…Gegen ä u ß erung der Beschwerdef ü hrerin vom 11.02.2010 am 17.03.2010, Seite 2) Wie bereits in den Punkten 2.2.3. und 2.2.4. ausgef ü hrt, war der Gro ß teil der Zustimmungsrechte auf den Stifter bezogen…
…Fürstentum Liechtenstein verwirklicht, wo österreichische Behörden bekanntlich keine Sachverhaltsermittlungen durchführen können, trifft infolge der erhöhten Offenlegungspflicht eine erhöhte Verpflichtung zur Beweisvorsorge und Beweismittelbeschaffung. 21 Dadurch soll verhindert werden, dass ein Beweis in Anbetracht der sich „unerreichbar" im Ausland befindlichen Beweismittel nicht bzw. nicht mehr erhoben…
…die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 15.01.2016 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2012 und betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…Abgabenbehörde davon ausgehen durfte, dass im Rahmen der den Bf. treffenden gesetzlich normierten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht die in der Erklärung und den Beilagen gemachten Angaben den tatsächlichen Gegebenheiten und folglich der Wahrheit entsprachen. Insoweit bestand daher für die Abgabenbehörde auch keine Verpflichtung, die Richtigkeit der…
…Eine direkte Ü bertragung an Beg ü nstigte (Verwandte und gemeinn ü tzige Institutionen) sei nicht gew ü nscht und daher das Institut der Stiftung bewusst gew ä hlt worden. - Hinsichtlich der nicht erfolgten Offenlegung bis zur Selbstanzeige am 28.03.2008 wurde auf das…
Trotz Aufzeigen der "Weisungs"-Problematik schon 2012 (müV UFS) und wieder 2015 waren Bf (steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat…
… 119 BAO verankerten Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und der daraus abgeleiteten Mitwirkungsp fl icht ( § 138 BAO) entspricht der Abgabep fl ichtige, wenn er die ihm auferlegten Buchf ü hrungs-‚ Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten erfü llt und die ihm danach zumutbaren Ausk ü nfte erteilt (VwGH vom 22…
…o. a. Beistatut wurde nur von den Stiftungsräten unterzeichnet - nicht mehr von der Bf. - und wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB: NameSB…
…das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und das gegen den Beschuldigten mit Bescheid vom 22.9.2016 zur genannten StrNr. wegen des Verdachtes, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2014…
…Sie sind Ihrer gem. § 115 Bundesabgabenordnung obliegenden Mitwirkungspflicht und § 119 Bundesabgabenordnung obliegenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bis dato nur unzureichend nachgekommen. Eine Überprüfung Ihrer Berufungsbegehren in Bezug auf das Vorliegen von zusätzlichen Werbungskosten war daher nicht möglich. Insbesondere ist eine Prüfung der geltend gemachten Reisekosten auf…
…1 FinStrG - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung und geständiger Verantwortung des Beschuldigten - schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen des Vereines "Y" vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 1997 bis Juli 2002…
…Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und das in seinem Kostenausspruch unverändert bleibende Erkenntnis des Spruchsenates dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: 1. A ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht a) 2008…
…Voranmeldung bzw. einer "berichtigten" Voranmeldung. Sehr wohl hat aber für den Beschuldigten als Geschäftsführer der B-GmbH die Verpflichtung bestanden, bei der Außenprüfung ausreichend mitzuwirken. Hätte er vorsätzlich dort etwa seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht entsprochen, hätte dies eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1…
…er habe im Bereich des Finanzamtes Österreich unter der St.Nr. ***64*** vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nicht- bzw. unrichtige Abgabe der Umsatz- bzw. Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2017 bis 2019 eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2017 € 16.599,36…
…600,00 und Umsatzsteuer 2016 iHv € 58.333,33, insgesamt somit Abgaben iHv € 58.933,33 verkürzt und hiermit die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 FinStrG begangen habe. Darüber hinaus habe die bP vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem…
…106 710, wurde das gegen den Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) geführte Ermittlungsverfahren, wonach er im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz als Abgabepflichtiger (Steuernummer ***Bf1-StNr***) vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch das Unterlassen der Einreichung von Einkommensteuererklärungen 2014-2018, wiewohl…
…2001: € 12.328,14 + 01-12/2002: € 5.847,94) bewirkt hatte und b.) betreffend die Veranlagungsjahre 2002 bis 2008 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 76.908,56 (2002: € 1.414…
…d, wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses abgeändert wie folgt: I. Herr a ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz als Abgabenpflichtiger (Einzelunternehmer StNr b) a) in den Jahren 2013 bis 2015 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…des Finanzamtes Wien 1/23 als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten verantwortliche unbeschränkt haftende Gesellschafter der X-OG vorsätzlich a) durch die Unterlassung der Abgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 2012 und 2014, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Abgabepflichtiger] und als geschäftsführender Gesellschafter der B-KG, XXB vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Einkommensteuer (2004: € 22.552,48 + 2005: € 8.524,20 + 2007: € 1.666,30) und an Umsatzsteuer (Einzelunternehmen: 2005: € 70,78 + 2006…