…sie als Normalkunde bei der Bank für ein Darlehen für ein Eigenheim zwischen 0,7 und 1,8 % bezahlen würde. Dies sei also ein Nachteil für sie. Beweiswürdigung und sich daraus ergebender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die nunmehr pensionierte Beschwerdeführerin hat bei ihrem damaligen Arbeitgeber, einem Bankinstitut…
…Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber hat durch seinen rechtsanwaltlichen Vertreter vorgebracht, dass mit der Fälligstellung der Haftungsinanspruchnahme über 35.962,63 € für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinne des …
…Verschmelzung, sondern die Verschmelzung mit einer fremden dritten Gesellschaft. Um dies zu beurteilen, sind die Vor- und die Nachteile des Verschmelzungsvorgangs aus Perspektive der ***Stb GmbH*** gegenüberzustellen (vgl zum zeitlichen Aspekt etwa Kirchmayr, Verdeckte Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften im Ertragsteuerrecht, in Brandl/Karollus/Kirchmayr/Leitner [Hrsg]…
…Dies insbesondere deshalb, da im zu beurteilenden Fall die Nachteile für die übernehmende Gesellschaft - der Umstand, dass künftig die Forderung der Gesellschafter gegenüber der übernehmenden Gesellschaft besteht - gegenüber den für die Verschmelzung sprechenden Argumenten - wie etwa dem Übergang des Umsatzsteuerguthabens oder der Verwertbarkeit des Mindestkörperschaftsteuerguthabens…
…war die Revision hinsichtlich der bislang nicht vom VwGH beantworteten Rechtsfrage, ob der durch eine Verschmelzung bedingte Schuldnerwechsel, der für die übernehmende Gesellschaft wirtschaftlich nachteilig ist und für die Gesellschafter zur Erlangung der Werthaltigkeit einer Forderung führt, eine verdeckte Ausschüttung darstellen kann. Salzburg, am 30…
…hierzu vor, dass als Folge der Umsetzung des Erkenntnisses in die Wirklichkeit die von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen unverhältnismäßig beeinträchtigen würden und dadurch ein unverhältnismäßiger Nachteil für die revisionswerbende Partei entstehen würde. Die unverhältnismäßige Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses würde darin bestehen, dass die…
…Vollzug zugänglich. Daher konnte auch aus diesem Grunde die aufschiebende Wirkung nicht gewährt werden. Sollte hingegen mit dem "enormen finanziellen Nachteil" - mittelbar - der mangels Gewährung der Wiedereinsetzung drohende Vollzug der mit den Umsatzsteuerbescheiden 2014 - 2017 und 1-11/2018 vorgeschriebenen Geldleistungen gemeint sein, so ist…
…Absetzbeträge belastet ihn wirtschaftlich schwer. Das öffentliche Interesse an der Einbringung dieser Steuern ist aber in keiner Weise bedroht. Es überwiegen daher die Nachteile, die dem Revisionswerber aus der im Hinblick auf das verfassungsgerichtliche Verfahren vorzeitigen Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung drohen, die entgegenstehenden öffentlichen Interessen…
…Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Verwaltungsgericht sowohl bei einer ordentlichen Revision als auch im Falle einer außerordentlichen…
…der außerordentlichen Revision zu bezahlen, Es würde daher für die öffentliche Hand kein wesentliches Ausfallrisiko bestehen. Hingegen wäre der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses mit einem unverhältnismäßigen Nachteil für die Revisionswerberin verbunden, nämlich dem unter Zeitdruck zu erfolgenden Abverkauf von Immobilien, die auch im Falle…
…der gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Revisionswerberin die Beurteilung nicht zu, dass für sie mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses tatsächlich ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Zudem wird im Antrag insbesondere auch nicht ausgeführt, inwieweit der Revisionswerberin nicht auf Antrag die Zahlung in Raten oder…
…Zusammenfassend würden daher keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und seien auch Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses nicht berührt. Der sofortige Vollzug der im angefochtenen Erkenntnis festgesetzten Beträge würde für die Revisionswerberin mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden sein, nämlich einem weiteren Insolvenzverfahren…
…Revision die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen, da mit dem Vollzug des angefochtenen BFG-Erkenntnisses für den Revisionswerber unverhältnismäßige Nachteile verbunden wären. Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 VwGG hat die Revision keine aufschiebende Wirkung. Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat bis…
…13/0062). Der Revisionswerber bringt in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse nichts Konkretes vor, sondern behauptet lediglich dass die Begleichung der Abgabennachforderung sowie weiters auch der Aussetzungszinsen einen vermögenswerten Nachteil darstelle, jegliche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Revisionswerbers fehlen. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen…
…vorgenannte Erkenntnis erhobenen außerordentlichen Revision vom 2. Mai 2022 beantragte der Revisionswerber der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und brachte er hierzu wie folgt vor: "Der Vollzug der angefochtenen Entscheidung wäre für den Revisionswerber mit unzumutbaren Nachteilen verbunden, zumal er Unternehmer ist und gerade vor…
…hätte, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Das…
…13/0062). Der Revisionswerber bringt in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse nichts Konkretes vor, sondern behauptet lediglich dass die Begleichung der Abgabennachforderung sowie weiters auch der Aussetzungszinsen einen vermögenswerten Nachteil darstelle, jegliche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Revisionswerbers fehlen. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen…
…zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die…
…zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die…