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BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 4/7

…die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11.1996, 95/15/0179). Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 entsprechende Rechnung müsse deshalb den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, also den richtigen Namen und die richtige…

BFG RV/7100116/2020Bautagesberichte und deren Bedeutung als Beweismittel im Abgabenverfahren. Abgabenbehördliche Ermittlungsmöglichkeiten betreff Feststellung des Zeitpunkts der Betriebseinstellung. Betriebs-, Geschäftsgeheimnisse und Rechtsschutz. Vorsteuerabzug beim Rechnungsmerkmal §11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (EuGH-Rechtsprechung).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2025Teil 5/7

…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…

BFG RV/7102315/20131. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung zum Rechnungsaussteller
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 1/2

…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…

BFG RV/7100444/2012Verweigerung Vorsteuerabzug wegen fehlender besonderer Rechnungsmerkmale
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2014

…Rechnungen auszustellen. Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Angaben nichts anderes bestimmt sei - die folgenden Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen…

BFG RV/7104927/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020Teil 1/2

…auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…

BFG RV/7104860/2014Fehlende Gutgläubigkeit hindert Vorsteuerabzug aus Bauleistungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2015Teil 1/3

…§ 11 Abs. 3 UStG müssen Rechnungen die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt…

BFG RV/7104484/2019Vorsteuern und Werbungskosten bei Deckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2025

…Vorsteuerabzug, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 muss für Zwecke des Vorsteuerabzuges unter anderem Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

BFG RV/7102079/2016Kein Vorsteuerabzug/Gutglaubensschutz bei den materiellen Voraussetzungen einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 nicht entsprechenden Eingangsrechnung!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2016Teil 1/2

…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, wenn der leistende Unternehmer…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…auf Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. 663/1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers…

BFG RV/7101345/2015Globalschätzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2019Teil 4/18

…zu können müssen die ausgestellten Rechnungen folgende Merkmale gem. § 11 UStG enthalten: Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Ab 1.7.2006 sind bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10000 € übersteigt…

BFG RV/7102305/20131. Vorsteuerabzug aufgrund formeller und materieller Rechnungsmängel 2. Vorsteuerabzug iZm steuerfreien Grundstücksumsätzen und Gutschriften 3. Betriebsausgabenabzug bei Aufwandsdeckungsrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.09.2022Teil 3/3

…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…

BFG RV/5100622/2022Kein Vorsteuerabzug ohne Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2025Teil 1/2

…Das Unternehmen habe an der angegebenen Anschrift keine operative Betriebsadresse und habe zumindest im Jahr 2015 keine Dienstnehmer beschäftigt. Vorbringen zu Tz4 D KG Gem. § 11 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 müssen Rechnungen Namen und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten…

BFG RV/5101632/2016Nachweis der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen zumindest anhand anderer Dokumente
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2020Teil 2/2

…UStG 1994 lautet: Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung…

BFG RV/7103120/2017Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen von Briefkastenfirmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2021Teil 3/4

…leistenden Unternehmers enthalten. 3.5 ***47*** in ***30***, ***52*** - Vorsteuern 20.652,00: Auch hinsichtlich der Eingangsrechnungen der ***47*** ist - wie bereits mehrfach wiederholt ausgeführt - zu beachten, dass nach § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder…

BFG RV/7105867/2016Kein Vorsteuerabzug aufgrund fehlender materieller Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2018Teil 1/2

…oder sich die Betriebsstätte, von der aus die Leistung erbracht wird, im Inland befindet, (...) 3. Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und…

BFG RV/5101632/2016Nachweis der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen zumindest anhand anderer Dokumente
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2020Teil 1/2

…nicht ausgeführte steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung, so gelten die ersten drei Sätze sinngemäß (§ 11 Abs. 1 Z 4 UStG 1994). Gemäß § 11 Abs 1 Z 3 lit a UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Auf…

BFG RV/2100294/2015Rechnungsberichtigung wirkt ex tunc
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2017

…...“ ................................................................. 3. Rechnungen müssen – soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist – die folgenden Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen…

BFG RV/7102644/2016Kein Vorsteuerabzug gemäß §12 Abs.1 UStG 1994 wegen nichtgesetzter Überprüfungsmaßnahmen bei Verdacht der Steuerhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2024Teil 1/3

…hinderlicher Formalfehler angesehen werden. Sowohl Name, als auch Adresse seien notwendige Rechnungsangaben im Sinne des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994. Entscheidend sei somit die eindeutige Feststellbarkeit des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmens. Im Beschwerdefall habe die Fa. B1-GmbH zwei verschiedene…

BFG RV/7104948/2016Kein Vorsteuerabzug bei nicht nachgewiesener Leistung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2024Teil 1/2

…des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides 01/2013, mit der Rechtswirkung, dass der Festsetzungsbescheid außer Kraft gesetzt wird. 3.1.1. Nationales Recht Nach § 11 Abs 1 UStG 1994 müssen Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. den Namen…

BFG RV/3100312/2023Option zur Steuerpflicht bei Veräußerung einer Eigentumswohnung (§ 6 Abs. 2 UStG 1994)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2023

…des vorlegenden Gerichts, dass dies zu beurteilen hat (Rn 44). Der EuGH selbst hat keine Prüfung dieser Umstände vorgenommen. Die gesetzlich vorgesehenen Rechnungsangaben sind gem. § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994: a) Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers b) Name und Anschrift…