…der die uneingeschränkte Steuerpflicht und Erbringung in Deutschland belege. Des weiteren habe er um die Einleitung eines Verständigungsverfahrens gebeten. In einem Beratungsgespräch habe er geschildert, dass er neben seiner Tätigkeit im Büro in Unternehmenssitz 2014 auch teilweise von zuhause (Elternhaus in Ort_E und Wohnsitz…
In Gesamtbetrachtung der dargelegten Umstände war somit der Abgabepflichtige in Wohnort "zuhause", sodass lediglich dieser Wohnsitz - zum Unterschied zur elterlichen Wohnung in Ort_E - als "ständige Wohnstätte" iSd Artikel 4 Abs. 2 DBA Deutschland zu qualifizieren ist. 5.c) Abschließend wird bemerkt, dass für das…
…am Ort der jeweiligen Operninszenierung zu Arbeitszwecken aufgehalten hat, an diesen Orten keine Betriebsstätte begründet worden wäre. Gemäß Art 14 Z 1 des OECD Musterabkommens (selbständige Arbeit) dürfen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit…
…Dass sich der Ort der Geschäftsleitung nicht in ***9*** befindet (vgl § 29 Abs 2 lit a BAO) wurde bereits oben ausführlich dargestellt. Gem Art 5 Abs 1 DBA ***4***-Österreich ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise…
…15/0211). So sind an den Ort der Geschäftsleitung einer operativen Gesellschaft regelmäßig höhere Anforderungen zu stellen als zB bei bloßer Vermögens- oder Beteiligungsverwaltung, wo für den konkreten Geschäftsbetrieb oft nur relativ wenige Tätigkeiten erforderlich sind (vgl dazu auch Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG …
…noch Provisionen im Ausmaß von € 3.253,26 brutto / € 2.711,05 netto direkt an den Beschwerdeführer geflossen. Im Zuge der Tätigkeit des Beschwerdeführers beim internationalen Aufbau des ***A***-Systems sind Reisekosten und sonstige Aufwendungen i.H.v. € 100.500,00 aufgelaufen…
…verpflichtet ist oder der Arbeitgeber die Planung und Vorbereitung sowie die Kontrolle der Tätigkeit vornimmt oder vornehmen lässt. Die Chormitglieder, die für die Opernproduktionen ausgewählt worden waren, waren - wie aus den Feststellungen der belangten Behörde abzuleiten ist - in die Ablauforganisation am Ort der Arbeitserbringung (Theater…
…von diesem Recht auszuschließen (EUGH 4.10.2001,Rs C 409/98 - siehe Ruppe § 6 UStG Rz 357). Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt in der Regel eine passive Tätigkeit dar, die an den Zeitablauf gebunden ist und nicht zu einer signifikanten Wertschöpfung führt…
…Herrn ***10*** aufgenommen, die zum einen die abgabenrechtliche Behandlung der ***Bf1*** untermauert (die Tätigkeit von Herrn ***10*** vor Ort in ***2*** wird durch die Diebstahlsanzeige bewiesen), zum anderen trotz der von Herrn ***10*** getätigten Angaben zu keiner steuerlichen Umqualifizierung geführt hat. Schon damals hat Herr …
…sei dort der Ort der Leistung strittig gewesen. Nach Ansicht des Finanzamtes sei im gegenständlichen Fall jedoch strittig, um welche Art der Leistung es sich gehandelt habe. Strittig sei, ob der Bf. gegenüber dem Wettanbieter Vermittlungsleistungen oder andere Leistungen erbracht habe. Die Tätigkeit des Bf…
…Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung (selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen) dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden (…
…welche über 25km entfernt seien, sei das entsprechende Taggeld (Inland, Ausland) gewährt worden. Sei an einem Ort ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden (z.B. Wien nach 15 Tagen), dann sei die Aufstockung auf das erhaltene Taggeld nicht mehr gewährt worden. § 26 Z 4…
…der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung der Firma "***3***." nicht in Slowenien, sondern am Sitz des österreichischen Unternehmens ***2*** in ***4***. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der ***3*** wurden daher dem Einzelunternehmen des Beschwerdeführers zugeordnet. Im Beschwerdezeitraum mietete die slowenische Gesellschaft des Beschwerdeführers sämtliche für ihre Tätigkeit…
…dem Beginn ihrer Tätigkeit in Österreich sei die Bf ausschließlich als in Österreich eingetragene Gewerbetreibende erwerbstätig und habe keine der Steuerhoheit von Ungarn unterliegenden, in Ungarn zu versteuernden Einkünfte erzielt. Sie sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, Kammermitglied und pflichtversichert. Der gewöhnliche Ort ihrer Arbeitsausübung liege…
…Ort der Ausübung" der Tätigkeit als Begriff des Unionsrechtes ist zu beachten, dass Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, nach ständiger Rechtsprechung entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der…
…bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b) […] c) […] d) […] e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in …
…in dem sich der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit befindet. Der Mittelpunkt der Tätigkeiten ist zu ermitteln, indem sämtliche Aspekte der beruflichen Tätigkeit einer Person berücksichtigt werden, insbesondere der Ort, an dem sich die dauerhaften und ständigen Geschäftsräume befinden, in denen die betreffende Person ihre Tätigkeit ausübt…
…über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gilt als Sitz jener Ort, an dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat; das ist der Ort, an dem die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Als eine feste Niederlassung iSd Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr…
…ihrer Tätigkeit grundsätzlich zumutbar war bzw. kein Grund für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vorlag. Unbestritten ist weiters, dass auch bei Alleinstehenden für eine gewisse Übergangszeit, deren Dauer nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu bemessen ist, Aufwendungen für eine Wohnmöglichkeit am Ort der Erwerbstätigkeit…
…seiner Tätigkeit entfernt, die Entfernung mindestens 25 km beträgt, bei Inlandsreisen eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bzw. bei Auslandsreisen eine Reisedauer von mehr als fünf Stunden vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet wird. Mittelpunkt der Tätigkeit ist jedenfalls der Ort der…