Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten, 1000 Wien, F.Straße, vom 28. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 21. September 2006 betreffend Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung für 2005 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JZ, 2500, vertreten durch Mag. Bernhard Lehner, 2500 Baden, Wienerstraße 89 -91, vom 17. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PM, vom 10. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8. Oktober 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Aufträge zu erteilen. Rechtliche Würdigung: Aus dem vorliegenden Sachverhalt geht klar hervor, dass es sich beim Bw. (und wohl in gleicher Weise bei seinen beiden Arbeitskollegen) um sogenannte Scheinselbständige handelte. Darunter werden Auftragnehmer verstanden, die nach außen hin als selbständig Tätige bzw. als Unternehmer auftreten…
…19 u. 20 zu § 303) vor. Im Zusammenhang mit der Beurteilung von Scheinselbständigkeit von durch Bauunternehmen gleich Bauhilfsarbeitern beschäftigten polnischen Staatsbürgern sei schließlich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.09.2007, 2007/13/0071 hingewiesen, in der die Arbeitnehmereigenschaft bei einem im Wesentlichen vergleichbaren…
…bereits als Dienstnehmer ordnungsgemäß seitens der Bf. gemeldeten als auch die beanstandeten Arbeitnehmer, die als bisher "Scheinselbständige" nunmehr ebenfalls als Dienstnehmer qualifiziert werden. Mit Sammelbescheiden vom 06.07.2011 hat die MA 6 ebenso Dienstgeberabgabe für die Zeiträume 2004, 2005, 2006 und 2007 (2004: 131…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D. Bw., Montage von mobilen Trennwänden, 1120 Wien, X.Gasse 18/15, vom 7. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vom 9. Juni 2006 betreffend Abweisung…
…einziger Euro an Steuern (auch die angeblich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) sei entrichtet worden. Auch hier handle es sich entweder um Scheinrechnungen oder um Rechnungen einer Scheinselbständigen: In beiden Fällen sei in doloser Weise der Vorsteuerabzug geltend gemacht worden. Es wären nicht bloß Rechnungen gewesen…
…Hinterziehung an Umsatzsteuer nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG zu verantworten. Die Beschäftigung der Scheinselbständigen D1 und D2: Gemäß § 47 Abs. 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988) die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), wenn im Inland eine…
…bei Barauszahlung eine entsprechende Zahlungsquittung zu unterfertigen, in weiterer Folge aber wieder weitergezogen und nicht mehr erreichbar gewesen wären (Anmerkung: und solcherart auch nicht mehr zur Unterfertigung von Scheinrechnungen als Scheinselbständige zur Verfügung gestanden wären), erscheint lebensnah und dem Milieu entsprechend. Nicht sehr überzeugend wirkt…
Nicht gänzlich auszuschließen wäre auch, dass nicht etwa E auch vorher in irgendeiner Form am Betriebsgeschehen mitgewirkt hätte. Die tatsächlichen Vorgänge sind aber wohl dann belegmäßig nicht korrekt abgebildet worden, zumal wenn der Beschuldigte die Formulierung der Rechnungen mit der Darstellung verteidigt, man habe diese…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des VN NN_g, geb. GebDat, Adresse, vom 26. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien BezFa2, vom 10. August 2010 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum Mai 2010 bis August 2010…
…unmittelbar abzuleiten, dass A als Geschäftsführer der B-s.r.o. eine beträchtliche Anzahl von Arbeitnehmern als sogenannte Scheinselbständige in Österreich von der Betriebsstätte X aus beschäftigte. AN2 habe bei seiner Befragung vom 17. August 2010 in etwa die gleichen Angaben gemacht wie AN1 . Konkret…
15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…
von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…
…Tätigkeit im Jahre 2004 durch die Vorschiebung von sog. Scheinselbständigen - der Betriebsprüfung sind dazu die polnischen Staatsbürger PW und StK bekannt - und im Jahre 2005 durch die JB-KG mit dem Strohmann JR zu verschleiern versucht. Auch bei der Befragung über die JB-KG im…
…der Umqualifizierung von Werkunternehmern zu Aushilfen durch die Außenprüfung. Im Zuge der GLPA sei von der Abgabenbehörde unterstellt worden, dass es sich bei den beauftragten Subfirmen um Scheinselbständige bzw Aushilfen handle. Diese Unterstellung treffe nicht zu, da es sich aus folgenden Gründen um Werkunternehmer handle…
…sich bei den genannten Personen um sogenannte Scheinselbständige handle. Zur Bildung der Bemessungsgrundlage sei der jeweilige Rechnungsbetrag, zur Feststellung des Beschäftigungszeitraumes der "Leistungszeitraum" laut gelegter Rechnung bzw des Rahmenwerkvertrages des jeweiligen "scheinselbständigen" Dienstnehmers herangezogen worden: Feststellung pro Abgabenart und "scheinselbständigen" Dienstnehmer | AA | Zeitraum…
…die Abgabenbehörde die Ansicht vertritt, dass es sich nicht um selbständige Bezüge sondern vielmehr um nichtselbständige Bezüge handelt (Scheinselbständige)". Das Finanzamt schloss sich der Auffassung der Prüferin an und nahm die Berufungswerberin mit den im Spruch genannten (Sammel-) Bescheiden als gemäß § 82 EStG 1988 haftenden…