…12.2013, 2012/15/0006) die Auffassung, dass der inländische Lieferer zwar den Nachweis der materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art. 7 UStG 1994 zu erbringen hat. Dabei ist für die Nachweisführung jedoch nicht auf bloß formelle Belange, insbesondere zum Zeitpunkt der Leieferung, abzustellen. Vielmehr…
…Abholfall Beschwerde: Alle Nachweise seien vorhanden. Die Bf habe dem Prüfer Rechnung, Lieferschein, Übernahmebestätigung und Kopie des Reisepasses vorgelegt. Laut Betriebsprüfer sei das Fahrzeug wieder in Österreich angemeldet worden. Dies habe aber keine Auswirkung auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung. Der in Frage stehende Sattelanhänger…
… 37 Abs. 2 KFG vor der Abmeldung des Fahrzeuges in Österreich abzustellen ist (Haller, Normverbrauchsabgabegesetz [2017] § 12a Rz 23). Als solcher wäre es dem Bf oblegen, den Nachweis für die Lieferung des Fahrzeuges ins Ausland anlässlich der Veräußerung zu führen. Ihn trifft dabei im gegenständlichen…
…des LD. Weiters Rechnung vom 17.12.2008 für einen Sattelauflieger über 12.200 €, eine Übernahmebestätigung des Geschäftsführers LD für die Übergabe des Fahrzeuges am 17.12.2008 mit Verbringungserklärung, Reisepasskopie. Die Bf hat somit die formellen Nachweise der Beförderung für alle Lieferungen erbracht.
…Ein Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind, wurde mit diesem Beleg nicht erbracht. Dem Beschwerdebegehren, die Lieferungen betreffend die Punkte Tz 1 a und b sowie Tz 2 j steuerfrei zu belassen, konnte daher nicht gefolgt werden. Der Umsatz zu Tz 2 j…
…ist eine Frage der Beweiswürdigung. Unbestritten ist, dass die Bf. als indirekte Vertreterin in den vorliegenden Geschäftsfällen unter Verwendung ihrer Sonder-UID-Nummer Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung angemeldet hat und damit zum buchmäßigen Nachweis der Voraussetzungen des Art…
…erreichen. Diese Nachweise wurden von der Prüferin auch nicht anerkannt und sind nach unserem Wissensstand auch überhaupt nicht notwendig (Zitatende unserer Berufungsschrift)." Außerdem nimmt die Finanzbehörde nur Bezug auf die UStR Rz 4006, in denen festgestellt wird, dass eine nachträgliche Sanierung von innergemeinschaftlichen Lieferungen, die…
…2012, 2009/15/0146, in Bezug auf innergemeinschaftliche Lieferungen klar dargestellt: Der Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art. 7 UStG 1994 vorliegen, ist vom inländischen Lieferer zu erbringen. Es ist hierbei nicht auf bloß formelle Belange, insbesondere den Zeitpunkt der Nachweiserbringung, abzustellen…
…zu den Kunden der Bf. Dass die Waren an die genannten Abnehmer in Deutschland versendet wurden bezweifelt im auch die belangte Behörde nicht. Sie geht aber davon aus, dass die formellen Mängel so tiefgreifend seien, dass der materielle Nachweis der Lieferung der Waren nach Deutschland…
…Der Verstoß gegen die formellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung verhindert somit den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden. Es kann nämlich nicht festgestellt werden, ob und wann die Firma A Baumanagement GmbH welche Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber der Beschwerdeführerin erbracht hat…
…Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (§ 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke. ... § 5. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen…
…Entscheidend für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist, dass die materiellen Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen (VwGH 2.9.2009, 2005/15/0031 unter Verweis auf EuGH 27.9.2007, Rs C-146/05, Albert Collée zum Buchnachweis). Der Nachweis der materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art…
…habe keinerlei Erhebungen durchgeführt, wohin die mehrmals vom Geschäftsführer der Beschwerdeführerin bestätigten Lieferungen der Waren tatsächlich erfolgt seien, sondern gehe davon aus, dass die Warenbewegungen überhaupt nicht stattgefunden hätten. Diese Rückschlüsse und Mutmaßungen würden aber nicht ausreichen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Waren…
…in der Genehmigungsdatenbank als weiteren Nachweis der Beförderung oder Versendung hinzugefügt wurde, erfolgte erst im Jahr 2010 (BGBl II 2010/172) und ist daher für den Streitzeitraum nicht anzuwenden. Art 7 Abs 4 UStG 1994 (BMR) enthält schließlich eine Vertrauensschutzregel: Hat der Unternehmer eine Lieferung…
…fehlenden Nachweise nur zum Teil berechtigt ist (siehe dazu unten). In den Fällen, in denen es an ordnungsgemäßen Beförderungs- bzw. Versendenachweisen mangelt, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob die Liefergegenstände Österreich verlassen haben. Daraus folgt, dass nach der dargestellten Rechtslage die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen…
…dessen Nichteinhaltung nicht zum Wegfall der (hier gegebenen) materiellen Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferungen führen. An dem Ergebnis, nämlich der Steuerfreiheit der genannten Lieferungen, ändert sich auch nichts durch die von der belangten Behörde aufgezeigten Nachweismängel. Der Nachweis, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art…
…den österreichischen Steuerbehörden zum Nachweis der ig Lieferungen vorgelegten CMRs (mit aufgedruckten Nummern versehen) in den slowenischen Unterlagen nicht existieren, obwohl diese mit Firmenstempel und einer Unterschrift versehen sind. B) Weiters geben die slowenischen Behörden bekannt, dass „das Fahrtenbuch bestätigt, dass der Transport nicht stattfand…
…des § 3 Abs. 1 Z 2 VO für einen ausreichenden Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen geeigneten Dokumente darstellen, da sie die versandte Ware durch den lediglich pauschalen Hinweis auf einen Lieferschein (ohne Zitierung der Nummer) nicht ausreichend umschreiben. Daher besteht keine ausreichende Gewähr dafür, dass…
…dass die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung gegeben sind und die entsprechenden Nachweise bei der Fa. X aufliegen“ (Schreiben vom 28.6.2016). Auch die im Nachhinein vorgelegten Beförderungsnachweise wurden von der slowenischen Firma erbracht und laut Ausführungen des Bf haben die dortigen Mitarbeiter nicht…
…würden, also reale Unternehmen. Dass dies entscheidend für einen Nachweis über eine ig Lieferung sei, ergebe sich nicht nur aus Art 7 UStG. 4. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 erfolgte durch die Bf. eine Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP: a. Die BP empfehle, sich…