…die Behörde, dass die Jahre 2009-2010 nur mit Ergebnissen aus der Beratungstätigkeit und die Ergebnisse des Prüfungszeitraums (2011 bis 2013) entsprechend der Feststellung des Vorliegens eines Liebhabereibetriebes berichtigt und endgültig veranlagt worden seien. Sowohl der Komplementär (S) wie auch die beiden Kommanditisten (X, Y…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Mag. Dr. Johann Buchinger, Steuerberater, Anzengruberstraße 89, 1140 Wien, über die Beschwerde vom 30. September 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19…
…Weiters wurde um genaue Erklärung ersucht, warum der Bf. der Meinung sei, dass es sich bei diesem Gewerbebetrieb um keinen Liebhabereibetrieb handle und warum dieses Gewerbe noch ausgeführt werde, wenn der Bf. seit Beginn nur ein Mal einen Gewinn erzielen habe können. 8. Der Bf…
…der gegenständlichen Beschwerde wurden die eingangs genannten Bescheide bekämpft, und eingewendet, dass keine Wiederaufnahmegründe vorlägen, da entgegen der Feststellung der Betriebsprüfung keine neuen Tatsachen und Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren hervorgekommen seien, kein Liebhabereibetrieb, sondern eine Einkunftsquelle vorliege, da die Behörde die Ergebnisse der Kriterienprüfung gern. …
…werden können, wie mit dieser Tätigkeit ein Gesamtgewinn erwirtschaftet werden könne. Zur weiteren Begründung der Einstufung als Liebhabereibetrieb werde auf den Bericht über die Außenprüfung und die Niederschrift über die Schlussbesprechung verwiesen. 21.2.3. Verletzung von Verfahrensvorschriften Die Behauptung in der Beschwerde, Beweisanträge der…
Anlässlich der Schlussbesprechung habe die belangte Behörde bekräftigt, dass die Arbeit der Gattin des Bf. nicht angezweifelt werde. Von der belangten Behörde würde lediglich die Richtigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen angezweifelt werden und dies wegen deren später Übermittlung und weil es unlogisch sei, dass sich Arbeitszeiten nach…
… 1 Abs. 1 LVO nicht nachvollziehbar war. Es handelte sich daher um einen Liebhabereibetrieb, weshalb die daraus erwirtschafteten Verluste im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht anzuerkennen waren. Gewerbebetrieb 2: Antiquitäten- und Geschenkeartikel-Versandhandel per Webshop Dieser Webshop erwirtschaftete im Zeitraum 2009-2016 bislang Verluste von rund…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Mag. Bernhard Siess Steuerberatungs-GmbH, vom 31. Oktober 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Z vom 29. August 2011 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis…
…Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. Das gegenständliche Beschwerdeverfahren bezieht sich bloß auf die Umsatzsteuer (Wiederaufnahmebescheide und Sachbescheide). Nach Beurteilung durch die belangte Behörde lägen hinsichtlich einer Liegenschaft („Haus-B“) sowie einem forstwirtschaftlichen Betrieb („Gut-S“) per 1.1.2009 ein Wandel zu Liebhabereibetrieben vor, weshalb von der…
…Verpachtung seiner Reisebürogewerbeberechtigung interessiert hätte. Dabei handle es sich um einen eigenen Betrieb. Bei der Reisebürogewerbeberechtigungsverwertung handle es sich nicht um ein Wirtschaftsgut, weshalb die Einstufung als Liebhabereibetrieb gemäß § 1 Abs.2 LVO rechtswidrig sei. Es liege eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vor, deren Verluste gemäß …
… 2 Abs 3 Z 1 EStG 1988 (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft iS des § 21 EStG) dient. Nicht begünstigt sind zB Übertragungen von Liebhabereibetrieben oder jene Fälle, in denen bei Verpachtung eines Betriebs Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Die Einkünfte des Übergebers müssen…
…dass die Landwirtschaft ein Liebhabereibetrieb wäre. Auf Basis der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurden nunmehr die Einkünfte aus der Landwirtschaft für den Prüfungszeitraum 2006 bis 2009 nachgereicht. Die Berücksichtigung dieser Verluste aus der Landwirtschaft wurde von der Finanzverwaltung mit Hinweis auf den abgelaufenen Anlaufzeitraum abgelehnt…
…ergeben. Zudem seien die vorläufigen Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2010 bis 2013 aufgrund der Ergebnisse der gegenständlichen Außenprüfung als endgültig erklärt worden. Das Vorliegen eines Liebhabereibetriebes sei in diesem Zusammenhang nicht festgestellt worden. Dementsprechend sei das Ergebnis der dieser Außenprüfung folgenden Betriebsprüfung, angemeldet am 30. Juni…
…folgende Gesamtflächen in ha: - Landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Äcker, Wiesen oder Weiden): 2,6136 ha - Wald (Wälder): 1,3806 ha - Weingärten (Weingärten): 0,7792 ha Beschwerdegegenständlich sind das Vorliegen der Voraussetzungen der Wiederaufnahme des Verfahrens und die Beurteilung der Weinbautätigkeit als ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Liebhabereibetrieb gem. …
…sein (VwGH 18.12.2014, 2011/15/0164), jedoch besteht bei einer Vollblutzucht von vornherein die Vermutung, dass sie zu den Liebhabereibetrieben gehört, weil auf die Erzielung von Renngewinnen und Zuchtprämien, die dem Züchter die Durchhaltung der Vollblutzucht ermöglichen sollen, eine Gewinnerzielungsabsicht im kaufmännischen Sinn…
…sein (VwGH 18.12.2014, 2011/15/0164), jedoch besteht bei einer Vollblutzucht von vornherein die Vermutung, dass sie zu den Liebhabereibetrieben gehört, weil auf die Erzielung von Renngewinnen und Zuchtprämien, die dem Züchter die Durchhaltung der Vollblutzucht ermöglichen sollen, eine Gewinnerzielungsabsicht im kaufmännischen Sinn…
…und 2011 EUR 238.356 . In rechtlicher Beurteilung stelle das Haus-B nach Ansicht der belangten Behörde keine Einkunftsquelle nach § 2 EStG dar und liege aufgrund der Verluste der Jahre 2009 ff per 1.1.2009 ein Wandel zum Liebhabereibetrieb vor. Die Beurteilung beruhe darauf…
…Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 4. August 1987 über die gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1982 bis 1986 um einen Liebhabereibetrieb handeln würde, da er "seit fünf Jahren in ununterbrochener Folge" nur Verluste erzielt hätte. Auch in den folgenden Jahren sei ihm…
…1 LVO statuierten Kriterien, insbesondere im Hinblick auf das nachweislich (von der Behörde auch bestätigte) marktwirtschaftliche Verhalten und die stetigen Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage keinesfalls vom Vorliegen eines Liebhabereibetriebes ausgegangen werden. Ausschließlich von der Bf nicht beeinflussbare (externe) Umstände hätten die entstandenen Verluste verursacht…
…00. Die Wahl der Gewinnermittlungsmethode könne aber keinen Einfluss auf die Beurteilung einer steuerlich relevanten Einkunftsquelle haben. Abschließend beantragte die Bf. volle Stattgabe ihrer Berufung, da einerseits Wiederaufnahmegründe fehlten und andererseits das FA unrichtigerweise vom Vorliegen eines Liebhabereibetriebes gemäß § 1 Abs. 2 LVO ausgehe, tatsächlich…