…bereits als Dienstnehmer ordnungsgemäß seitens der Bf. gemeldeten als auch die beanstandeten Arbeitnehmer, die als bisher "Scheinselbständige" nunmehr ebenfalls als Dienstnehmer qualifiziert werden. Mit Sammelbescheiden vom 06.07.2011 hat die MA 6 ebenso Dienstgeberabgabe für die Zeiträume 2004, 2005, 2006 und 2007 (2004: 131…
…einziger Euro an Steuern (auch die angeblich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) sei entrichtet worden. Auch hier handle es sich entweder um Scheinrechnungen oder um Rechnungen einer Scheinselbständigen: In beiden Fällen sei in doloser Weise der Vorsteuerabzug geltend gemacht worden. Es wären nicht bloß Rechnungen gewesen…
…Hinterziehung an Umsatzsteuer nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG zu verantworten. Die Beschäftigung der Scheinselbständigen D1 und D2: Gemäß § 47 Abs. 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988) die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), wenn im Inland eine…
…bei Barauszahlung eine entsprechende Zahlungsquittung zu unterfertigen, in weiterer Folge aber wieder weitergezogen und nicht mehr erreichbar gewesen wären (Anmerkung: und solcherart auch nicht mehr zur Unterfertigung von Scheinrechnungen als Scheinselbständige zur Verfügung gestanden wären), erscheint lebensnah und dem Milieu entsprechend. Nicht sehr überzeugend wirkt…
Nicht gänzlich auszuschließen wäre auch, dass nicht etwa E auch vorher in irgendeiner Form am Betriebsgeschehen mitgewirkt hätte. Die tatsächlichen Vorgänge sind aber wohl dann belegmäßig nicht korrekt abgebildet worden, zumal wenn der Beschuldigte die Formulierung der Rechnungen mit der Darstellung verteidigt, man habe diese…
…unmittelbar abzuleiten, dass A als Geschäftsführer der B-s.r.o. eine beträchtliche Anzahl von Arbeitnehmern als sogenannte Scheinselbständige in Österreich von der Betriebsstätte X aus beschäftigte. AN2 habe bei seiner Befragung vom 17. August 2010 in etwa die gleichen Angaben gemacht wie AN1 . Konkret…
…der Umqualifizierung von Werkunternehmern zu Aushilfen durch die Außenprüfung. Im Zuge der GLPA sei von der Abgabenbehörde unterstellt worden, dass es sich bei den beauftragten Subfirmen um Scheinselbständige bzw Aushilfen handle. Diese Unterstellung treffe nicht zu, da es sich aus folgenden Gründen um Werkunternehmer handle…
…sich bei den genannten Personen um sogenannte Scheinselbständige handle. Zur Bildung der Bemessungsgrundlage sei der jeweilige Rechnungsbetrag, zur Feststellung des Beschäftigungszeitraumes der "Leistungszeitraum" laut gelegter Rechnung bzw des Rahmenwerkvertrages des jeweiligen "scheinselbständigen" Dienstnehmers herangezogen worden: Feststellung pro Abgabenart und "scheinselbständigen" Dienstnehmer | AA | Zeitraum…
…Bezug zur ***Bf*** haben? Weiters gehen Sie davon aus, dass Herr ***Gf*** Geschäftsführer ist, haben Sie jemand von den angeblichen Scheinselbständigen vernommen? Es wurde meines Wissens kein Arbeiter befragt." Der Zeuge antwortete, dass er nicht wisse, ob sie gleich im Bus oder später im Büro…
…erbringe jedenfalls keine Bauleistungen. Sie diene lediglich zur Verschleierung von Dienstverhältnissen slowakischer Bauarbeiter, die tatsächlich der Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin zuzurechnen seien. Es handle sich um sog "Scheinselbständigkeit". Die von der ***Y*** GmbH s.r.o. an die Beschwerdeführerin ausgestellten Rechnungen seien Scheinrechnungen, die lediglich zur…
…verneint (Seite 6). Am Ende der Niederschrift findet sich folgender Text: "Information: Empfängernennung Die [Beschwerdeführerin] verfügt selbst über wenig Eigenpersonal und bei den in den Bilanzen aufscheinenden Sublern handelt es sich teilweise um Scheinfirmen bzw. durch FinPol dokumentierte Scheinselbständige. Gemäß § 162 Abs. 1 BAO kann…
…übliche Kollektivvertragslohn verrechnet worden. Den Ausführungen im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung zufolge seien im Schätzungswege für die Jahre 2007 bis 2010 75% und ab dem Jahr 2011 zwei Drittel der von den "Scheinselbständigen" verrechneten Beträge als geschätzter Lohnaufwand zu berücksichtigen. Zudem erfolgte im…
…der nachgereichten Begründung zur Berufung vom 20.09.2011 wird die Vorschreibung von Lohnabgaben für angeblich selbständig tätige Bauarbeiter (sog. Scheinselbständige) nach einer Außenprüfung durch das Finanzamt bekämpft. Dazu wurden im Wesentlichen folgende Einwände vorgebracht: - Die strittigen Arbeitskräfte waren sowohl steuerlich als auch sozialversicherungs-rechtlich…
…Strafe BH betreffend Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. BHKonto 5. Scheinselbstständige Arbeiten: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die gesetzlich bestimmten Kriterien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VfGH und VwGH herausgearbeiteten Kriterien (Beispiel Unternehmerwagnis, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr)…
…149 Abs. 1 BAO anlässlich der GPLA-Prüfung getroffen: „6. Scheinselbstständige Arbeiten: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die gesetzlich bestimmten Kriterien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VfGH und VwGH herausgearbeiteten Kriterien (Beispiel Unternehmerwagnis, Teilnahme am…
…149 Abs. 1 BAO anlässlich der GPLA-Prüfung getroffen: „6. Scheinselbstständige Arbeiten: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die gesetzlich bestimmten Kriterien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VfGH und VwGH herausgearbeiteten Kriterien (Beispiel Unternehmerwagnis, Teilnahme am…
…Schätzung seien aus den Erhebungsergebnissen folgende Grundannahmen getroffen worden: Der rechnerische Durchschnitt der bisher bekannten monatlichen Abrechnungsbeträge der in den Einzelhandelsfilialen als Scheinselbständige eingesetzten Personen betrage in den Jahren 2013 und 2014 € 702,65. Ein Drittel der in den Einzelhandelsfilialen eingesetzten Personen erhalte nach…
…diese geschäftlichen Praktiken beibehalten worden seien, da in einer Vorprüfung der lohnabhängigen Abgaben für die Jahre bis 2009 festgestellt worden sei, dass ebenfalls Scheinselbständige ohne Abfuhr von Lohnabgaben beschäftigt gewesen seien, nicht mehr aufrecht zu erhalten, da damals die Tätigkeit der RegalbetreuerInnen nicht beanstandet worden…
…ebenfalls beigefügten Erklärung vom 26. Jänner 2015 erklärte der Bf an Eides statt, dass er zu keiner Zeit beabsichtigt habe, scheinselbständige Handelsvertretungen zu beschäftigen. Er erkläre hiermit, sich aktiv bemüht zu haben, Informationen zur Zusammenarbeit mit selbständigen Handelsvertretungen zu beschaffen, und diese nach bestem Wissen…
…kommen im Finanzstrafverfahren dem Beschuldigten zu Gute. Zur eidesstattlichen Erklärung des Bf vom 26. Jänner 2015 war anzumerken, dass ihm darin, dass er zu keiner Zeit die Absicht gehabt habe, scheinselbständige Handelsvertreter zu beschäftigen, Glauben zu schenken war. Für die Geltendmachung der Haftung nach §§ 9…