…am XX.XX.19XX, wohnhaft in Wien, mit lohnsteuerpflichtigen Bezügen bei der Pensionsversicherungsanstalt (=PVA) und Einkünften aus dem in der Schweiz veranlagten Kapitalvermögen (=CH-Einkünfte) in den Streitjahren 2003 bis 2006 gewesen. Über die CH-Einkünfte ist das für den Bf. zuständige österreichische Finanzamt erst…
könnte, hat er sich als steuerlich nicht versierte Person nicht vorstellen können. Er wusste nicht, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz gibt, welches die Zuteilung der Einkünfte auf die beiden Staaten regelt. Er war steuerlich nicht vorgebildet, zumindest nicht in dem Sinn, dass er die…
…vor der Selbstanzeige des Bf. gemäß § 29 FinStrG vom 05.11.2012 festgelegte Mindestkurs von EUR 1 : CHF 1.20 wurde erst am 15.01.2015 per sofort aufgehoben. ++) Schweizer Bankgeheimnis Zum Bankgeheimnis in der Schweiz, auf Grund dessen der Bf. als Bankkunde in den…
…gehabt hatte, Kunde der CH-Bank in den Streitjahren und darüber hinaus bleiben zu wollen, um Kapitalvermögen langfristig mit Gewinn in der Schweiz zu veranlagen und vor dem für den Bf. zuständigen Wohnsitzfinanzamt in Österreich, geschützt durch das Schweizer Bankgeheimnis, verborgen zu halten. Die Sachverhaltsvariante…
…aber auch nicht in Abrede gestellt. Aufgrund des Umstandes, dass das Schweizer Bankgeheimnis Gegenstand langjähriger Medienberichterstattung war und das Wissen als allgemein bekannt gelten kann, dass lediglich in Österreich erzielte Zinsen endbesteuert sind, wird die als Anspruchsvoraussetzung für eine Abgabenerhöhung erforderliche subjektive Tatseite (zumindest grobes…
…auch der Verstorbene, der das in der Schweiz veranlagte Vermögen gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden vollständig verschwiegen hat, im Vertrauen auf die Abschirmwirkung des Schweizer Bankgeheimnisses in Steuervermeidungsabsicht gehandelt hat. Warum das Alter des im 82igsten Lebensjahr verstorbenen MN gegen vorsätzliches Handeln sprechen sollte, ist nicht…
…ausschließlich von den Zinseinkünften aus der Schweiz gelebt. Ihre Tochter, geboren 1966, war um diese Zeit Jusstudentin, damit ist es nicht vorstellbar, dass Zinsenbesteuerung in Österreich und die breite Diskussion über die Endbesteuerung österreichischer Zinsen und das Schweizer Bankgeheimnis in allen Medien völlig spurlos an…
…der Schweiz typischerweise steuerliche Vorteile bietet und in diesem Zusammenhang auf Steueroasen Bezug genommen wird, kann im konkreten Fall nicht gefolgt werden. Die Schweiz wird insbesondere aufgrund des rigiden Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit Kapitalvermögen als Steueroase bezeichnet. Dass aber damit jede Einkünfteerzielung in der Schweiz…
…geführten Diskussionen bezüglich der Besteuerung von Kapitaleinkünften aus in Liechtenstein, der Schweiz udgl. angelegtem Kapitalvermögen als allgemein bekannt vorauszusetzen, dass die Schweiz zu den Ländern gehört, in denen im Streitjahr aufgrund ihres strengen Bankgeheimnisses und die ua. dadurch bewirkte "Abschirmwirkung" gegenüber ausländischen Steuerbehörden Vermögen in…
…Sie führten darin im Wesentlichen aus, der Vorhalt des Finanzamtes hinsichtlich der Nicht-Erklärbarkeit der An- und Verkäufe auf den Schweizer Konten und Depots des Erblassers würde sich als nicht nachvollziehbar erweisen. Die Ankäufe der entsprechenden Jahre fänden in den zahlungswirksamen Einkünften bzw Verkäufen sehr…
…muss sich daher bereits damals bewusst dafür entschieden haben, das geerbte ausländische Vermögen und die ausländischen Kapitalerträge nicht in Österreich offen zu legen. Dass die Schweiz eine Steueroase ist und als solche ein strenges Bankgeheimnis und Anonymität garantiert, muss auch die Bf. damals gewusst haben…
…darauf, dass zum einen die Schweiz für das strenge Bankgeheimnis bekannt war und dort angelegtes Vermögen jedenfalls bis zum Abschluss der diversen Steuerabkommen als "sicher" bzw. vor ausländischen Steuerbehörden geschützt galt und gerade die Sicherstellung der Besteuerung von Kapitaleinkünften aus in der Schweiz bzw. in…
…liechtensteinischen Kapitalerträgen beweist, gab es in der Vergangenheit eine große Anzahl von inländischen Abgabepflichtigen, die aufgrund des damals in Liechtenstein geltenden Bankgeheimnisses (geregelt in Art 14 des Gesetzes vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Finanzgesellschaften) erhebliches Kapitalvermögen in Liechtenstein veranlagten, ohne die Kapitalerträge…
…Der steuerliche Vertreter: 2013 sei das Steuerabkommen mit der Schweiz abgeschlossen worden. Die Banken hätten dann ihre Kunden darauf hingewiesen, dass sie da was tun müssten. Der Bf.: durch diese Informationsquellen wurde ich verunsichert und zwar in dieser Weise, dass das Bankgeheimnis sich ändert bzw…
…geführten Diskussionen bezüglich der Besteuerung von Kapitaleinkünften aus in Liechtenstein, der Schweiz udgl. angelegtem Kapitalvermögen als allgemein bekannt vorauszusetzen, dass die Schweiz zu den Ländern gehört, in denen im Streitjahr aufgrund ihres strengen Bankgeheimnisses und die ua. dadurch bewirkte "Abschirmwirkung" gegenüber ausländischen Steuerbehörden Vermögen in…
…Bf. bzw. seine Gattin selbst zuzuschreiben haben, wenn er bzw. sie die betreffenden Bestätigungen der gegenständlichen zwei Schweizer Rentenbezüge ihrem Versicherungsvertreter nicht übergeben haben, und der Bf. sich jedenfalls auch das Verhalten bzw. ein Verschulden seines/er bevollmächtigten Vertreters/in unmittelbar zurechnen lassen muss (vgl…
…Dennoch sind die Kontoauszüge Aktenbestandteil. Auch eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen ist dabei nicht anzunehmen, zumal unser Klient die Kanzlei ***6*** Steuerberatung GmbH bereits mit 03.10.2017 ausdrücklich vom Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs 2 BWG entbunden hat. Vor diesem Hintergrund wurden die Kontoauszüge…
…251,00. Im Zuge der Auflösung bzw. Liquidation der ***3*** AG in der Schweiz im Jahr 2014 sei ein Betrag von € 642.956,79 an den Abgabepflichtigen rückgeführt worden. Ein Betrag von € 212.510,17 (angelaufene Zinsen) sei dem Rangrücktritt unterstellt worden, weshalb…
…LIBOR CHF - 3 Monate, der häufig als Referenzzinssatz mit einem bestimmten Aufschlag herangezogen werde, habe im August 2006 ebenfalls 1,550 % betragen (https://de.global-rates.com/zinssatze/libor/schweizer-franken/2006.aspx). Aufgrund der wiederum äußerst spärlichen Angaben des Beschuldigten, der nicht einmal angebe…
…entgegnete, dass sowohl im Rahmen der Erbschaftsabhandlung als auch im Rahmen der Depotübertragung üblicherweise auf die inländische Steuerpflicht hingewiesen werde. Dass die Schweiz in der ganzen Welt als sichere Steueroase gelte und als solche ein strenges Bankgeheimnis und somit absolute Geheimhaltung verspreche, müsse die Bf…