…eigenen Intentionen (vgl. VwGH 20.3.2014, 2011/15/0174). Primär ist für die Zurechnung von Einkünften deshalb in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu untersuchen, ob Aktiv- oder Passiveinkünfte vorliegen: Aktiveinkünfte sind dem zuzurechnen, der sie am Markt anbietet und erbringt. Relevant ist damit, für welches Rechtsgebilde…
… 10a Abs 7 KStG, somit Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen oder qualifizierten Portfoliobeteiligungen aus niedrigbesteuerten ausländischen Körperschaften, bei denen der Unternehmensschwerpunkt in der Erzielung von Passiveinkünften iSd § 10a Abs 2 KStG liegt. Unter KZ 295 führte sie den Betrag von EUR 6.986,03 an und…
…die auf eine Niedrigbesteuerung im Ausland abstellen, geläufig. • So regelt etwa der neu eingeführte § 10a KStG Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften und definiert die Niedrigbesteuerung in Absatz 3 dahingehend, dass Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft vorliegt, wenn deren tatsächliche Steuerbelastung im Ausland nicht mehr als 12,5…
…also, dass durch die Geschäftseinrichtung "aktive" Einkünfte aus einer originären gewerblichen Tätigkeit erzielt und damit "Aktivleistungen" erbracht werden. Eine feste Geschäftseinrichtung muss der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmers dienen (funktionales Element und daraus erfließende Aktiveinkünfte). Passiveinkünfte, wie sie etwa bei einer vermögensverwaltenden Tätigkeit anfallen…
…zu werten sein, ist in einem nächsten Schritt die Frage nach der Einkünftezurechnung zu beantworten. Soweit es um Passiveinkünfte in Form von Kapitaleinkünften geht, wird die Einkünftezurechnung mit der Frage des wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen zusammenhängen (siehe dazu etwa VwGH 25.2.2015, 2011/13…
…österreichischem Steuerrecht als Körperschaft zu werten, ist die Frage nach der Einkünftezurechnung zu beantworten. Soweit es um Passiveinkünfte in Form von Kapitaleinkünften geht, wird die Einkünftezurechnung mit der Frage des wirtschaftlichen Eigentums am Kapitalvermögen zusammenhängen (siehe dazu etwa VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003…
…zum Vorliegen von "Umschulungskosten": Mit Vorhalt vom 23. April 2020 wurde dem Bf. vorgehalten, dass er sich 2014 bereits in Pension befunden und ausschließlich Passiveinkünfte bezogen habe. Somit sei das Vorliegen von Fortbildungskosten nicht denkbar. Demgegenüber wären Umschulungskosten denkbar, da diese systematisch vorweggenommene Werbungskosten darstellen…
…95/13/0025). 3.2. Besondere Zurechnungskriterien für Einkünfte aus Kapitalvermögen Bei Dividenden handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG. Diese stellen sogenannte "Passiveinkünfte" dar (vgl Tanzer, Einkünftezurechnung ausländische Basis- und Finanzierungsgesellschaften (Teil I), GesRZ2005, 59…
…innerstaatlichen Recht entwickelte Abgrenzung zwischen der aktiven betrieblichen Tätigkeit und der bloßen Vermögensverwaltung sei daher zu beachten. Aus einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit würden keine "Aktiveinkünfte", sondern bloß "Passiveinkünfte" resultieren (vgl. Verrechnungspreis-RL Rz. 164). Da im vorliegenden Fall die Steuerpflicht an das inländische Vermögen anknüpfe…
…durch die Geschäftseinrichtung "aktive" Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit ("Aktivleistungen) erzielt werden. Bloße Vermögensverwaltung, die der Erzielung von "Passiveinkünften" dient, begründet nach OECD-Recht keine Betriebsstätte im Inland. Auch die Nutzungsüberlassung von materiellen oder immateriellen Wirtschaftsgütern begründet im Staat des Nutzenden keine Betriebsstätte des Überlassenden…
…wurde übereinstimmend festgestellt, dass es in Luxemburg zwar zu einer Besteuerung von Gewinnen der SARL kam, diese in Summe aber unter 15% lag, und dass die SARL in Luxemburg ausschließlich Passiveinkünfte erzielte. Aus der Detailierung der Steuerbelastung im Schreiben der Bf. vom 5. Mai 2017…
…in Österreich. Nur dann, wenn die Tochtergesellschaft nicht nur "Passiveinkünfte" erzielt und die Erträge der SARL in Luxemburg in einem mit der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren Ausmaß besteuert wurden, kann die Steuerfreiheit in Österreich gegeben sein. Dies beinhaltet die Antwort auf die von der Bf. in…
…vom 4. Juni 2008, 2003/13/0077, zum Ausdruck gebracht, dass eine – Passiveinkünfte vermittelnde – "kapitalistische" Mitunternehmereigenschaft trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach § 23 Z 2 EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 darstellt. Ausschlaggebend dafür, ob…
…vom 4. Juni 2008, 2003/13/0077, zum Ausdruck gebracht, dass eine – Passiveinkünfte vermittelnde – "kapitalistische" Mitunternehmereigenschaft trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach § 23 Z 2 EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 darstellt. Ausschlaggebend dafür, ob…
…aktiven Einfluss auf die Geschäftsführung, wie zB eine bloße Beteiligung an einer Publikums-Personengesellschaft, keine Erwerbstätigkeit. Dass eine - Passiveinkünfte vermittelnde - „kapitalistische“ Mitunternehmereigenschaft trotz ihrer Zuordnung zu den gewerblichen Einkünften nach § 23 Z 2 EStG 1988 für sich keine Erwerbstätigkeit iS des § 37 Abs 5 darstellt…
…Zurechnungssubjekt demzufolge über die Einkunftsquelle verfügen, so seien auch die Einkünfte in aller Regel dorthin zuzurechnen. Dies gelte in besonderer Weise auch für die Zurechnung von Passiveinkünften (also insbesondere von solchen aus Kapitalvermögen), indem die Zurechnung an denjenigen erfolgt, dem die Befugnis oder auch nur…
…dass die spezielle Anrechnungsbestimmung des § 10a Abs 9 KStG, die einen Anrechnungsvortrag im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung bzw. des Methodenwechsels von niedrig besteuerten Passiveinkünften regelt, analog anzuwenden sei. Die Bestimmung (vormals § 10 Abs 6 KStG) sei im Rahmen des Abgabenänderungsgesetz 2011 eingeführt worden und habe aufgrund…
…das Unternehmerrisiko trägt. Das erfordert die Teilnahme am Wirtschaftsleben sowie eine Nutzungsmöglichkeit nach eigenen Intentionen (vgl. VwGH 20.3.2014,2011/15/0174). Die Zurechnung von Passiveinkünften erfolgt grundsätzlich an denjenigen, der das (wirtschaftliche) Eigentum an den die Einkünfte generierenden Vermögenswerten hat (vgl. VwGH 25…
…für die Zurechnung von Passiveinkünften nach hA ohne Bedeutung sei, denn es komme nur auf die Möglichkeit der Nutzung von Marktchancen an (Ruppe in Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen (1985), 110 ff; Polivanova-Rosenauer, taxlex 2010, 139). Bei der Erzielung von Passiveinkünften erschöpfe sich die Marktteilnahme…
…nach der herrschenden Markteinkommenstheorie ohne Bedeutung, weil es hier nur auf die Möglichkeit der Nutzung von Marktchancen ankomme. Bei der Erzielung von Passiveinkünften erschöpfe sich die Marktteilnahme regelmäßig in der Begründung des Rechtsverhältnisses bzw. der Ausübung des Stimmrechtes bei Gesellschafterversammlungen. Die Kriterien zur Nutzung von…