IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007…
…mehr als zehn Jahren oder ein sonstiges Wirtschaftsgut vor mehr als einem Jahr angeschafft oder hergestellt, dann darf der höhere gemeine Wert angesetzt werden." Laut grundsätzlicher Rechtsprechung des VwGH kommt Erläuterungen zur Regierungsvorlage zwar keine normative Bedeutung zu (VwGH 23.9.2010, 2010/15/0112)…
…zwei Stunden überschritten werde. Abweichend dazu werde in der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, GZ. RV/2083-L/02, auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP) Bezug genommen. Den Erläuternden Bemerkungen zu § 16 sei zu entnehmen, dass die Benützung eines…
…begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469). Allerdings vertritt die herrschende Lehre - vor allem unter Verweis auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2003 (im Folgenden kurz: ErlRV BBG 2003) - die Auffassung, dass der Nachversteuerungsbetrag gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 gewinnerhöhend…
…Der Betrieb bleibe der Unternehmensgruppe zugehörig, was dem Sinn der Gruppenbesteuerung, nämlich der Besteuerung auf konsolidierter Ebene entspreche. Der Gesetzestext laute "Zugehörigkeit des Betriebes … der Beteiligungskörperschaft" und nicht "zur Beteiligungskörperschaft". Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (686, 22. GP, zu Abs 7) könne man so oder…
…24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege zugewiesenen Einsatzstelle im Inland ausgeübt wurde. Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu BGBl I 2010/111 (981 der Beilagen XXIV. GP…
…die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig ist. Nach den Ausführungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der oben zitierten Gesetzesbestimmung (RV 311 BlgNR 21…
…verwendeten Wortes "nur" nicht enthält. Dass damit eine erheblich abweichende Regelung zur englischen Sprachfassung und auch zum als Vorbild dienenden OECD-Musterabkommen hätte getroffen werden sollen, geht aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1045 BlgNR 14. GP) nicht hervor. Aus den Erläuterungen muss vielmehr abgeleitet werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & S Steuerberatungs GmbH, Uferstraße 18, 5110 Oberndorf b.Sbg., über die Beschwerde vom 6. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land…
…sind folglich nur jene Unterhaltsleistungen abzugsfähig, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Als Beispiel für abzugsfähige Aufwendungen erwähnen die erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (621 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII. Gesetzgebungsperiode Seite 84) Krankheitskosten, da in einem solchen Fall…
…21.12.2016, Ro 2015/13/0008, Rz 19)). Der Gesetzeswortlaut und die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (463 BlgNR 18. GP 9) stellen auch klar, dass es auf die Leistung des Unterhalts und nicht nur auf die Verpflichtung dazu ankommt (VwGH 21.12.2016, Ro 2015…
…Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren, 16 Aufl, Anm 4 zu § 49 VStG). Der Gesetzgeber hat in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (1167 BlgNR, XX. GP) zum Bundesgesetz BGBl I Nr 158/1998, in dessen Fassung sich der Abs 1 des § 14 AVG nach wie vor befindet, ausdrücklich…
…bereits mit einer früheren Novelle zum Gebührengesetz. (Glücksspielgesetz-Novelle 2010, BGBl. 73/2010, 657 der Beilagen XXIV.GP – Regierungsvorlage – Materialien, zu Artikel 2, Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2008). Die Zuschläge für Gebühren zu Totalisateur- und Buchmacherwetten gehen zurück auf das Gesetz vom 31. März 1890, RGBl…
…Fahrstrecke unzumutbar ist (§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG). Unzumutbarkeit ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Nahbereich von 25 km erst dann gegeben, wenn die Wegzeit für die einfache Fahrt eineinhalb Stunden überschreitet (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 621 BlgNR XVII. GP, 75)…
…§ 181a Abs. 2 gilt sinngemäß. Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001 enthielt das damals geltende Recht keine Definition des Begriffs "Pflegeeltern". Dieser Umstand habe in der Praxis zu Problemen geführt, zumal nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung der Pflegeelternbegriff des ABGB mit…
…Einlangens wirksam. Der Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat das Einlangen des Antrages zu bestätigen. Aus den Parlamentarischen Materialien 938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP ist den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu den einzelnen Bestimmungen zu entnehmen: Zu § 2 und §…
…Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen. Dass aber der Zuschlag gerade das Ziel verfolgt, inländische konkurrierende Produktion zu schützen, ergibt sich nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates bereits aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu § 6 Abs. 6 NoVAG idF BGBl…
…zu machen, wobei der Senat entscheidet. Aus Gründen einer Verfahrenseffizienz soll nicht durch taktische Ablehnungsanträge die Durchführung mündlicher Verhandlungen verzögert oder unterbrochen werden können, weil jeweils zwischenzeitig eine Entscheidung des Präsidenten einzuholen wäre (vgl. die Erläuterungen der Regierungsvorlage, 874 der Beilagen XXIV. GP , S. 13…
…die Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr anzubringen .........), ist darauf hinzuweisen, dass nach den Erläuterungen der Regierungsvorlage diese Bestimmung regeln soll, an wen der Gebührenschuldner die Gebühr zu entrichten hat. Dies ist bei einer gebührenpflichtigen Schrift die Behörde bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt…
Nach der ursprünglich in der Regierungsvorlage (vgl. 1680 BlgNR 24. GP 24) vorgeschlagenen Gesetzesfassung des § 28 Abs. 38 Z 1 UStG 1994 war noch keine Definition betreffend den Beginn der Errichtung des Gebäudes enthalten. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird hierzu ausgeführt (vgl. 1680 BlgNR…