IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007…
…mehr als zehn Jahren oder ein sonstiges Wirtschaftsgut vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt, dann darf der höhere gemeine Wert angesetzt werden." Laut grundsätzlicher Rechtsprechung des VwGH kommt Erläuterungen zur Regierungsvorlage zwar keine normative Bedeutung zu (VwGH 23.9.2010, 2010/15/0112)…
…Der Betrieb bleibe der Unternehmensgruppe zugehörig, was dem Sinn der Gruppenbesteuerung, nämlich der Besteuerung auf konsolidierter Ebene entspreche. Der Gesetzestext laute "Zugehörigkeit des Betriebes … der Beteiligungskörperschaft" und nicht "zur Beteiligungskörperschaft". Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (686, 22. GP, zu Abs 7) könne man so oder…
…verwendeten Wortes "nur" nicht enthält. Dass damit eine erheblich abweichende Regelung zur englischen Sprachfassung und auch zum als Vorbild dienenden OECD-Musterabkommen hätte getroffen werden sollen, geht aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1045 BlgNR 14. GP) nicht hervor. Aus den Erläuterungen muss vielmehr abgeleitet werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & S Steuerberatungs GmbH, Uferstraße 18, 5110 Oberndorf b.Sbg., über die Beschwerde vom 6. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land…
…21.12.2016, Ro 2015/13/0008, Rz 19)). Der Gesetzeswortlaut und die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (463 BlgNR 18. GP 9) stellen auch klar, dass es auf die Leistung des Unterhalts und nicht nur auf die Verpflichtung dazu ankommt (VwGH 21.12.2016, Ro 2015…
…Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren, 16 Aufl, Anm 4 zu § 49 VStG). Der Gesetzgeber hat in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (1167 BlgNR, XX. GP) zum Bundesgesetz BGBl I Nr 158/1998, in dessen Fassung sich der Abs 1 des § 14 AVG nach wie vor befindet, ausdrücklich…
…bereits mit einer früheren Novelle zum Gebührengesetz. (Glücksspielgesetz-Novelle 2010, BGBl. 73/2010, 657 der Beilagen XXIV.GP – Regierungsvorlage – Materialien, zu Artikel 2, Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008). Die Zuschläge für Gebühren zu Totalisateur- und Buchmacherwetten gehen zurück auf das Gesetz vom 31. März 1890, RGBl…
…zu machen, wobei der Senat entscheidet. Aus Gründen einer Verfahrenseffizienz soll nicht durch taktische Ablehnungsanträge die Durchführung mündlicher Verhandlungen verzögert oder unterbrochen werden können, weil jeweils zwischenzeitig eine Entscheidung des Präsidenten einzuholen wäre (vgl. die Erläuterungen der Regierungsvorlage, 874 der Beilagen XXIV. GP , S. 13…
Nach der ursprünglich in der Regierungsvorlage (vgl. 1680 BlgNR 24. GP 24) vorgeschlagenen Gesetzesfassung des § 28 Abs. 38 Z 1 UStG 1994 war noch keine Definition betreffend den Beginn der Errichtung des Gebäudes enthalten. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird hierzu ausgeführt (vgl. 1680 BlgNR…
Darüber hinaus ist den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (vgl. ErlRV 684 BlgNR XXV, GP 26) aber auch zu entnehmen, dass die Rechtmäßigkeit der Begünstigungsnorm des § 103 EStG an der sachlichen Rechtfertigung der gewährten Steuervorteile für bestimmte einzelne Steuerpflichtige zu prüfen ist. Da das Erfordernis der sachlichen…
Seine heutige Form erhielt das Glücksspielwesen durch das Glücksspielgesetz 1989. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird betont, dass die Zielsetzungen einerseits ordnungspolitischer und andererseits fiskalischer Natur sind. In ordnungspolitischer Hinsicht wurde von einem gänzlichen Verbot deshalb Abstand genommen, weil dies nur ein Abwandern in die…
Der gegenständliche Streitpunkt war durch das Bundesfinanzgericht einzig und allein aufgrund der Gesetzeslage, zu deren Auslegung sehr wohl die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage, Rechtsprechung des VwGH, aber auch Meinungsäußerungen in Literatur und Verwaltungspraxis heranzuziehen waren, zu klären. 2. Verstoß gegen den Grundsatz des Parteiengehörs Zu…
…Jänner 2013, 2012/17/0469, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen: "Aufgrund des Wortlauts des § 4 Abs. 7 EAVG und der wiedergegebenen Ausführungen in der Regierungsvorlage ist jedenfalls davon auszugehen, dass dem Gesetzgeber die beihilfenrechtliche Problematik dieser Materie bewusst war. Der in § 4 Abs. 7 EAVG angeführte…
Schnittstelle (mit einer anderen Plattform), aber auch Kettenregistrierungen bzw. Verlinkungen. Es geht allgemein gefasst, um die Nutzung von elektronischen Vertriebsformen (817 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage zum § 3 ECG). Es wird diesbezüglich auf die Erläuterungen, I. Allgemeiner Teil, Hauptgesichtspunkte, Seite 1, 4. Absatz hingewiesen: »Es…
…des Begriffes „Veröffentlichung“ auf eine Verbreitung an einen unbestimmten Personenkreis widerspräche nach Ansicht des Gerichtes auch dem Zweck des Werbeabgabegesetzes. Laut den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage ist grundsätzlich Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird…
…im Verzug angenommen wurde, anzugeben (VwGH 26.1.1989, 88/16/0199; vgl. diesbezüglich die Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 668 dBStenProtNR XVI. GP). Eine bloß allgemein gehaltene vorgedruckte Begründung für die Annahme von Gefahr im Verzug reicht hierfür nicht (VwGH 8.3.1990, 90/16/0008…
…Ro 2020/15/0016, wonach die Erläuterungen zur Regierungsvorlage im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten können) die vom Bundesfinanzgericht getroffene Beurteilung weder stützt, noch widerlegt. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 59 Abs 4 GSpG in der seit…
…Einnahmen desjenigen Veranlagungszeitraumes gelten, für welchen den der Zahlung zugrundeliegende Anspruch besteht. Dadurch kann auch vermieden werden (vgl. in diesem Sinne die in Abschnitt C/c zitierten Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1187Blg XXII.GP), dass im Veranlagungsjahr, für welches der Anspruch besteht, keine oder geringe Einkünfte…
…dargestellt wurde, dass im Fall der Bf. die Steuerlast durch § 57 Abs. 1 GSpG im Vergleich mit den Rechtsgeschäftsgebührenim Wesentlichen gleich blieb. Das war auch Intention der Regierungsvorlage, die Abgabenbelastung sollte gleich bleiben. (Glücksspielgesetz-Novelle 2008, BGBl. I 2010/54 vom 19.7.2010; RV…