…unterschiedlich hohe Rohaufschläge im Prüfungszeitraum genügt alleine nicht, um eine Schätzungsbefugnis zu erhalten. Dies gilt auch für fehlende Preislisten. Dies ist markt- und branchentypisch. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass eine Schätzungsberechtigung bereits dem Grunde nach nicht vorhanden ist. Die Bezugnahme auf die vorgelegten deutschen Jahresabschlüsse…
…Preisgestaltung hervorgeht, vorzulegen. In seiner Eingabe an das BFG vom 28.2.2019 bringt der Bf. vor, erst wenn die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach geklärt sei, könnten – „unter Vorlage jedenfalls weiterer Unterlagen“ – Aufschlagssätze erörtert werden. Sofern das Besteuerungsrecht der Republik Österreich „rechtskräftig“ feststehe, werde er…
…bereits ausreicht, um die Verwirklichung des relevanten gesetzlichen Tatbestands beurteilen zu können (vgl. VwGH 28.5.1997, 94/13/0200). Rechtliche Beurteilung a) Zur Schätzungsbefugnis dem Grunde nach Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, falls sie…
…einmal eingegangen worden. Ebenso wenig sei allein aufgrund dieser Unterlagen die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach klar. Mit Beschluss des Landesgerichts wurde am 12.7.2018 über das Vermögen der Bf das Konkursverfahren eröffnet. Das Finanzamt wies mit Beschwerdevorentscheidungen vom 1.8.2018, gerichtet an den…
…die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. 3.2. Rechtliche Beurteilung 3.2.1. Schätzungsbefugnis dem Grunde nach Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen (vgl. Ritz, BAO Kommentar…
…des Steuerberaters nicht den Grundsätzen der ordnungsgemäßee Buchführung entspreche (Vorlageantrag Pkt. 3). In Pkt. 4. (zur Schätzungsbefugnis dem Grunde nach) führte die Bf. aus, dass alle Barein- und Barausgänge täglich auf einzelnen Belegen festgehalten worden seien. Pro Wareneinkauf sei eine DIN A4-Computerrechnung erstellt worden…
…eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach gegeben ist (VwGH 10.11.2025, Ra 2024/15/0052). Auch die Höhe nach (20% der erklärten Umsätze) betreffend ist keine Rechtswidrigkeit der Schätzung in den angefochtenen Bescheide zu erkennen. Ziel einer Schätzung ist, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu…
…der Schätzung insbesondere die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach legitimierende amtswegige Sachverhaltsermittlungen voraus. Während also nach deutschem Recht ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch den Raum für eine Schätzung jedenfalls stark einschränkt und damit unweigerlich zur Nichtanerkennung von Aufwendungen führt, führt dieser Umstand nach österreichischem Recht geradezu…
…glaubhaft gemacht. Auf Grund der Feststellungen der GPLA ist deshalb nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung - wie oben dargelegt - die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach gegeben, jedoch ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes durch die Aussage der Arbeitgeberin über Umsatzbeteiligungen der Fahrer (auch dem Bundesfinanzgericht sind Umsatzbeteiligungen von Fahrer…
…ua im angefochtenen Bescheid hinweist, ein Nachvollzug der tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecken nicht möglich. Andere zur Nachweisführung geeignete Unterlagen wurden vom Bf nicht beigebracht. Vor diesem Hintergrund kann dem Finanzamt nicht entgegengetreten werden, wenn es seine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bejahte. Gemäß § 184 Abs 1 BAO…
…der Feststellungen ungeklärte Vermögenszuwächse, die die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach ebenso rechtfertigt (vgl. zuletzt VwGH 19.10.2022, Ra 2022/13/0079, Rn 20). Damit besteht die von der belangten Behörde angenommene Schätzungsbefugnis zu Recht. Zur Höhe der Schätzung ist schlussendlich auszuführen, dass jeder Schätzung…
…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Schätzungsbefugnis erstreckt sich neben dem Sachverhalt der Höhe nach auch auf den Sachverhalt dem Grunde nach (Ritz, BAO7, § 184 Rz 1 mwH). Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Begründungspflicht. Die Begründung hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände…
…0148, Schätzung als ultima Ratio). Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt (berechnet) werden, so sind sie zu schätzen. Die Schätzungsbefugnis erstreckt sich neben dem Sachverhalt der Höhe nach auf den Sachverhalt dem Grunde nach (Hlavenka, ÖStZ 1993, 363; VwGH 10.11.1995, 92…
…die für die Schätzung von Bedeutung sind. Die belangte Behörde hat daher zu Recht die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bejaht. Hinsichtlich der Höhe anerkannte die belangte Behörde im Schätzungsweg die betrieblich zurückgelegten Kilometer mit 3.000 KM pro Jahr und errechnete das KM-Geld mit…
…die von der Betriebsprüfung selbst als falsch angesehen würden. Daher werde die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach bestritten. Schließlich wurde dargelegt, warum nach Ansicht der Beschwerdeführerin die Schätzungen der Betriebsprüfung unrichtig seien. Mit den Schriftsätzen jeweils von 15. Juli 2008 wurde durch den ausgewiesenen steuerlichen Vertreter…
…Frage der Bindungswirkung folgte der Senat der oben zitierten einschlägigen Judikatur des VwGH. In der Frage ob eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach vorlag und ob die Schätzung der Höhe nach rechtskonform durchgeführt wurde, folgt der Senat den in der Begründung angeführten gesetzlichen Bestimmungen und der…
…vorzunehmen, jedenfalls geeignet, den tatsächlichen Gegebenheiten möglichst nahe zu kommen. Das Bundesfinanzgericht sieht daher keinen Grund die Schätzungsbefugnis dem Grunde nach und die von der belangten Behörde angewendete Schätzungsmethode in Zweifel zu ziehen (siehe auch BFG vom 14.10.2016, RV/7102459/2011 bezügl. Schätzung…
…2011 nachzureichen, diesbezügliche Rechnungskopien vorgelegt. Nachdem nun aber diese Rechnungskopien unvollständig (teilweise auch ohne entsprechende Unterfertigung) vorgelegt wurden, diese daher eine verlässliche Überprüfung der in Frage stehenden Umsätze der Höhe nach in den Streitjahren nicht zuließen, nach wie vor von einer Schätzungsbefugnis dem Grunde nach…
…ff, und die dort zitierte Literatur und Judikatur). Nachdem - wie oben ausgeführt - die Herkunft der Mittel, mit denen der Bf. den Eigenerlag im Jahr 2008 tätigte, im Berufungs(Beschwerde)verfahren nicht hinreichend aufgeklärt wurde und von einer Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde dem Grunde nach auszugehen war…
…liegen somit gewichtige Gründe vor, deren sachliche Richtigkeit in Zweifel zu ziehen, insbesondere weil die Bemessungsgrundlagen für den Betrieb der Bf. nicht ermittelt und berechnet werden können (vgl. Ritz, BAO6, § 163 Tz 3). Damit ist aber die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde dem Grunde nach gegeben gewesen…