…EStG, 2015 § 22 Rz 109-113). Ergänzend wird bemerkt: Zum einen ist es schlicht und einfach nicht zutreffend, dass sich der Status eines Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführers nicht von dem eines Einzelunternehmers unterscheidet. Bei allen Parallelen, die es geben mag, gibt es in Folge des zu beachtenden…
…der Bf. über weite Bereiche von ihm manipulierte Eingangsrechnungen zugeführt habe. N.N. als Mehrheitsgesellschafter sei handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bf. und vertrete selbständig seit Gründungsdatum. Da die in den Gutschriften (tatsächliche Abrechnungsbelege) als auch verbuchten Eingangsrechnungen (gefälschte Abrechnungsbelege) ausgewiesenen Gesamtrechnungsbeträge naturgemäß identisch gewesen seien, habe…
…um das Ergebnis dieser natürlichen Produktion. Die Saat- und Erntehilfe des Herrn Lieferant-3 ist daher eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Aus dem Geschäftszweig laut Firmenbuch und den Ausführungen des vormaligen Einzelunternehmers (Großhandel mit Kartoffeln und Zwiebeln) und im Beschwerdefall Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters N.N. ist ersichtlich…
…Seite 234 und 325). Wie bereits mehrfach ausgeführt ist Herr N.N. Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter bei der Bf. und gleichzeitig vollpauschalierter Landwirt. Durch die Übernahme der nicht betrieblich veranlassten Kosten - siehe oben "Ad Beschwerdepunkt ,Aufwendungen für landwirtschaftlichen Produktionsgüter und -mittel'" - für den vollpauschalierten landwirtschaftlichen Betrieb…
…späteren) Ausscheidens als Gesellschafter. I. Verfahrensgang 1.) Der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) war Gründungs-und Mehrheitsgesellschafter der (nunmehrigen) BFGmbH. Die Funktion als geschäftsführender Gesellschafter mit selbständiger Vertretungsbefugnis endete per 11.05.2013 und schied der Bf. per 26.11.2018 als Gesellschafter dieser Gesellschaft…
…Rechte für die Nominierung des Managements der Gesellschaft • Zahlung einer Preferred Dividend im Gesamtbetrag von $ 415.000.000, -- an die Minderheitsgesellschafter ergänzt durch die Garantie des Mehrheitsgesellschafters diesen Betrag zu erfüllen, wenn die ***6*** diesen Betrag aus ihren Gewinnen nicht leisten kann • Verzinsung des…
…zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (=Bf.) ist eine Kapitalgesellschaft, die im Jahr 1999 auf einem Grundstück des Mehrheitsgesellschafters und Geschäftsführers (in der Folge Gesellschafter) eine Lagerhalle errichtete. Zwischen dem Gesellschafter als Eigentümer des Grundstückes und der Bf. wurde kein Superädifikatsvertrag abgeschlossen. Für die Nutzung des Grundstückes…
…das übertragen und verpfändet werden kann, und dass im Falle der Liquidation die Gesellschafter ein Recht auf die Liquidationsquote haben. Daran, dass Alleingesellschaftern einer Einmannkapitalgesellschaft oder auch Mehrheitsgesellschaftern die Stellung von „wirtschaftlich Beteiligten“ zukommt, kann kein Zweifel bestehen [vgl. M. Bydlinski in Fasching/Konecny 3…
Die Anwesenheit des Mehrheitsgesellschafters in der Gesellschafterversammlung als oberstes Organ der ***7*** ist bei Ausübung der Stimmrechte im Zusammenhang mit den gehaltenen Anteilen erforderlich (vgl. Pkt 5. SHA). Grundsätzlich waren Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen zu treffen, soweit nicht in dieser Vereinbarung oder…
…im JAb zum 31.12.2007 bereits 100 % der Anteil an der ***16*** (Zielgesellschaft) in der Bilanz aktiviert. Mit anderen Worten, der Mehrheitsgesellschaftergeht davon aus, das wirtschaftliche Eigentum an den 30 % der Minderheitsgesellschafter erworben zu haben. Die Transaktionsstruktur für den Einstieg in den Weißrussischen Markt…
…einzigen Sohn und Kanzleinachfolger übertragen habe. Ich blieb mit einem Anteil von 51 % Mehrheitsgesellschafter. In meiner Eigenschaft als sonach einziger legitimierter Rechtsnachfolger für die Übernahme von steuerlichen Verlustvorträgen aus der Zeit vor Hinzutritt meines - hierfür nicht entsprechend legitimierten - Sohnes, erhebe ich hiermit Anspruch auf die…
…Ist eine Person gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH, die der Schuldner ist, so ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die GmbH nicht zahlungsunfähig ist. Diese Sicht gebietet, so die Rechtsprechung des VwGH, der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH (Siehe…
…Verfahrensgang Streit besteht im vorliegenden Fall darüber, ob die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit bei der ***B GmbH*** festgestellten verdeckten Ausschüttungen gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer zu Recht erfolgte. Im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen, die im Rahmen der Außenprüfung bei der…
…angesichts der Tatsache, dass es sich bei den Rechnungsausstellern um bloße "Anmeldevehikel" zur Verdeckung von Schwarzarbeit handelt, davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin sämtliche von ihr eingesetzten Betonpumpen von ihrem Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter bzw. dessen Einzelunternehmen ("Baumaschinenverleih ***Bf-Gf***"), dessen Hauptkunde die Beschwerdeführerin war, bezog (vgl…
…Gesellschafter der A GmbH und an dieser zu 28% beteiligt. Mehrheitsgesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH war laut Firmenbuch B C. Bei der A GmbH wurde im Jahr 2015 eine abgabenbehördliche Außenprüfung betreffend Umsatz-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer der Jahre 2013 bis 2014 sowie eine…
…dass der Bf. in eigenen Namen aufgetreten ist, wurden nicht getroffen. Aus den vorliegenden Unterlagen (Zeugenaussagen) ist ersichtlich, dass der Dienstgeber, hier die Mehrheitsgesellschafter, zwar von den Schmiergeldzahlungen Kenntnis hatte, aber eben nicht wirklich wissen wollten, aus welchen Gründen die Geschäfte florierten. Nicht unbeachtlich ist…
…115 (1) GmbHG. Die AP ging deshalb auf den Begriff Konzerngestellung nicht ein, weil hier kein Konzern vorhanden ist. P. mag zwar ab 3.11.2010 mittelbar und unmittelbar Mehrheitsgesellschafter sein, dies alleine begründet aber noch keinen Konzern. P. und L. sind definitiv nicht zu…
…unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der T-GmbH (zuvor TP-GmbH; in der Folge: Gesellschaft). Mit Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom [Datum-1] wurde unter…
…Ihre Betriebsgegenstände sind Realitätenwesen, Vermögensverwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen. 2009 war R H Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin der Bf.; ihre Stammeinlage betrug ATS 499.000,00 (= 99,8 %). Im Zeitraum 05.10.2011 bis 02.03.2012 war P S Alleingesellschafter der Bf.; ab 05.10…
…Sein Sohn war zu 15 % beteiligt. Die restlichen 60 % wurden von einer GmbH gehalten, deren Gesellschafter nichts mit der Familie des Bf zu tun hatten. Der zweite Geschäftsführer wurde von dieser Mehrheitsgesellschafterin gestellt. Es ist strittig, ob zu Gunsten des Bf das Vertreterpauschale gem. …