung des Verhältnisses durch den Spruchsenat kann nur bloße Schutzbehauptung von ***Bf1*** sein, da ein erfahrener Steuerberater wie ***Bf1*** dann erst recht aus eigenem Interesse nachweislich Abhilfe hätte schaffen können und müssen, was jedoch gerade nicht erfolgte…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 3/6

…änderte jedoch nichts am Umfang des Auftrags und der Bevollmächtigung, vor allem nicht an der Beratungspflicht von ***Bf1***, da er stets die Möglichkeit gehabt hätte, eine Einschränkung seiner Verantwortung als Steuerberater vorzuschlagen bzw. Auftrag und Vollmacht zu beenden bzw. aufzukündigen, was jedoch nicht geschah. ***Bf1…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 4/6

…dass abredegemäß beizubringende Unterlagen rechtzeitig durch ***Bf1*** urgiert werden hätten müssen, und kündigte gleichzeitig die Forderung der gebotenen Regulierung über die Steuerberater-Haftpflicht an [Beilage ./OOO]. Am 14.06.2019 erhielt ich von ***Bf1*** die Nachricht mit der Zusage der Vorbereitung eines Entwurfs einer Stellungnahme…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 5/6

…es keinen plausiblen Grund - außer dem Ziel, die Steuernachzahlung möglichst spät zu entrichten - diese Tabelle und die dazugehörigen Unterlagen auch rasch an seinen Steuerberater zu übergeben. Zu 6. In Ermangelung jeglicher Unterlagen zum gesetzlichen Abgabetermin war es mir unmöglich, eine Steuererklärung 2015 für Herrn **E1…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…den Regelfall dar (VwGH 25.06.2008, 2008/15/0162). Der Beschuldigte ist Steuerberater und kennt naturgemäß schon aufgrund seiner Berufsausbildung seine abgabenrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und der fristgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei deren Fälligkeit, was auch zugestanden wird. Dass…

BFG RV/2100810/2019Verbindlichkeitsrückstellung: Kein ernsthaftes Drohen einer Schadenersatzverbindlichkeit für einen Steuerberater aufgrund einer Körperschaftsteuernachzahlung des Klienten wegen eines zu Unrecht als Betriebsausgabe berücksichtigten Aufwandes, weil bloß Steuerzahllastverschiebung vorliegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2020

…2004/16/0036). Berücksichtigt ein Steuerberater bei der Einkünfteermittlung für einen Abgabepflichtigen zu Unrecht einen Aufwand als Betriebsausgabe oder Werbungskosten (sodass die festgesetzte Abgabe niedriger als der gesetzliche Abgabenanspruch ist) und wird dieser Aufwand von der Abgabenbehörde in der Folge steuerlich nicht als Betriebsausgabe oder…

BFG RV/7300031/2024Versuchte Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung einer Einkommensteuererklärung, Steuerberater als unmittelbarer Täter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2024Teil 3/3

…13.09.2016, RV/7300031 /2016). (Hervorhebungen durch den Verteidiger) ***4*** vertraute auf die fachliche Einschätzung und die Informationen seines Steuerberaters, nämlich, dass a) der Steuerberater von den verlängerten Beraterfristen Gebrauch (Quotenliste) machte und in der Folge auf die Aussage, dass b) sämtliche, von der…

BFG RV/6100264/2023Einbringung einer Beschwerde durch einen Steuerberater, ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.09.2023

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Verein***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Adr2***, betreffend Beschwerde vom 16. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2023 betreffend Aussetzungszinsen 2023 Steuernummer ***VereinStNr*** beschlossen: Der Vorlageantrag vom 17. August…

BFG RV/7200050/2020Einbringung eines Vorlageantrages durch einen Steuerberater ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss18.11.2020

…Vorlageantrag vom 28. September 2020 eingebracht, ohne sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen oder sich auf eine erteilte Bevollmächtigung zu berufen. Dem Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater ist gesetzlich die Befugnis eingeräumte, mit der Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis zu ersetzen. Die Berufung auf…

BFG RV/6300014/2018Versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer durch einen Steuerberater mittels absichtlicher Fehlberechnung seiner Einkünfte aus der Veräußerung seines Gesellschaftsanteiles an seiner Kanzlei; kein Rücktritt vom Versuch bei Bekräftigung des behaupteten falschen Betrages in der Beantwortung eines Ersuchens auf Offenlegung der diesbezüglichen Berechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2019Teil 1/2

…als Vorsitzenden, Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter MBA und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Steuerberater, whft. XXX, vertreten durch Dr. Hellmut Prankl, Rechtsanwalt, Erzabt-Klotz-Strasse 12/II, 5020 Salzburg, wegen des…

BFG RV/6300014/2018Versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer durch einen Steuerberater mittels absichtlicher Fehlberechnung seiner Einkünfte aus der Veräußerung seines Gesellschaftsanteiles an seiner Kanzlei; kein Rücktritt vom Versuch bei Bekräftigung des behaupteten falschen Betrages in der Beantwortung eines Ersuchens auf Offenlegung der diesbezüglichen Berechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2019Teil 2/2

Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…

BFG RV/6100324/2020Einbringung einer Beschwerde durch einen Steuerberater ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.08.2020

…Zahlungserleichterungen vom 13. Mai 2020 ist ohne Zweifel an ***X*** ergangen. Dieser war gemäß § 246 Abs 1 BAO zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde befugt. Dem Steuerberater ist gesetzlich die Befugnis eingeräumte, mit der Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis zu ersetzen. Die Berufung auf…

BFG RV/6100258/2018Einbringung eines Vorlageantrags durch einen Steuerberater, ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss12.11.2019

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri hinsichtlich des Antrags des Antragsteller, auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde betreffend Dienstgeberbeitrag 2012-2015, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2012-2015 vom 31.5.2016 nach Ergehen einer Beschwerdevorentscheidung vom 29.3.2018 beschlossen: Der Vorlageantrag vom 27.4…

BFG RV/6100289/2019Einbringung einer Beschwerde durch einen Steuerberater, ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.11.2019

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri hinsichtlich des Antrags der EF, auf Entscheidung über die Beschweidbeschwerde betreffend Haftungsbescheid Lohnsteuer 2009-2011, DB 2009-2011 und DZ 2009-2011 in der Rechtsache ÖÖ beschlossen: Der Vorlageantrag vom 15.3.2019 wird mangels Aktivlegitimation des…

BFG RV/6101073/2015Einbringung einer Beschwerde durch einen Steuerberater, ohne entsprechenden Hinweis auf eine Vertretung oder Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.02.2019

…befugt. Die OG hat die Bescheidbeschwerde vom 7.8.2015 eingebracht, ohne sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen oder sich auf eine erteilte Bevollmächtigung zu berufen. Dem Steuerberater ist gesetzlich die Befugnis eingeräumte, mit der Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis zu ersetzen…