…an die ***RO s.r.l.*** am 30.7.2019 einerseits und [Weiter-]Verkauf des gegenständlichen Pkw von der ***RO s.r.l.*** an die Bf am 2.8.2019 andererseits) waren von den involvierten Parteien nicht ernsthaft gewollt und liegen insoweit bloße Scheingeschäfte vor…
…gegenständlichen Pkw von der ***X GmbH*** an die ***RO s.r.l.*** einerseits und [Weiter-]Verkauf des gegenständlichen Pkw von der ***RO s.r.l.*** an die Bf andererseits) waren von den involvierten Parteien nicht ernsthaft gewollt und sind demnach als bloße Scheingeschäfte zu beurteilen…
…9 u. 10 und den EDV-Rechnungen Nr. 9 und 10 seien nach Ansicht des FA die Betriebsausgaben und Vorsteuern wegen Vorliegens von Scheingeschäften zu kürzen. Mit der Rechnung Nr. 10 für den Leistungszeitraum November 2013 (Entgelt netto € 35.327,00, USt € 7…
…klares Bild, dass der Bf. im bewussten Zusammenwirken mit dem Handlungsbevollmächtigen der Sub1, L-Sub1, diese Scheingeschäfte im Leistungszeitraum 9-12/2013 getätigt hat. Hingegen zeigt sich die von der Sub1 vorgelegte Vertragsversion 1 (Touren 202, 204, 206 u. 208) widerspruchsfrei und inhaltlich stimmig. Die…
…vom 5.11.2021 des Bf. an seine Mutter mit dem Betrag von 2.500 € für "EDV-Tätigkeiten und Marktrecherche im Zeitraum September und Oktober 2021" keinerlei Leistungsbeziehung zugrunde. Es handelt sich bei diesem Vorgang folglich um ein absolutes Scheingeschäft, welches gemäß § 23 Abs…
…at)) Nach § 916 ABGB ist eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben wird, nichtig. Ein Scheingeschäft (§ 916 ABGB) liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die…
…aufgehoben. III. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Kettenbetriebsprüfung wurde seitens des Finanzamtes festgestellt, die Beschwerdeführerin (Bf) habe durch Scheingeschäfte bzw. Teilnahme an einem Vorsteuerkarussell Umsatzsteuerbetrug begangen. Die gegen die Bescheide…
…Steuerbetrug plane. Selbst für die Finanzverwaltung sei das Thema Karussellbetrug zu diesem Zeitpunkt Neuland gewesen. 5. Diesem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass das Fingieren von Lieferungen an einen Zwischenhändler (Scheingeschäfte), obwohl bekannt ist, dass die Fahrzeuge an ein anderes Unternehmen verkauft werden sollen, dazu…
…Ergebnisse dieser Prüfmaßnahmen wurden im Bericht vom 19.1.2016 festgehalten und wird dort ausgeführt, dass bei mehreren vorgeblich eingekauften Leistungen tatsächlich Scheingeschäfte vorlägen und drei Dienstnehmer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht für die Bf. tätig gewesen seien. Die in Folge dieser abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Sachbescheide …
…JBl 1983, 444; 9.3.1993, 5 Ob 133/92, WoBl 1993, 187). Absolute Scheingeschäfte sind für die Umsatzsteuer ohne Bedeutung, da sie nicht ernsthaft auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind (Ruppe/Achatz, aaO, § 1 Tz 17, mwN). Rücksichtlich des Vorgesagten hat der Bf. diesen Beweis…
…somit auch die Erlöse aus den strittigen Ticketverkäufen - nicht einmal mit einer Minimalquote bedient werden können. Insgesamt ist sohin in diesem Zusammenhang zu konstatieren, dass die vor den jeweiligen Spielen erfolgten Ticketkäufen keine absolute Scheingeschäfte sind; das wirtschaftliche Ergebnis ist dabei - wie zuvor dargelegt - eingetreten…
…auch wenn die Gelder aus einem strafbaren Verhalten stammen, zu bejahen sei; da die Erlöse aus diesen fingierten Scheingeschäften auch verbucht und somit Zuwendungen von fremden Dritten vorlägen, seien diese auch als Betriebseinnahmen zu erfassen, weshalb auch in diesem Punkt der Beschwerde der Erfolg zu…
Auch bei Bejahung eines relativen Scheingeschäfts wäre für den Rechtsstandpunkt des Bf. nichts gewonnen: Im § 23 Abs 1 BAO bringt der Gesetzgeber nämlich gerade nicht zum Ausdruck, dass (relative) Scheinhandlungen und Scheingeschäfte - wie der Bf. offenbar vermeint - ex lege nicht der Besteuerung unterliegen können. Im…
…unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. § 23 Abs. 1 BAO: (1) Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wir durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdachte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. § 224 Abs…
Aus den Einlassungen des F ergibt sich, dass der Bf in der Gruppierung um ihn herum seine Tätigkeit darauf beschränkt hat, aus dem Hintergrund entsprechende Anweisungen zu erteilen. (Nur) der Bf hielt den Kontakt zur C und zu P. Insbesondere Letzteres ergibt sich äußerst nachhaltig…
…vgl EuGH 27.6.2018, C-459/17 "SGI"; VwGH 29.3.2023, Ra 2020/13/0050). Insbesondere ist ein Vorsteuerabzug aus einem Scheingeschäft unzulässig (Ruppe/Achatz, UStG6 § 12 Rz 36 mwN). Aufgrund der Tatsache, dass der angebliche Rechnungsaussteller Dr. E D die Rechnungen nachweislich…
…Teil für alle Subfirmen geltenden allgemeinen Feststellungen zu den Geschäftsabläufen und der konkret zu jeder einzelnen der involvierten Firmen angeführten Details, waren diese Firmen als "Scheinfirmen" bzw. die verrechneten Leistungen als Scheingeschäfte zu qualifizieren. Die Feststellungen zu den angeführten Subunternehmern der Bf. führten zum Schluss…
…schuldig gesprochen, als faktischer Geschäftsführer der LEKG (und einer weiteren Gesellschaft) unter Verwendung von Scheingeschäften durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen für nicht erbrachte Leistungen eine Abgabenhinterziehung begangen zu haben. Ebenso wurde er schuldig gesprochen als faktischer Geschäftsführer der LEKG und als verantwortlicher Geschäftsführer mehrerer KGs…
…teilweise anderen, nur vorgetäuschten Bedingungen (zB Vortäuschung eines geringeren Kaufpreises für den Erwerb eines Grundstückes, OGH 11.7.1951, 1 Ob 483/51, SZ 24/183). Scheingeschäfte sind zivilrechtlich unwirksam (§ 916 ABGB); wirksam ist gegebenenfalls das verdeckte Geschäft. Dies gilt auch im Abgabenrecht (Ritz, BAO6…
… 201 Abs. 2 Z. 3 BAO sowie die Frage der Beurteilung einer Tätigkeit als Dienstverhältnis und die Frage des Vorliegens eines Scheingeschäftes ergibt sich aus der in der Begründung dargestellten einheitlichen Judikatur des VwGH. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedueutng liegt nicht vor, eine Revision gegen…